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Motorrad Laser Fehlmessung

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Motorrad Laser Fehlmessung
By Ralf (217.81.111.37) on Samstag, den 31. August, 2002 - 02:34:

Habe 2 Stunden alle Foren durchsucht aber leider hier noch nichts brauchbares gefunden – Wenn es doch was gibt wäre ich auch über einen Link froh – nun aber mein Problem.

Ich war mir bisher sehr sicher, dass ‚Laser-Fehlmessungen’ fast ausschließlich ausreden von Verkehrsteilnehmern sind.
Vor ein paar Tagen fahre ich mit meinem Motorrad meinen täglichen Arbeitsweg durch eine 30er Straße (Berlin, Hüttenweg, an einer Schule). Eine der Strassen, bei der ich besonders auf meine Geschwindigkeit achte. Entgegenkommende Fahrzeuge signalisieren mir mit Lichthupe, dass eine Verkehrsüberwachung stattfindet. Sicher ist sicher – fahre ich 25km/h – nach einigen hundert Metern hinter einer Kurve entdecke ich auch die beiden Polizisten in der Ferne. Kontrolle auf den Tacho – weiterhin 25km/h – Blick in den Rückspiegel – Kolonne hinter mir wird immer länger. Tuckere weiter vor mich her 25km/h und passiere die Polizisten – In der Ferne sehe ich das erlösende 50km/h Schild – Doch davor ein Polizist der mir mit der Kelle zuwinkt.
– lange Vorrede kurzer Fakt – 40km/h abzüglich 3 km/h = 37km/h.
Die nette Polizisten, die alle meine Dokumente bekommen hat frage ich lieber nicht nach Ihrer Telefonnummer ;o) , aber auch jegliche Fragen zum Messvorgang an sich möchte sie nicht beantworten. Fahre ich also zurück zu den messenden Beamten – versuche sehr höflich zu sein, aber beide Beamten scheinen schlecht gelaunt zu sein. Mürrisch beantworten Sie mir dennoch meine Fragen – Logisch eine Fehlmessung ist ausgeschlossen – Anvisiert haben sie meinen Hauptscheinwerfer – zulässig ist es – ja der Laser durchdringt das Glas und wird vom Inneren Lampenreflektor zurückgeworfen -Nein, hätte ich den Lenker bewegt hätte das Gerät keine korrekte Messung angezeigt – nein mehr sagt er mir jetzt nicht, dass soll ich vor Gericht klären. - Wollte also nicht länger stören und bin weitergefahren.

Da ich (immer noch) von der Verlässlichkeit von Lasergeräten überzeugt bin, aber noch sicherer weiß, dass mein Tacho mit 25km/h meine tatsächliche Geschwindigkeit angezeigt hat, habe ich mich gleich am Abend im Internet nach einer Erklärung umgeschaut. Leider mit nicht viel Erfolg. Auch der ADAC konnte nicht weiterhelfen.

Es geht mir auch nicht darum die ärgerlichen 15€ zu sparen – sondern eher um die Frage wie wahrscheinlich es gewesen wäre, dass ich mit 60 oder 100km/h konfrontiert hätte werden können.

Ich suche dabei nach fundierten technischen Erklärungen. Die Links auf verschiedene Herstellerseiten von Lasermessgeräten haben mir zu dem konkreten Fall – ‚Lasern auf Motorrad-Hauptscheinwerfer’ – bisher nicht weiterhelfen können.

Da ich hier einige sehr kompetente Beiträge gelesen habe, hoffe ich nun auf Eure Unterstützung.

MfG Ralf

By Multa (172.184.131.221) on Samstag, den 31. August, 2002 - 13:49:

Man kann icht pauschalisieren, dass es bei Motorrädern generell zu Fehlmessungen kommt. Das Motorrad ist mit Sicherheit ein schwer anzuvisierendes Fahrzeug. Zu Fehlmessungen kann es kommen, wenn die Entfernung sehr groß ist und das zu messende Fahrzeug nciht allein auf der Straße unterwegs ist. Da bei zunehmender Entfernung der Laserstrahl zerstreut, können auch andere Fahrzeuge gemessen werden...

By Bluey (217.82.88.210) on Samstag, den 31. August, 2002 - 14:52:

@Ralf
Gewundert habe ich mich etwas darüber, daß die Kollegin Deine Personalien notiert hat. Oder bekamst Du ein VG angeboten und konntest dieses vor Ort nicht begleichen (-> Zahlkarte)?

