Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 00:21: |
Kein Fahrverbot trotz Rotlichtverstoß
Wer in einem nur einspurig befahrbaren, überschaubaren Baustellenbereich um 2 Uhr nachts ohne Gefährdung des Gegenverkehrs vorsätzlich an einer auf Rot geschalteten Ampel vorbeifährt, begeht keinen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß, selbst wenn die Ampel bereits seit zwölf Sekunden Rot zeigt (BayObLG, Az. 2 ObOWi 672/95, DAR 96, 31). Das Amtsgericht hatte in diesem Fall einen Fahrer zu 250 Mark Geldbuße und einem Monat Fahrverbot verdonnert. Das Bayerische Oberste Landesgericht hob das Fahrverbot auf.
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