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AB da! 28km/h zu schnell +probezeit!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: AB da! 28km/h zu schnell +probezeit!
By SPT (80.142.10.132) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 19:42:

Hallo!

Bin abzueglich Toleranz 28km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden. Mein Vater ist aber der Halter des Fahrzeugs! Der AB ist heute gekommen und seit letzter Woche bin ich nicht mehr in der Probezeit! Zum dem Zeitpunkt, an dem ich geblitzt worden bin, war ich es (ca. 20 Tage her).

Waere es sinnvoll meinen Vater (mit Zustimmung) als Fahrer einzutragen?
Wie sieht es mit dem Foto aus? Gucken die genau auf das Foto?

Danke schonmal fuer die Beantwortung!

By farendil (217.85.228.154) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 00:18:

das problem ist, daß dein vater wohl wesentlich älter ist, als der fahrer auf dem foto aussieht.

meist wird die plausibilität geprüft.

By SPT (80.142.13.134) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 12:11:

Das stimmt sicherlich!
Aber in dem AB steht ausdruecklich, dass mein Vater nur seine Personalien eintragen muss und keine Angaben zum Fahrer und zu seinem Fuehrerschein angeben muss! Erst dann wird entschieden, ob ein Bussgeldbescheid oder weitere Ermittlungen folgen. Damit gibt mein Vater keine Falschaussage an und es kann sein, dass daraufhin ein Bussgeldbescheid angeordnet wird. Das waere mir natuerlich das liebste!

By Grobi (80.146.165.98) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 12:22:

Wegen der Probezeit kann dir nichts passieren!
Wenn der Bugebe rechtskräftig wird, ist deine PZ beendet.

By michael (80.138.176.221) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 13:09:

@Grobi:

§ 2a Abs. 2 StVG: "Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat [...]"

By farendil (217.235.61.205) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 14:36:

@spt: dümmste idee! macht er keine angaben, ermitteln die todsicher!

By FabiW (80.131.82.60) on Donnerstag, den 22. August, 2002 - 13:28:

@SPT

Mein Vater hat das gleiche für mich gemacht. Es ist nicht aufgefallen, obwohl er 40 Jahre älter ist.

Mein Fall ist schon im Archiv. Leider!

Mein Vater hat inzwischen den Bußgeldbescheid bekommen, hat ihn aber jetzt bezahlt, weil er keine Lust hatte, noch Geld für das Gericht und so weiter zu zahlen.


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