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Zeugnisverweigerungsrecht

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zeugnisverweigerungsrecht
By HpVapo (172.176.72.20) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:18:

Was geschieht, wenn ich als Fahrer einen Bekannten angebe, welcher das Auto ohne mein Wollen und Wissen an eine Person weiter verliehen hat, welche er auf Grund seines Zeugnisverweigerungsrechtes nicht angeben möchte? (§52Strafprozeßordnung)

Danke schonmal

By farendil (217.235.51.45) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:25:

dann wird beim halter und der person die angeblich das fahrzeug hatte im persönlcihen umfeld nachgeforscht.
das foto wird dann mit dem/den verdächtigen verglichen.

By HpVapo (172.176.72.20) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:33:

Ich habe gelesen beim Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechtes würde das Verfahren eingestellt

By HpVapo (172.176.72.20) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:34:

oder sonst irgendeinen Tipp für mich? Scheinst sehr kompetent zu sein. Danke schonmal!

By farendil (217.235.51.45) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 00:45:

das verfahren wird nur eingestellt, wenn der beschuldigte nicht innerhalb der verjährung ermittelt werden konnte.

By Meinungsbildner (80.133.166.156) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:01:

@HpVapo:Ich habe gelesen beim Gebrauch des Zeugnisverweigerungsrechtes würde das Verfahren eingestellt
Na das wäre ja prima *grins*...Richter: Angeklagter, ihnen wird vorgeworfen, an dem besagten Datum in einer 30Zone beim Kindergarten 97 km/h zu schnell gewesen zu sein, abzüglich der Toleranz ! Möchten sie dazu aussagen ?
Fahrer: Nein, ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch !
Richter: O.k., hiermit stelle ich das Verfahren ein, das Land trägt die Kosten !
Fahrer: Ja danke schön ...:)

By Georg (195.93.73.6) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 20:16:

+ Macht der Halter von seinem Recht auf Zeugnisverweigerung Gebrauch, so wird das Verfahren eingestellt. Ihm droht dann aber eine Fahrtenbuchauflage. Dies ist allerdings ausgeschlossen, wenn er angeben kann, wer das Auto zum besagten Zeitpunkt geliehen hatte. Hatte der Entleiher es unterverliehen, so steht auch diesem grundsätzlich das Zeugnisverweigerungsrecht zu. Geschah dies ohne Wissen und Wollen des Halters, so ist auch eine Fahrtenbuchauflage rechtlich nicht möglich, da es an jeder Verantwortung des Halters fehlt.


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