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Zu spät? was kann ich noch tun bzw was erwartet mich?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zu spät? was kann ich noch tun bzw was erwartet mich?
By simonp (217.229.154.191) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 10:37:

hi, ich hab hier vor geraumer zeit schon mal gepostet und um Hilfe gebeten, und irgendwie hat sich alles etwas anders als erwartet entwickelt.. ich bin in dem auto meines stiefvaters geblitzt worden, mit über 40 zu schnell auf der autobahn sprich führerschein entzug und gutes bussgeld... jedenfalls mein stiefvater sein auto ist in de gemeldet und irgendwann kam der zeugenbefragungsbogen und er hat den auch treudoof ausgefüllt und auf meine franz. addresse verwiesen (schickte diesen auch 1 tag vor der frist ab)... jedenfalls dachte ich damit sei die sache mehr oder weniger erledigt, ich krieg entweder irgendwann selbst einen zeugenbefragungsbogen nach fr, oder sogar gleich einen bugebe, aber es kam nichts und nun 2 wochen später ist die polizei bei dem haus meines stiefvaters vorbei und haben dort seine mutter angetroffen, diese hat sich leicht überrumpeln lassen und nochmal gesagt, dass ich der X (namen hatten sie ja schon ausm zeugenbefragungsbogen) bin und in frankreich wohne allerdings in dtld. studiere (stadt halt), danach sind sie angeblich ohne sich irgendwas zu notieren oder so wieder gegangen...

meine frage ist nun, erkundigt sich die polizei weiter evtl. bei meiner uni, wo meine anschrift ist in dtld? (semesteranschrift, bin bei der uni so gemeldet dass während den semesterferien die post nach frankreich versand wird) bzw beim einwohnermeldeamt? muss ich damit rechnen, dass die nochmal bei mir vor der tür stehen (bin zur zeit in de), um mich endgültig zu identifizieren?
und zuletzt, das ganze ereignete sich ende juli (dass ich geblitzt wurde), ab wann brauch ich mir keine gedanken mehr zu machen, dass doch noch was kommt?

By Landy (80.131.94.49) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 11:19:

@ simonp

ab wann brauch ich mir keine gedanken mehr zu machen, dass doch noch was kommt?

Drei Monate + 14 Tage Postweg ab Tattag, dann ist es verjährt.

Wenn die sich ein bischen Mühe machen, dann kann es schon sein, dass die mal bei dir vor der Tür stehen, du darfst einfach nicht aufmachen, oder dich sonst irgendwie identifizieren lassen, dann kann dir nichts passieren.

By simonp (217.229.151.175) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 19:40:

"identifizieren lassen"? was würde denn ausreichen? müssen die mich wirklich an der Tür erwischen, oder reichts denen irgedwann wenn 2-3 leute das photo gesehen haben und sagen, dass ich es eindeutig bin?

thx für die hilfe schon mal

By alex (213.6.173.233) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 19:49:

Hallo,

Du mußt Dich unbedingt beim Einwohnermeldeamt (EMA) nach Frankfreich "abmelden". "Kein weiterer Wohnsitz in Deutschland". Nur so kannst Du noch aus der Sache rauskommen.

Der Briefkasten und das Klingelschild an der Uni-Wohnung muß abmontiert werden.
Tip:
Vielleicht bist Du ja auch ausgezogen (oder hast einen "Zwischenmieter" gefunden) und ein guter Kumpel ist in die Studenten-Wohnung eingezogen. Dieser hat natürlich seinen Namen ("Alexander Schmidt") am Briefkasten und an der Klingel sofort angebracht. Wo niemand wohnt kann auch nichts zugestellt werden. Wo soll denn der Polizist klingeln. Erst in 3 Monaten machst Du wieder Deinen Namen dran.
In der Zwischenzeit legst Du Dir ein Postfach (Bei größeren Postfilialen [="Center-Filiale"] beauftragen) zu. Nach EU-Recht und aufgrund besonderer Post-Bestimmungen brauchst Du als Franzose dafür keinen Deutschen Wohnsitz in Deutschland besitzen.
Bei der Eröffnung wirst Du nach der geschätzten täglichen Postmenge gefragt. Wichtig ist, daß Du hier mind. 5 Stück angibst, sonst wird das PF nicht eröffnet. Auch mußt Du zwingend (auf dem Papier) mind. einmal pro Woche das Postfach leeren (kann ja auch ein Nachbar ect tun). Das gute an der Sache:
Die blauen (jetzt: gelb!) Bußgeldbescheide können nicht in einem Postfach zugestellt werden !!!
Es kann also nichts rechtsgültig zugestellt werden !!!!
Die Verjährungsfrist arbeitet also für Dich !!!
Es werden auch nur Gerichten + Staatsanwälten Auskunft erteilt, wem das Postfach gehört. Inkassobüros ect. werden generell keine Auskünfte erteilt.

Falls die Postfach-Eröffnung (in der Postfiliale) verwehrt (wegen Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU) wird, verlange die Postfach-Bearbeitungsstelle im Briefzentrum. Dort wird der Auftrag ausschliesslich bearbeitet und dieser kennt sich auch aus. So ein Sonderpostfach kommt pro BZ meist nur 1 bis 2mal vor.
Ansonsten rufe den Kundenservice an (bei Problemen): Tel.: 01802-3333.

P.S. Wenn Du zu faul zum leeren vom PF bist, kannst Du auch einen Postnachsendeauftrag (nach Eröffnung) von Deinem Postfach in Deutschland zu Deiner Adresse nach Frankreich machen. So brauchst Du also Dein PF garnicht leeren ...

Also:
1.) Abmelden von Deutschland nach F
2.) PF-Eröffnen MIT FRANZÖSISCHER ADRESSE (zwingend!!!).
3.) Kein Nachsendeauftrag von Deutscher (bei Polizei bekannter) Adresse nach Postfach-Adresse.
4.) Bei Faulheit Nachsendeauftrag von Postfach nach Frankreich
5.) Keine Nachsendeauftrag innerhalb von Deutschland !!!

Ciao,
alex

By Landy (80.131.82.212) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 21:41:

@simonp

Wenn sie dich sehen, reicht es, wenn dich ein einziger Nachbar identifiziert, reicht das auch. Auch wenn du jetzt umziehst, werden sie zu deinem alten Wohnort fahren und dort die Nachbarn befragen. Wenn dich jemand identifizieren kann, versuch mal mit dem zu reden, lad´ ihn auf ein paar Bier ein, dann klappt das schon.


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