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Der Bekannte aus Hong Kong

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Der Bekannte aus Hong Kong
By Gebrüder Grimm (217.233.147.180) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 18:02:

Mein Fahrzeug ist kürzlich geblitzt worden innerorts mit 30 kmh zu schnell. Ein Bekannter aus Hong Kong der gerade zu Besuch war hat das Fahrzeug gefahren und ist zwischenzeitlich wieder daheim. Nun ist der Anhörungsbogen gekommen. Die Adresse von meinem Bekannten aus Hong Kong habe ich und könnte ich auch eintragen. Ist zwar alles gelogen, natürlich bin ich gefahren. Aber könnte man mit der Geschichte durchkommen?

By Mr.Eddie (62.225.211.195) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 18:05:

Wenn Du ein Mondgesicht mit Schlitzaugen hast, könnte das bestimmt klappen!

By grinch_04 (145.254.74.104) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 18:32:

ist nicht schlecht die Idee...hab einen arabischen Mitbewohner in meiner WG...dieser könnte, mal angenommen, Besuch aus seinem Heimatland bekommen haben und dieser ist dann mit meinem Auto gefahren, wie sieht die Rechtslage in einem solchen Fall aus...

By farendil (217.235.47.160) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 18:52:

leute! immer wen personen mit wohnsitz im ausland angegeben werden, wird die behörde misstrauisch, da sie genau weiß, daß sie keine handhabe hat, das geld dort einzutreiben.

also forscht sie nach.

By Gebrüder Grimm (217.233.147.180) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 18:54:

Was forschen die nach? Können doch ruhig forschen, wenn es die Person sogar real gibt?! Oder? Was meinst du genau?

By Rennfahrer (80.140.60.12) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 19:05:

@Grimm

sie schaut, auf wen das Auto zugelassen ist und vielleicht auch noch, wie derjenige aussieht.

By farendil (217.235.47.160) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 19:06:

@grimm: die forschen beim halter nach!

By grinch_04 (145.254.78.57) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 20:16:

@farendil

stimmt die Forschen nach und zwar als erstes beim Halter dieser bin ich, habe meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern, bin da aber selten anzutreffen da ich Hauptsächlich in Dresden bei meinem Zweitwohnsitz bin

d.h. sie forschen erst nach wer die Person im Ausland ist...finden heraus diese Person gibt es sogar und wollen sich totzdem nochmal beim Halter versichern ob da etwas wahres dran ist...dieser ist jedoch nicht antreffen...

Oder bin ich in dem Fall verpflichtet mich bei den grünen Zwergen persönlich vorzustellen...außerdem ist das pic äußerst schlecht gelungen welches ich bekommen habe...

By farendil (217.235.60.141) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 20:56:

@grinch: ahh, ein dresdner. - ich kann dir leider trotzdem keine bessere ausknft als diese geben:

die fordern einfach vom einwohnermeldeamt ein bild an, vergleichen es mit dem blitzbild und schon ist die sache gelaufen!

By Smith (131.188.243.66) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 21:14:

Eben! Funktionieren tut die Methode mit dem Ausländer nur, wenn das Bild wirklich grottenschlecht ist. Aber das weiß man selten, wie gut es wirklich ist, falls es bei AB dabei ist.

Alternative: Vermummung. Dann nutzt der Abgleich beim EWMA nicht viel und man den Hongkongchinesen hineinschreiben. Allerdings kommt dann meist eh kein AB, da die Behörde weiss, daß sie schlechte Karten hat, den Fahrer überhaupt zu identifizieren.

By grinch_04 (145.254.79.43) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 22:26:

@farendil
noch trockene Füße in Dresden :-)

zur Sache: ich verwirkliche das so wie oben aufgeführt und die ganze Sache geht nach hinten los...sie fordern mein Bild vom EWMA an, was mindestenz 5 Jahre alt ist (ich mit nem Paußbackengesicht) und können mich daraufhin identifiezieren...was passiert mir? bekomme ich noch eine Anklage wegen Meineid oder Falschaussage??

By Landy (80.131.82.212) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 22:38:

@ grinch

Nein, bekommst du nicht, als Beschuldigter darfst du lügen so viel du willst.

Nur als Zeuge, da wirds dann gefährlich.

By Goose (217.81.243.162) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 22:43:

Wenn du aber Betroffener (den Beschuldigten gibt es nur im Strafverfahren) bist, dann wird gegen dich bereits ermittelt und die Verjährung ist unterbrochen. Man geht also davon aus, daß alle Angaben, die ihr bei eurer Alberto-Methode macht, im Zeugenstatus getätigt werden.

@Farendil: auch, wenn es OT ist, bist du soweit trocken geblieben?

Gruß
Goose

By farendil (217.235.61.233) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 23:46:

@grinch: passieren kann dir nix, nur durchschauen die so ein spiel sofort, bzw. vermuten bei der angabe von ausländern prinzipiell erst mal, daß sie an der nase herum geführt werden sollen.

@goose+grinch: danke der nachfrage, ich persoenlich und meine direkten Angehoerigen haben es gut überstanden. (Ein Keller mit Wasser zaehlt hier nciht)

Ansonsten siehst aber teilweise wirklich schlimm aus...

By Goose (80.135.105.164) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 08:04:

Ja, ich war eine Woche im Wörlizer Winkel. Das sind Eindrücke, die man gesehen haben muss, sonst fehlt einem die Vorstellungskraft.

Gruß
Goose

By Ghostrider (217.228.225.71) on Donnerstag, den 29. August, 2002 - 09:22:

@ all: Farendil hat recht. Habe in vergleichbarem Fall einen Geschäftsfreund aus der Ukraine angegeben, das einzige, was man damit erreicht, ist ein sofortiger Fotoabgleich via Einwohnermeldeamt und einen besonderen Ehrgeiz bei den Ermittlungsbehörden.


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