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Rechtskraft verzögern ...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Rechtskraft verzögern ...
By Willy (213.61.134.162) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:14:

Hi,

bin leider vor einiger Zeit geblitzt worden (119, im 80er Bereich, innerorts,zweispurige Bundeskraftfahrstraße mit Mittelleitplanken aber tut ja wohl nichts zur Sache). Jedenfalls kam irgendwann ein AB, den ich nicht beantwortet habe, leider weiß ich den Zeitpunkt des Verstoßes nicht mehr da ich diesen AB verbummelt hab. Letzte Woche waren dann die Grünen bei uns zuhause einmal hat meine Frau aufgemacht und nix gesagt, obwohl sie denkt der Polizist wüßte dass ich auf dem Foto sei, danach waren waren Sie nochmal da und ich hab nicht aufgemacht.

Frage: Was denkt ihr ist es realistisch möglich die Rechtskraft des früher oder später ergehendenen BGB bis nach dem 17.12. hinauszuzögern, weil da die Tilgungsfrist für meine "übrigen" Punkte abläuft ? Wenn ja, wie stelle ich das am besten an? Ach ja, RSV liegt vor. Macht es Sinn sich weiter vor der "Staatsmacht" zu verstecken? Mal angenommen die Fragen in der Nachbarschaft herum, kriegt man aus der Akte heraus wer einen "verpetzt" hat und wie "verwertbar" ist so eine Aussage?

Vielen Dank für die Antworten, lasse mich auch gern auf eventuelle passende andere Threats verweisen.

Gruß,
Willy

By farendil (217.225.252.240) on Montag, den 9. September, 2002 - 14:52:

@willy: in der jetzigen situation sit diese spielchen ncoh das beste!
erstens hast du eine kleine chance, gar nciht geschnappt zu werden und zweitens zögerst du es damit auch shcon heraus.

wenn die es schaffen dich zu identifizieren (foto vom ewma, nachbarn etc.) so bekommst du einen bg-bescheid.

so, diesem widersprichst du erst mal kommentarlos.

später forderst du kleckerweise unterlagen an.

irgendwann gibst du die sache an deinen anwalt ab. der wird dann die akte anfordern etc.

wenn du es wirklich willst, so ist dies zeit zu schaffen. natfalls setzen die einen verhandlungstermin an, den du absagen musst...

abe rnur mut - du schaffst es!

By Willy (213.61.134.162) on Montag, den 9. September, 2002 - 17:00:

Heißt das jetzt, wenn ich denn einen BGB bekomme zunächst selber Widerspruch einlegen ohne Begründung, oder besser gleich zum Anwalt und den das machen lassen ?
Was für Unterlagen soll ich anfordern und was meinst du mit "kleckerweise" ? Wenn ich Widerspruch einlege geht doch die Sache umgehend zum Staatsanwalt und es wird ein Verhandlungstermin angesetzt, oder lieg ich da falsch ? Was bringt es dann nach dem Widerspruch noch unterlagen anzufordern ?

Gruß,
Willy

By farendil (217.235.56.201) on Montag, den 9. September, 2002 - 19:44:

@willy: ließ doch wenigstens mal richtig!!

erst selber, dann mit anwalt! ist doch auch logisch, wenn du zeit schinden willst...

Was für Unterlagen soll ich anfordern
alles was man an sinnigen und unsinnigen dingen anfordern kann
-eichunterlagen
-nachweis über ausbildung des bedienser
-foto
-messprotokoll
etc.

was meinst du mit "kleckerweise"
was heißt wohl kleckerweise? nicht auf einmal, sondern nach und nach! (was willst du denn erreichen?? - also!!!)


Wenn ich Widerspruch einlege geht doch die Sache umgehend zum Staatsanwalt und es wird ein Verhandlungstermin angesetzt, oder lieg ich da falsch ?
platsch, quatsch!
manche behörden haben mehr geduld, andere weniger - sofort wird es nie abgegeben, wenn du noch unterlagen anforderst.

Was bringt es dann nach dem Widerspruch noch unterlagen anzufordern ?
was hast du geschrieben, willst du erreichen -????
also was soll dann die frage?

By Willy (213.61.134.162) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 12:41:

Puuuh, die sind ganz schön hartnäckig, eben rief mich der zuständige RePo an, von wegen meine Frau hätte mir ja sicher schon gesagt usw. ... wollte mit mir einen termin ausmachen, damit ich zu dem Vorwurf Stellung nehmen kann, hab ich mich auch drauf eingelassen konnte den Termin auf Freitag legen, ich vergesse natürlich hinzugehen ...

Der Typ meinte meine Frau hätte ja schon gesagt ich wäre auf dem foto, kann der einfach schreiben "von ehefrau identifiziert" oder muß er dafür einen Nachweis haben ?

By Chris (144.41.241.55) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 12:51:

@willy:

warum hast du nicht einfach das übliche getan und geschwiegen??
DU machst dir selbst probleme, die du nicht mehr los wirst.
hast du ihm etwa noch etwas zur angeblichen aussage deiner frau erzählt?

By farendil (217.235.53.202) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 13:08:

@willy: wie chris schon gesagt hat: klappe halten!

wenn sie vorbeikommen: nicht aufmachen!
und aufpassen, daß sie dich nicht vor der tür abfangen.

By Willy (213.61.134.162) on Dienstag, den 10. September, 2002 - 13:08:

Ich hab überhaupt nichts zu der angeblichen Aussage meiner Frau gesagt, bin auf den Satz gar nicht eingegangen, der hat mich angerufen, da war ich erstmal ziemlich überrumpelt habe gesagt, dass ich mich nicht zu dem Vorwurf äußern werde, und damit er wenigstens die nächsten Tage nicht wieder zuhause aufkreuzt hab ich gesagt, dass ich mir das Foto anschauen komme, hingehen tu ich natürlich nicht, muß ich ja auch nicht.

Wie ist das nun mit der angeblichen Aussage meiner Frau ? Wenn er was Verwertbares hätte würde er sich doch nicht mehr melden, oder?

By Willy (213.61.134.162) on Mittwoch, den 11. September, 2002 - 13:12:

Habe in dem Zusammenhang noch eine Frage bezüglich der jetzt noch vorhandenen Punkte:

Die resultieren ebenfalls aus zwei Geschwindigkeitsverstößen die zeitlich nah beieinanderlagen (4 Mon.). Damals hatte ich deshalb für den 2. Verstoß eine erhöhte Geldbuße bekommen. Wie ist das jetzt, wenn der "neue" BGB kommen sollte gibt es ja beide Einträge wahrscheinlich noch, heißt das wieder erhöhte Geldbuße und evtl. sofortiges Fahrverbot ?


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