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Ladung aufs Revier ?!?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Ladung aufs Revier ?!?
By Tommy (80.134.217.34) on Montag, den 2. September, 2002 - 10:46:

Hallo!

Ich dachte ich habs nun endlich hinter mir da passiert dann sowas...

Kurz zur Vorgeschichte:

Ich wurde am 18.04.02 auf einer BAB mit 33 km/h zuviel geblitzt. Bei dem Wagen handelt es sich um den Firmenwagen meiner Freundin. Am 29.05 kam der Anhörungsbogen an meine Freundin adressiert, am 11.06. kam nochmals ein Anhörungsbogen, weil wir Anfang Juni umgezogen sind; wieder an meine Freundin adessiert. Auf beide Bögen haben wir nicht reagiert. Der Bußgeldbescheid trägt das Datum vom 26.07. und ist am 01.08.02 vom Postboten eigenhändig übergeben worden.

Nun lag ein handgeschriebener Schmierzettel im Briefkasten mit der Bitte sich doch mal bei der Polizei zu melden da sie keinen zuhause angetroffen haben. Nach einem Anruf dort war klar, das sie meine Freundin mit dem Foto vergleichen wollen und von ihr wissen wollen ob sie den jenigen auf dem Foto kennt falls sie es nicht ist auf dem Foto - ist ja auch nicht ;-)
Dachte die Sache ist längst verjährt! Was machen die denn da jetzt so einen Aufstand?!?

Freue mich auf eure Antworten ;)
Gruss
Tommy

By Fahrer (80.128.230.2) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:03:

hat die Freundin gegen den BuGeBe Einspruch eingelegt?

By Tommy (80.134.217.34) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:14:

Aja hab ich vergessen zu schreiben. Natürlich hat sie fristgerecht Einspruch erhoben (Per Einschreiben mit Rückschein).

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:46:

das ist tatsächlich verjährt. ich denke mal es handelt sich hier lediglich noch um nachermittlungen, ob sies tatsächlich nicht war.

By Fahrer (80.128.230.2) on Montag, den 2. September, 2002 - 11:49:

Dann sollte sie einfach hingehen und den Beamten sagen, dass sie nicht gefahren ist.
Gegen Dich ist die Sache eh verjährt, im Prinzip könnte sie denen jetzt auch sagen dass Du gefahren bist.

Variante2 :

Aussage verweigern , Hauptverhandlung - Verfahrenseinstellung.
Das bietet sich immer dann an, wenn der Halter zur Tatzeit ein Alibi hat und ihm durch die Anreise zum Gericht keine hohe Kosten entstehen-
diese werde nämlich bei Einstellung nicht vergütet.
Die Variante ist mein persönlicher Favourit ,
ist halt ziviler Ungehorsam gegen das "Raubritter Regim"

By Chris (144.41.61.59) on Montag, den 2. September, 2002 - 12:04:

wenn deine freundin einspruch eingelegt hat, muß sie den auch irgendwann erklären, sonst wandert sie unweigerlich vor gericht. wenn sie dafür zeit hat..ok, dann viel spaß :-)

was denn bitte für nachermittlungen?? für wen?

By Tommy (80.134.217.34) on Montag, den 2. September, 2002 - 13:59:

Hm was ist denn wenn die sie fragen wer der Typ auf dem Foto ist und ob sie den kennt? Wenn sie dann sagt sie kennt den nicht? Kommen die dann auf die Idee weiter zu recherchieren und zu gucken ob sie einen Freund/Mann/Bruder hat der das sein könnte???

Den Einspruch hat sie ja begründet: Sie hat geschrieben, daß sie zum Tatzeitpunkt nicht die Fahrerin war. Kann ja durch das Foto bewiesen werden, das sie nicht gefahren ist. Reicht das etwa nicht ;)

By rennfahrer (80.140.44.198) on Montag, den 2. September, 2002 - 14:50:

@Tommy

Hm was ist denn wenn die sie fragen wer der Typ auf dem Foto ist und ob sie den kennt?

Dann fragt sie, ob die gerade als Zeuge oder Beschuldigte vernommen werden soll.

ist die Antwort Zeuge: Dann soll der Staatsanwalt mich vorladen!
ist die Antwort Beschuldigte: Dann verweigere ich meine Aussage !

Kommen die dann auf die Idee weiter zu recherchieren

Nö, wofür denN ? Kostet ja nur Steuergelder, sie können ja keinen mehr drankriegen !


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