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Tempo 70 Schild durch Überholvorgang verdeckt !

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Tempo 70 Schild durch Überholvorgang verdeckt !
By Cyberman (217.3.237.100) on Montag, den 26. August, 2002 - 10:19:

Ich habe einen Bus überholt (hat der Polizist mündlich bestätigt) und habe dadurch das 70-Schild übersehen. Dieses war nur einseitig aufgestellt. Bin dann nach dem Überholvorgang mit 101 km/h (abzügl.4 =97) gemessen worden.
Gibt es Urteile in dieser Richtung ?

By michael (80.138.161.147) on Montag, den 26. August, 2002 - 17:32:

Bevor jetzt wieder jemand mit dem Stammtischmärchen daherkommt, Verkehrszeichen müssen auf beiden Straßenseiten aufgestellt werden, hier ein Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zu §§ 39 - 43 StVO:

"Verkehrszeichen sind gut sichtbar in etwa rechtem Winkel zur Verkehrsrichtung auf der rechten Seite der Straße anzubringen, soweit nicht in dieser Verwaltungsvorschrift anderes gesagt ist.
Links allein oder über der Straße allein dürfen sie nur angebracht werden, wenn Mißverständnisse darüber, daß sie für den gesamten Verkehr in einer Richtung gelten, nicht entstehen können und wenn sie so besonders auffallen und im Blickfeld des Fahrers liegen.
Wo nötig, vor allem an besonders gefährlichen Straßenstellen, können die Verkehrszeichen auf beiden Straßenseiten, bei getrennten Fahrbahnen auf beiden Fahrbahnseiten aufgestellt werden."

Es besteht also keine generelle Verpflichtung, das Zeichen 274 auf beiden Straßenseiten aufzustellen, da auch die VwV zu Z 274 nichts derartiges hergibt.

By farendil (217.85.230.163) on Montag, den 26. August, 2002 - 19:15:

@michael: von einer verpflichtung hat auch niemand gesprochen. die existiert auch nicht auf autobahnen.
allerdings muß hier das verfahren eingestellt werden, denn der betroffene mit der einrede argumentiert, daß das schild gerade duch ein anderes fahrzeug verdeckt war und dieser einwand nicht ewntkräftet werden kann.

By michael (80.138.144.191) on Montag, den 26. August, 2002 - 19:30:

Kommt drauf an... und zwar auf die Örtlichkeit.
Je nachdem, wo das 70er-Schild steht, hätte er es u.U. bereits vor dem Überholvorgang sehen können/müssen.

By farendil (217.85.237.218) on Montag, den 26. August, 2002 - 19:49:

@michael: bestreite ich doch auch gar nicht!
genau so wenn er im Ü-verbot überholt.... - all das wären fälle von "selbst schuld".

By SB68 (80.139.194.180) on Montag, den 26. August, 2002 - 21:22:

Kenn mich zwar nicht aus, aber ich denke,
auch hier gilt:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Würde mich aber freuen, wenn ich im Unrecht wäre.

By farendil (217.85.237.218) on Montag, den 26. August, 2002 - 21:45:

@sb: mensch, nu schau doch! der michael steht bestimmt nicht auf seiten der schnellfahrer, aber er kennt sich recht gut aus.

wenn du mir nicht glaubst, daß man für verdeckte schilder, die man nicht lesen konnte bestraft werden kann, so glaub wenigstens ihm!


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