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Außerorts in 30er Baustelle mit 87 geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Außerorts in 30er Baustelle mit 87 geblitzt
By Pechvogel (80.130.159.204) on Montag, den 26. August, 2002 - 23:20:

Hallo zusammen

Ich bin am 22.06 außerorts auf ner Bundesstraße in einer Baustelle (30km/h) geblitzt worden. Eigentlich nur durch einen blöden Zufall. Bin mit 70 an Baustelle ran gefahren und langsam abgebremst, Fahrzeug vor mir sieht den Blitzer und geht voll in die Eisen, Ich war etwas dicht drauf, habe wohl das Bremslicht zu spät gesehen und musste scharf links rum reißen (rechts war kein platz) und vorbei auf die Gegenfahrnbahn. Gleichzeitig von vorn Gegenverkehr. Also habe ich voll durchgetreten (Kickdown bei Automatikgetriebe und 150 PS geht natürlich voll ab)um noch rechtzeitig wieder einzuschehren. Dabei bin ich eben viel zu schnell in die Baustelle rein und dann hats von links geblitzt.
Der Anhörungsbogen ist am 17.07. gekommen mit einem sehr schlechten Foto. Das gesicht ist halbseitig vom Holm verdeckt, der untere Teil des Gesichts durch einen Aufkleber an der Scheibe auch nicht zu sehen. Insgesamt ist das Bild sehr dunkel und man kann nicht mal erkennen das ich eine Brille trage. Außerdem sieht es aus als würde ein Bartträger fahren (habe aber keinen Bart)
Auf deisen AB habe ich erst mal nicht geantwortet.
Am 20.08. habe ich einen weiteren Brief erhalten in dem man mir mitteilt das mit meinem Fahrzeug ein Verkehrsverstoß begangen wurde, der Fahrzuegführer aber noch nicht ermittelt wurde. Und ich wurde aufgefordert die Personalien des Fahrzeugführers bekannt zu geben, andererseits würde man ermittlungen im Sozialen Umfeld und Arbeitsstelle unter Vorlage des Fotos vor nehmen.
Zur Zeit habe ich Urlaub und bin deshalb selten Zuhause anzutreffen, also scheidet die identifizierung durch Hausbesuch mit großer Sicherheit schon mal aus. In meiner Firma habe ich schon angerufen und gebeten das man mich dort nicht erkennen möge. Die Nachbarn und Freunde sind auch unterrichtet.


Nun nach diesem Langen Text meine Frage. Wie stehen die Chancen um aus dieser Situation noch mal mit einem Blauen Auge raus zu kommen. Ich bin ehlich gesagt kein Raser und fahre schon seit 15 Jahren Unfallfrei, aber an jenem besagten Tag habe ich wohl doch mal falsch reagiert. Trotzdem möchte ich nicht unbedingt den Führerschein abgeben, da ich diesen auch benötige um täglich ca 40 Km zur Arbeit zu kommen. Öffentliche Vekehrsmittel scheiden aus, weil ich in Schichten Arbeite und oftmals zu Zeiten wo noch nichts oder nicht mehr fährt.

Kann ich davon ausgehen das die Sache verjährt wenn bis zum 22.09. kein Einschreibebrief gekommen ist und welche möglichkeiten gibt es noch, mich als Fahrer zu identifizieren?

Sorry für den langen Text, ich hoffe er nevt nicht, sollte nur zur Erklärung der Umstände dienen.

MFG Pechvogel

By Fahrer (80.128.226.135) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 10:09:

Am 22.09.02 ist es verjährt, ausser die Behörde eröffnet Dir, dass sie gegen Dich ALS BESCHULDIGTEN ermitteln.So wie es aussieht werden die das noch rechtzeitig machen.

Verjährung erreichen - also schwierig.

Das Foto scheint Dein Glück zu sein.
Du bist darauf nicht zu erkennen.
Also - nichts sagen - abtauchen und abwarten was der "Feind" macht.
Die versuchen Dich zu einer Aussage zu bewegen,
wenn die nichts weiter in die HAnd bekommen als ihr unscharfes Foto stellen die das Verfahren ein.

By Pechvogel (80.130.159.204) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 13:04:

Danke für die Anwort. Also müsste noch vor dem 22.09 ein Brief kommen der auch nachweislich bei mir angekommen ist (Einschreiben o.ä.) oder man müsste mich persönlich antreffen, sehe ich das richtig?
OK, selbst wenn die Verjährung nicht greift, so hoffe ich aufgrund des schlechten Fotos und meines schlechten Erinnerungsvermögens wer an dem Tag mein Auto hatte, noch mal mit Halterhaftung davon zu kommen.

By Pechvogel (80.130.159.204) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 13:04:

Danke für die Anwort. Also müsste noch vor dem 22.09 ein Brief kommen der auch nachweislich bei mir angekommen ist (Einschreiben o.ä.) oder man müsste mich persönlich antreffen, sehe ich das richtig?
OK, selbst wenn die Verjährung nicht greift, so hoffe ich aufgrund des schlechten Fotos und meines schlechten Erinnerungsvermögens wer an dem Tag mein Auto hatte, noch mal mit Halterhaftung davon zu kommen.

By Pechvogel (80.130.159.204) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 13:06:

sorry sollte oben kein Doppelposting werden :-((

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Dienstag, den 27. August, 2002 - 13:45:

Halterhaftung gibt´s in Deinem Fall nicht.


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