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An alle albertos und sonst so kreativen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: An alle albertos und sonst so kreativen
By freemanVR (217.227.140.221) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:21:

Hallo zusammen,

dies ist die Vortsetzung eines Postings von mir welches seit Anfang April hier einstand und irgend wie verloren gegangen ist.

Die Story war die, das ich, freeman, im April in einer 130er Zohne das schild übersah und mit etwas über 200 hindurch fuhr. ich hatte einen Freund benannt welcher der Fahrer sein sollte. Er bekam einen Anhörungsbogen - er signierte diesen und sendete ihn zurück. 1 1/2 Monate später beginnt die Polizei jedoch wieder mit der Ermittlung in Richtung meiner Person. Nachbarn konnten mich jedoch auf dem Bild nicht erkennen.

Dann war alles ganz ruhig um die Sache. Ich telefonierte auch mit einem Herrn von der Polizei und sagte ihm das ich telefonisch jederzeit zur Verfügung stehe. nächste Woche wäre das ganze endgültig verjährt gewesen... ich war bis zum 21.8. in Urlaub. Prompt ein Tag danach steckt ein Bußgeldbescheid in meinem Briefkasten.

Meine Frage an euch, vor allem an alberto - was nun ??? Unterbricht dieser die Verjährung auch wenn einspruch eingelegt wurde bzw. wenn der Anwalt sich einschaltet und er vorerst nicht rechtskräftig ist oder spielt das keine Rolle ?

vielen dank
freeman

der mit erhalt dieses Bescheids seine Existenz und Arbeit gefährdet sieht da ich täglich mehrere hundert KM fahren muss (da ich selbständig bin).

By freemanVR (217.227.140.221) on Samstag, den 24. August, 2002 - 14:34:

noch eine kleine Frage was den Punkteabbau betrifft:

"Frist: 2 Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit"

Ich wurde im Sommer 2000 auf der Autobahn mal geblitzt wegen zu hoher geschwindigkeit. Ist dieser Eintrag bereits gelöscht oder wurde dieser nicht gelöscht da ich im frühjahr 2001 wieder punkte bekam (jedoch KEIN Geschwindikeitsverstoss)
danke

By farendil (217.85.231.204) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 11:05:

@freeman: der alte text wird im archiv sein - verlinke ihn wenigstens mal!

1. der bg unterbricht die verjährung auf jeden fall. ab diesem ist die frist 6 monate. als praktisch eigentlich nie zu schaffen.

2. das hier was schiefgelaufen ist, ist fraglos. einzige chance wäre eine akteneinsicht, aber ich persönlich glaube nichtr an eine verjährung.
hoffnung ist aber bekanntlcih ein strohhalm.

3.die punkte. sie bleiben mindestens 2, höchstens 5 jahre. somit sind die punkte aus 2000 noch da, da die frist von 2 jahren im frühjahr 01 wieder von neuem anfing.

4.das fahrverbot. es ist für mehrfachtäter (ein mal einschlägig, ein mal was anderes- ich hoffe nur ne owi! - oder??) fast nicht möglich, sich freizukaufen.
klar kann man es versuchen, aber der versuch ob es gelingt ist halt wenig aussichtsreich.

5. die fahreridentifizierung. ist wohl erfolgt und daher wenig zu machen.

6. die gültigkeit der messung. kaum anzuzweifeln, zumal dir ein paar km/h mehr toleranz auch nicht helfen dürften.
klar könntest du auch glück haben, die messung ganz kippen zu können, aber hier sit die wahrscheinlichkeit noch deutlich geringer als bei der freikauf-variante.

insgesamt optimal geloost kann man da nur sagen. ich möcht dir wirklich gerne helfen, mach dir aber recht wenig chancen...

By freemanVR (80.129.24.171) on Montag, den 26. August, 2002 - 10:19:

leider ist im Archiv nix zu finden (geht nur bis 06/2002) - wundert mich ein bisschen.

habe nun nochmals mit dem RA gesprochen und faxe ihm nun meine unterlagen zu.

zu 3. : also werden punkte nur gelöscht, wenn keine neuen hinzu gekommen sind ?

zu 4. ich bin selbständig und auch noch berufstätig in einer 120 KM entfernten Stadt. D.h. ich lege mtl. >5000 KM zurück. Beides währe mit diesem Fahrverbot gefährdet.... wäre also totale sch***e !


long hello and short goodby ! furchtbarer Galgenhumor


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