Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Holger S. (195.94.65.27) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 15:55: |
Habe einen BuGeBe bekommen (Lasermessung +24km/h, direkt angehalten worden) in dem ein falsches Kennzeichen steht, da ich aus Aufregung den Fahrzeugschein meines Zweitwagens gezeigt habe und der Kollege der Polizei aus Nachlässigkeit dies nicht gemerkt hat. Hat hier ein Einspruch Sinn oder soll ich die 58,12 EUR lieber gleich überweisen?
By Hannes (80.128.34.177) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 17:35: |
Wenn der Zweitwagen auf jemand anders zugelassen wär würde es evtl.ne Chance geben. Ich nehm aber an dass der auch auf Dich zugelassen ist, oder? Folglich besteht lediglich ein geringer Irrtum, aber kein Zweifel an Deiner Täterschaft!
=> meiner Meinung nach zahlen! Laß mich aber gern belehren!
CU Hannes
By rennfahrer (80.140.59.184) on Mittwoch, den 4. September, 2002 - 17:44: |
@Hannes
was würde es bringen, wenn der Zweitwagen auf jemand anders zugelassen wäre??
War doch ne Lasermessung, er wurde direkt angehalten und identifiziert, der Rest ist Nebensache...
By farendil (217.225.241.9) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:54: |
@holger: nun, vielleicht hast du ja doch eine chance. ist der zweitwagen ein anderes fabrikat als der erstwagen UND es existiert ein messprotokoll, wo das fahrzeugfabrikat eingetragen wird ODER aber du kannst nachweisen, daß das zweitfahrzeug zu der zeit woanders war, dann könnte man es probieren....
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