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Zu schnell wegen Flutkatastrophe!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zu schnell wegen Flutkatastrophe!
By fmaxe (217.85.125.38) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 19:41:

Also ich bin vor einigen Tagen auf der Autobahn geblitzt worden, statt 100 waren es abzügl.Toleranz 141km/h. Damit wäre ich mit 1Km/h im Fahrverbotsbereich-SHIT. Meßstelle war eine Bergabfahrt fast an der Talsohle. Ich mußte ewig hinter zwei LKWs hinterherfahren, die sich ein Elefantenrennen bergab lieferten. Dann war frei und ab vorbei, denn ich hatte es verdammt eilig weil ich zwei Pumpen geladen hatte die ich zu mir nach Hause bringen wollte, denn und jetzt kommts -> das Hochwasser bei mir zu Hause stieg und stieg der Dammbruch war schon abzusehen und ich wollte nur nach Hause um die Katastrophe verhindern. Gebracht hat´s mir das bewußte Foto, der Damm ist gebrochen, Grundstück überflutet und der Anhörungsbogen ist zu mir geflattert-auf verschlungenen Wegen durch was weiß ich wieviel Hände- denn hier ist noch Katastrophe. Hat es Sinn die Geschichte ausführlich der Bussgeldstelle mitzuteilen und um ein herunterechnen des 1km/h zu bitten, damit das Fahrverbot entfällt? Brauche das Auto, bin Aussendienstler und hatte schonmal vor knapp 2Jahren ein Fahrverbot. HELFT MIR man ist doch sonst bloß ne Nummer Der ganze Hochwassermist braucht schon genug Kraft.

By farendil (217.235.42.128) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 19:54:

reden mit der behörde bringt nur was, wenn du das fahrverbot in ein erhöhtes bußgeld umwandeln willst...
dann zahlst du aber mindestens das doppelte, brauchst eine weiße weste in flens und einen grund, warum dich das fahrverbot außergwöhnlich hart trifft.

oder aber du versuchst die verjährung zu erreichen. such mal im forum etwas...

By Lanox (217.184.177.193) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 20:03:

Gibts da nicht noch ne andere Möglichkeit?
Ich denke da so an Sonderrechte im Zivilwagen. Die Feuerwehr und auch Mitarbeiter der Rettungsdienste haben diese in der Regel auch ohne besondere Kennzeichnungen am Fahrzeug.
Da es eine Katastrophensituation war und das sollte heißen "...Menschenleben in Gefahr..." kannst du eventuell Sonderrechte geltend machen. Bin mir aber nicht ganz sicher, sonst frag mal beim Bürgermeister oder dem örtlichen Kat schutz nach, vielleicht ist ja was mit nem Kasten Bier zu Regeln...

By farendil (217.235.42.128) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 20:15:

@lanox: du kannst keine sonderrecht geltend machen. du kansnt höchstesn versuchen dich auf einen notstand zu berufen.
da verspreche ich dir aber, daß du das ganze vor gericht ausfechten darfst. mit etwas "glück" in mehreren instanzen und mit zweifelhaftem ausgang.
viel spaß!

By fmaxe (217.226.241.29) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 20:30:

Verjährung erreichen, mmh - das sind doch mindestens 6 Monate wie soll das gehen? Dachte da so an : alle Post nicht annehmen, bringt das was? Der Anhörungsbogen ist auch nur im geschlossen Brief "ausgelesen" worden... Eure Meinung...DANKE

By farendil (217.235.42.128) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 20:32:

@fmaxe: ich hab nciht umsonst vom suchen gesprochen! nimm dir mal etwas zeit.

übrigens beträgt die verjährung nur 3 monate...

By Fahrer (62.158.222.32) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 21:36:

Das ist Notstand.

Wenn er da gut argumentiert stellt die Behörde das Verfahren ein.

Da würde ich mit dem Chef der Behörde sprechen -
Beamte sind auch Menschen , und wenn der Notstand beweisbar ist dann klappt das sicher.

Vor Gericht bekomst Du das notfalls auch ohne Anwalt durch.

By Meinungsbildner (80.133.165.34) on Freitag, den 30. August, 2002 - 00:32:

fmaxe...mit dem Notstand kommst du nicht durch, schätze ich. Wird schwierig werden. Weil kein Mneschenleben in Gefahr war, sondern nur Sachwerte. Sonderrechte dürfen nur die erwähnten Behörden in Anspruch nehmen. Wärst du nun ein Feuerwehrmann auf dem Weg zu einem Hochwassereinsatz gewesen, hättest du zumindestens eine mildere Strafe erreichen können.

By Lanox (217.184.177.180) on Freitag, den 30. August, 2002 - 08:43:

Stimmt so nicht, zumindest in einigen BL darfst du sonderrechte als Zivilperson in Anspruch nehmen "...um eine akute Bedrohung des Lebens...abzuwenden" heißt um Menschen zu retten. Wer sagte ihm denn dass es nur um Sachwerte ging, er war in einer Emotionalen Ausnahmesituation...Funknetze wahrscheinlich überlastet...keinen Kontakt mehr zur Familie...etc

By Hannes (80.128.38.138) on Freitag, den 30. August, 2002 - 12:19:

Ich würde einfach versuchen, die Sache ausführlich und genau dokumentiert (evtl.Fotos von der Situation zuhause usw.) vorzutragen!
Das Hochwasser hat eine solch hohen (politischen und gesellschaftlichen) Wert erreicht, da dürfte meiner Meinung nach schon was zu machen sein! Am besten viel Zeug sammeln, z.B.Bestätigung von irgendwelchen Behörden, dass bei Dir das Wasser wirklich hoch stand, Schilderung der Situation, Fotos der Pumpen usw. usw. usw.

Und sollten die darauf nicht eingehen hast Du noch ein anderes Druckmittel: Jedes Skandalblatt freut sich über einen Aufmacher "Staat bestraft Hochwasser-Opfer" o.ä.! Kapiert?

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 30. August, 2002 - 13:48:

Einer Bussgeldstelle eine Story zu erzählen und sei sie noch so dramatisch und wahr, bringt überhaupt garnichts. Da ssitzen Leute, die werden nicht fürs Denken, sondern fürs buchstabengetreue Vollziehen bezahlt. Eigenständiges denken ist in deren Laufbahn noch nicht drin; in der Laufbahn drüber fängt das an. Und das entscheidungsrelevante Konsequenzen aus dem Denkprozess ziehen fängt erst beim höheren Dienst an.


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