Ansonsten: Multa hat völlig Recht. Interessant wäre zu wissen, in welcher Entfernung Du gemessen wurdest! Das geht aus dem Meßprotokoll hervor und kann an der Meßstelle oder später auf der Dienststelle erfragt werden. Lag die Messung direkt ausgangs der o.g. Kurve (so daß Du als "Einzelfzg." gemessen wurdest), dann kann eine Fehlmessung nahezu ausgeschlossen werden. Wenn dem aber nicht so ist, die Meßentfernung bei mehr als 100 bis 150 Metern lag UND Du die ganze Zeit Fzge hinter Dir hattest, dann würde ich die Messung mit Hilfe eines Anwaltes anzweifeln und gerichtlich überprüfen lassen.

By Ralf (217.224.221.226) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 19:12:

@Bluey
Ich habe der Polizisten gleich gesagt, dass ich mir völlig sicher bin unter 30km/h gefahren zu sein. Sie fragte mich ob das bedeute, dass ich nicht vor Ort bezahlen möchte. Das bejahte ich und Sie meinte, ich bekomme dann einen Anhörungsbogen.
Die beiden ‚messenden Polizisten’ hatten kein großes Interesse meine Fragen zu beantworten. Sie meinten, dass mir alle nötigen Daten mit dem Anhörungsbogen zugeschickt werden. Über die Entfernung meinte der Beamte am Laser, dass auf die gemessene Entfernung der Laser nicht mal Bierdeckelgroß streut. – Demzufolge nehme ich an unter 300m, das ist ca. die Entfernung zur Kurve.
Wenn eine Fehlmessung ausgeschlossen ist werde ich das Bußgeld anstandslos bezahlen. Dann zweifle ich aber sehr stark an mir. Da ich die Strecke nun mal jeden Tag fahre, habe ich die Fahrt mehrere Male rekonstruier. Mein Motorrad hat zwar 250 ccm, durch seine stolzen 20Jahre liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80km/h. Es reicht also nicht ein versehentlicher Dreh am Gashebel um von 25 auf 40km/h zu beschleunigen. Nachdem ich nun mehrere Male mit 25-30km/h die Strecke erneut lang gefahren bin. Hat sich mein Gefühl weiter verstärkt, dass ich tatsächlich 25km/h gefahren bin. Ich habe auf einer 100m langen Teststrecke sogar meinen Tacho überprüft. Alle gemessenen Werte liegen bei 25km/h +-2km/h.
Scheidet also auch diese Fehlermöglichkeit aus.
Deswegen gut, dass nur 40 und nicht 100 km/h gemessen wurden.

By Meinungsbildner (80.133.164.138) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 19:37:

@Ralf: Ich versuche mir das gerade mal logisch vor Augen zu führen...du fährst deine 25 Sachen, hinter dir eine gewaltige Autoschlange. Jetzt frage ich mich doch, wenn du zu schnell gefahren sein sollst, hätten doch auch alle anderen hinter dir ebenfalls zu schnell gewesen sein müssen, oder etwa nicht ?

Ich habe erst vor einigen Monaten im Fernsehen einen Bericht über Lasermessungen gesehen. Da hat irgendeine technische Bundesanstalt...schlagt mich tot, Name fällt mir jetzt nicht ein...Lasergeräte getestet. Und siehe da, ein Haus kann sich mit 3 km/h bewegen :). Es kommt nämlich auf den Winkel an, indem der Strahl das Objekt trifft. Vielleicht hast du wirklich genau in dem Moment, wo die Messung stattfand, einen kleinen Schlenker mit dem Motorrad gemacht.

ÄÜrgern würde mich die Geschichte auch.

By Bluey (80.130.179.82) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 21:36:

@Ralf

Sie fragte mich ob das bedeute, dass ich nicht vor Ort bezahlen möchte. Das bejahte ich
O.k. Verwarngeld abgelehnt => Anzeige.

Sie meinten, dass mir alle nötigen Daten mit dem Anhörungsbogen zugeschickt werden
Hm. Meines Wissens nach nur
- vorgeworfene Geschwindigkeit
- Toleranz
- Gerätetyp
- Eichdatum/-gültigkeit

Wichtig wäre hier aber halt auf jeden Fall die Entfernung!

dass auf die gemessene Entfernung der Laser nicht mal Bierdeckelgroß streut.
So ein Blödsinn. Wenn dem wirklich so wäre, dann hätte der Dich aus allernächster Nähe gemessen haben müssen. Und das wiederum ist fast unmöglich.

