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Zeugenfragebogen / Krankheit

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zeugenfragebogen / Krankheit
By HKL (195.93.66.8) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 12:10:

Hallo,

vielleicht kann mir jemand Auskunft zu folgendem Problem geben. Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Vor ein paar Tagen kam ein "Zeugenfragebogen" an die Halterin eines PKW (nicht an die Fahrerin):

Vorwurf: Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten:

Innerorts, zulässig: 70 km/h

Festgestellt: (mit Toleranz: 83 km/h)

Verwarnungsgeld: 25 Euro.

Ein Bild wurde nicht mitgeschickt. Es war normale Post, kein Einschreiben oder ähnliches.


"Aufgrund der Feststellungen kommt die Halterin als Fahrerin als Fahrzeugführer nicht in Frage." (Zitat aus Bogen)

Geht auch nicht, weil die Halterin gar keinen Führerschein hat; sie hat das Fahrzeug vor Jahren
nach dem Tod ihres Mannes aus Versicherungsgründen auf ihren Namen genommen. Außerdem ist sie schwerst gehbehindert und darauf angewiesen, dass sie jemand z.B. zum Arzt fährt.

Sie könnte die Aussage verweigern, da die Person, die das Auto gefahren hat, zu dem Personenkreis gehört, bei dem das möglich ist. (Tochter)

Folgendes kommt dazu: Halterin (74 Jahre) liegt derzeit im Krankenhaus, hat einen schwere Operation hinter sich, ist Risikopatientin und kann derzeit auf keinen Fall Büroarbeiten ausführen, Zeugenfragebogen ausfüllen....
Es sollte möglichst jede Aufregung von ihr ferngehalten werden.

Konkrete Frage: Wie sollen wir uns verhalten?

Wäre in diesem Fall die Auflage eines Fahrtenbuches denkbar?

Oder wäre es denkbar, dass ein Fahrtenbuch verlangt wird , da Halterin wegen Krankheit nicht in der Lage sei, sich um den PKW zu kümmern?

Könnte die Verwaltung von "Stadt_1" (dort ist es passiert) die Verwaltung von "Stadt_2" (Nachbarstadt; dort wohnen Halterin und Tochter im gleichen Haus) um Amtshilfe (Bildervergleich) bitten oder ist dies eher unwahrscheinlich? "Stadt_2" hat ein extrem unverschämtes Ordnungsamt mit vielen "Möchtegern-Polizisten" und hat in der Vergangenheit teilweise ungefragt!) Amtshilfe geleistet und in einer "Nicht-Verkehrs-Angelegenheit" sogar eine (erfolgreiche) Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Verletzung des Datenschutzes kassiert.

DANKE für Hinweise!!!

By HKL (195.93.66.8) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 12:22:

Ergänzung (hatte ich total vergessen):

Geblitzt wurde am 1.August; der "Zeugenfragebogen" kam am 21. August.

By Landy (80.131.83.108) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 13:46:

@HKL

Klar ist es möglich, dass die Halterin aus eben diesen Gründen die Aussage verweigert, aber hier stellt sich die Frage, ob es das überhaupt wert ist.

Es ist doch viel einfacher, die 25Euro zu zahlen, und falls es mal zu einem Verstoß kommt, der im Bereich Fahrverbot liegt, diesen "Joker" auszuspielen.

By Chris (144.41.3.25) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 13:56:

@HKL:
kann mich Landy nur anschließen: was bitte willst du erreichen?
darf etwa die halterin noch nichtmal kenntnis vom AB erhalten?? dann füll du den einfach aus, geb die tat zu, bezahl und schluß ist.

By faraday (217.225.222.148) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 18:49:

@ hkl

landy hat recht ! spar dir diesen joker für die heftigen sachen auf. denn wenn du nächste woche mit +24 erwischt wirst, wirst du es brauchen *g*

ein guter anwalt dürfte aber ne fahrtenbuchaufflage ohne probleme abschmettern können.


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