Demzufolge nehme ich an unter 300m, das ist ca. die Entfernung zur Kurve
So wie Du es eingangs geschildert hast, fuhren ab der Kurve Fzge hinter Dir her. Du warst also KEIN Einzelfzg. mehr! Das allein verbietet i.d.R. (je nach Örtlichkeit, Meßwinkel, Abstand zu den nachfolgenden Fzgn!!) eine Messung. Wenn sie Dich also tatsächlich ausgangs der Kurve gemessen haben sollten, dann dürfte die Aufweitung des Laserstrahls (beziehe mich jetzt auf unser Gerät => Riegl) bei bis zu 180 cm liegen!! Welches Motorrad ist sooo breit? Bzw. welcher Mensch? (*g* armes Moped ;-) )
Die Wahrscheinlichkeit, daß der nachfolgende und wohl aufschließende Verkehr gemessen wurde, dürfte demzufolge recht groß sein.

Ich würde bei Eintrudeln des AB auf jeden Fall einen versierten Anwalt aufsuchen und den einen entspr. Vers formulieren lassen!


@ Meinungsbildner

wenn du zu schnell gefahren sein sollst, hätten doch auch alle anderen hinter dir ebenfalls zu schnell gewesen sein müssen, oder etwa nicht
Sicher. Aber was macht das schon? Beim Laser wird nur EIN Fzg. gemessen (vorzugsweise das erste!), egal, ob tausend andere, die hinterher fahren, auch zu schnell sind!

ein Haus kann sich mit 3 km/h bewegen
Also jetzt mal ehrlich: wann war das?? Vor 5 oder noch mehr Jahren? Da gab es nämlich diese Geschichten bzw. tatsächlich ein paar Gerätetypen, bei denen selbst Häuser fahren konnten.
Das Riegl-Gerät zumindest funktioniert schon seit Jahren ohne diese Erscheinungen. Deshalb auch die sogenannte "Nullmessung"!

Es kommt nämlich auf den Winkel an, indem der Strahl das Objekt trifft
Klar. Grundsätzlich soll möglichst direkt/geradlinig auf das Fzg. angehalten werden. Man kann (RIEGL !!) aber auch weiter abseits der Straße stehen oder von einer Brücker "herunter messen". Entweder, Du bekommst einen Wert, dann ist die Messung auch gültig, oder Du bekommst keinen.

Vielleicht hast du wirklich genau in dem Moment, wo die Messung stattfand, einen kleinen Schlenker mit dem Motorrad gemacht.
Und? Was würde das bewirken?
1. möglicherweise wird ein hinterher fahrendes Fzg. gemessen (je nach Abstand und Position zum Zeitpunkt der Messung) oder
2. man erhält keine gültige Messung (beim Krad die wohl wahrscheinlichere Variante!).

By michael (80.138.143.214) on Sonntag, den 1. September, 2002 - 21:46:

@Meinungsbildner:

1.) Für die Zulassung von Meßgeräten ist die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zuständig.

2.) Diese Fehlmessungen - feststehende Gegenstände erhalten einen Geschwindigkeitsmeßwert - sind entweder möglich durch Verwackeln des Geräts (allerdings nur bei älteren Softwareversionen) oder durch allgemeine Gerätedefekte. Um letztere aber auszuschließen, muß vor dem Einsatz des Geräts ein entsprechender sog. Nulltest gemacht werden. Allerdings kann es auch (lt. Klaus-Peter Becker, Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr) zu Geschw.-Anzeigen bei bewegten Lichtreflexionen auf nasser Fahrbahn kommen.

Der Winkel, in dem der Laserstrahl das Objekt trifft, ist im Prinzip egal. Zwar beträgt der Soll-Winkel 0°, aber eine Abweichung wirkt sich - Cosinus-Effekt - stets zugunsten des Betroffenen aus.

By farendil (217.235.57.165) on Montag, den 2. September, 2002 - 13:23:

@ralf:
1. hast du eine rechtsschutzversicherung? (ein gutachter ist sehr, sehr teuer)

2. bist du bereit diese sache bis zum bitteren ende konsequent zu verfolgen?

By Ralf (217.81.108.107) on Montag, den 2. September, 2002 - 18:43:

@farendil

zu 1. Ja, beim ADAC aber noch nie benötigt
zu 2. Nein, schlaflose Nächte will ich wegen 15€ nicht haben. (dann bezahle ich und werde irgendwann mal nachts heimlich gucken ob nicht gelaiserd wird und dann mit 40km/h da lang brausen :o) (Nein, Nein, just joking - dann bin ich lieber ein guter verlierer!)


@bluey

Wieso Anzeige? Die nette, junge Polizistin meinte, dass, wenn ich den Betrag nicht gleich bezahle möchte, ich einen Anhörungsbogen bekomme. Ich hatte sowieso nur 10€ bar mit, hätte also gar nicht zahlen können (nur mir EC oder Kreditkarte habe aber nicht nach gefragt). Von einer Anzeige hat Sie mir nichts verraten!

Fakt ist, dass jetzt 1 Woche vergangen ist und ich noch nichts schriftlichen in den Händen habe. Sobald ich was bekomme, werde ich es aber für die Interessierten hier reinstellen. Es gibt ja hoffentlich noch ein paar mehr, die zum ersten Mal gelasert wurden bzw. noch nie einen Anhörungsbogen gesehen haben.

Ich hoffe, ich werde nicht verhaftet, wenn ich trotz der Anzeige die Stadt verlasse ;o)

By farendil (217.235.60.73) on Montag, den 2. September, 2002 - 19:21:

@ralf: nun gut, die rechtsschutz wird wohl alle kosten übernhemen.

wenn es dir das wert ist, suche dir einen anwalt (gar nicht so einfach, einen fähigen zu finden, der dann auch noch für das geringe honorar bei so einem verstoß arbeiten will) der bereit ist, die sache zu vertreten.

mach dich daruf gefasst, dass es lange dauern kann und du verlieren kannst (klärt alles der anwalt)

ansonsten zahle sofort, sonst wirds teurer (+18,xx eur)

By Bluey (217.225.17.178) on Montag, den 2. September, 2002 - 20:04:

@Ralf

Hattest Du irgendwo geschrieben, wo das passiert ist? Ich kann mich im Moment jedenfalls nicht daran erinnern und hab ehrlich gesagt auch keine Lust, mir noch einmal alles durchzulesen ;-)

Bei uns wird sowas folgendermaßen gehandhabt:

Ich biete jemandem ein Verwarngeld an, welches er natürlich ablehnen kann. Geschieht das, dann bekommt er eine Anzeige und ggf. (je nachdem, ob er sich vor Ort äußert oder nicht!) einen AB zugeschickt.
Wenn er aber das VG annimmt, nur halt nicht an Ort und Stelle bezahlen kann (und so hört sich Dein letztes Posting an), dann erhält er eine Zahlkarte und kann das VG bei einer Bank innerhalb einer Woche einzahlen. Macht er das nicht => Anzeige (ohne AB!)

Eine andere Vorgehensweise kenne ich nicht. Die von Dir beschriebene mit AB und so kommt mir jedenfalls recht merkwürdig vor. ABER: andere Länder, andere Sitten ;-) Deshalb meine Frage eingangs!

By Ralf (217.81.108.107) on Montag, den 2. September, 2002 - 21:56:

@Bluey

Zitat: 'eine 30er Straße (Berlin, Hüttenweg, an einer Schule)'

Wenn das mit dem VG und dem AB so üblich ist, nehme ich an, dass das untergegangen ist. Die junge Polizistin war nicht weniger aufgeregt als ich und kein Kollege stand Ihr zur Seite.

Hat das denn jetzt Nachteile, wenn ich mich nach einer Rechtsberatung entscheide die 15€ zu bezahlen, um dem Steuerzahler nicht auf der Tasche zu liegen?

By Bluey (217.225.17.178) on Montag, den 2. September, 2002 - 22:35:

Meines Wissens nach dürften zu dem VG noch die Verwaltungskosten (18,- €) hinzukommen. Mag aber sein, daß das in Berlin anders gehandhabt wird. Das weiß ich nicht!
Ich würde erst einmal abwarten was kommt.

By klausk (80.142.126.138) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 16:34:

Hallo Bluey,
die paar mal die ich in Berlin geblitzt und rausgewunken wurde, hanbe ich nie vor Ort bezahlt. 6-8 Wochen später kam ein Anhörungsbogen mit Zahlschein, dann kann man innerhalb einer Woche bezahlen oder den Anhörungsbogen ausfüllen, zurückschicken und nochmal ein paar Wochen warten. Wenn man rausgewunken wurde, ist das meißt unnötig.

Grüße
Klaus

By Bluey (217.225.29.156) on Dienstag, den 3. September, 2002 - 21:09:

@klausk

Danke für die Aufklärung. Jetzt wird mir so einiges klarer!
Trotzdem geht mir diese Verfahrensweise nicht so recht in den Kopf. Erscheint es mir doch als ziemlich "überflüssig" bzw. doppelte/unnötige Arbeit!

Gruß
Bluey


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