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Geschwindigkeitsgebot ausserorts - Seitenstrasse -

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsgebot ausserorts - Seitenstrasse -
By Martin (62.180.187.78) on Freitag, den 16. August, 2002 - 13:14:

Hallo,

ich bin ausserorts geblitzt worden, allerdings kamen nach dem Geschwindigkeitsschild 2 Querstrassen, ohne dass das Geschwindigkeitsgebot erneut durch Schild belegt wurde.

Ist dann nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben und es gilt 100 km/h auf Landstrassen?

Wo kann ich hierzu einen Link auf Gesetze finden??

Gruß
Martin

By Multa (172.179.80.247) on Freitag, den 16. August, 2002 - 14:21:

Darüber gibt es kein Gesetz! Laut neuester Rechtssprechung wird durch Einmündungen die Begrenzung nicht aufgehoben. Geschw.begrenzungen können nur durch neuen Begrenzungen oder Aufhebungszeichen aufgehoben werden!

By traffic (172.179.58.74) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:16:

@Martin: Wenn du diejenige Strecke vor der Kreuzung bis zum Kontrollpunkt gefahren bist, die das am wenigsten strikte Limit aufweist, gilt dieses Limit; das andere war dir ja nicht bekannt. Ggf. mußt du aber Einspruch mit dieser Begründung einlegen. Warte erst einmal ab, was da kommt.

By wolf (80.137.79.58) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:30:

@multa

hmm... wäre martin selber aus einer der seitenstrassen eingebogen, hätte er ja auch keine geschwindigkeitsbegrenzung gesehen und wäre vermutlich 100 km/h gefahren. in diesem fall müsste ihn die polizei ja auch blitzen, zumindest deiner analogie folgend.

das kann ich mir nun beim besten willen nicht vorstellen und ist auch ein krasser widerspruch zu meinen erfahrungen.

@traffic
das würde konkludent bedeuten, dass auf einer strecke durchaus verschiedene begrenzungen auf gleichem abschnitt gelten können - und zwar durch unterschiedliches durchfahren desselben (z.b durch einbiegungen).
die polizei bräuchte demnach eine dynamische kotrollgeschwindigkeits-anpassung, je nachdem auf welchem wege ein fahrzeug durch bestimmte begrenzungen gefahren ist.

ich bin nach wie vor der meinung, das begrenzungen der geschwindigkeit sowie überholverbote entweder an einmündungen erneut stehen müssen, oder ab dort schlichtweg aufgehoben sind.

By -schima- (146.140.8.96) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:42:

Hi!

Zum wiederholten Male:

Nein. Streckenverbote enden *nicht* an Einmündungen.

@multa:
"Darüber gibt es kein Gesetz! Laut neuester Rechtssprechung [...]"
Es gibt die Vorschrift. Und neu ist da auch nix dran.

Es "gelten" dann auch nicht zwei verschiedene Limits, je nachdem wo man rauskommt. Es "gilt" *immer* das Limit was auf dem Schild steht. Wenn man das Schild nicht zu Gesicht bekommt, ist das persönliches Pech [*]. Das Limit gilt trotzdem. Und nur dieses.

[*] Das Pech liegt entweder beim Fahrer: wenn er ortskundig ist, hat er sich an das Limit zu halten; oder bei (im Falle des Blitzens) der Verfolgungsbehörde, die nachweisen muß, *daß* er ortskundig war oder *nicht* aus der Seitenstraße gekommen ist...

Ist der Fahrer ortsunkundig, muß er sich trotzdem dran halten. Daß das nicht geht, steht auf einem anderen Blatt.

So long!
-schima-

By Goose (217.81.249.38) on Freitag, den 16. August, 2002 - 15:52:

Das Ende einer Geschwindigkeitsbegrenzung (§41 (7) StVO, Zeichen 274 ) ist gekennzeichnet durch Zeichen 278, wenn nicht andere Anzeichen darauf hindeuten (zweifelsfreies Ende einer Gefahrenstelle, wenn diese zusammen mit dem Steckenverbotszeichen aufgestellt wurde / Angabe der Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung).

Es endet nicht an der nächsten Einmündung oder Kreuzung.

Laut herrschender Meinung kann jedoch dem ortsunkundigen Autofahrer ein Verstoß nicht oder nur bedingt angelastet werden, wenn er glaubhaft machen kann, daß er von einer anderen Straße, auf der keine oder eine höhere Geschwindigkeitsbeschränkung galt, eingebogen ist und somit nichts von der bestehenden Beschränkung wissen konnte. (läßt sich jedoch nachvollziehen, daß ihm besagte Geschwindigkeitsbegrenzung bekannt sein müsste, z.B. weil er in dem Ort wohnt und diese Stecke häufiger fährt, wird er sich darauf nur schwer berufen können)

Gruß
Goose

By Jim (141.89.210.45) on Freitag, den 16. August, 2002 - 16:41:

Ich hätte dazu auch mal eine Frage!

Was ist eigentlich mit zugewachsenen Schildern?

Konkret geht es um 50er Schild (voher war 70), dies wird immer mehr durch Äste verdeckt und ist jetzt (noch) kurz vor knapp zu entdecken.

Habe ich als ortskundiger Autofahrer auch andere "Pflichten", als ein ortsunkudiger Autofahrer, der nicht wissen konnte, dass da ein Schild steht?

By Goose (217.81.249.38) on Freitag, den 16. August, 2002 - 16:46:

Ja, die hast du. Du wirst dich bei einem temporär nicht sichtbaren Schild nicht auf dessen Unleserlichkeit berufen können, wenn dir dessen Existenz bekannt sein müsste.
Das ist auch ein Teil der hier so vielfach geforderten "Eigenverantwortlichkeit".

Gruß
Goose

By Jim (141.89.210.45) on Freitag, den 16. August, 2002 - 16:50:

@Goose

Das dachte ich mir fast!

Bedauerlich finde ich es, wenn es soweit kommt, dass Verkehrszeichen nicht mehr richtig lesbar sind!

By Billy Bob (24.141.220.190) on Samstag, den 17. August, 2002 - 02:03:

Aus diesem Grunde stell man immer mehr verkehrszeichen auf damit auch der Duemmste Autofahrer begreift um was es sich dreht!

By Jim (141.89.210.53) on Montag, den 19. August, 2002 - 08:44:

@Billy Bob

Den Schuh mit dem Duemmsten Autofahrer ziehe ich mir nicht an.

Es geht darum, dass eine Beschilderung eindeutig lesbar sein sollte. Als Ortskundiger habe ich damit keine Probleme, da ich die Schilder kenne. Jedoch ändern sich diese gelegentlich (sehr selten) auch mal. Für Ortsfremde ist das erwähnte Schild jedoch kaum mehr zu erkennen, durch den Baumwuchs.

Es geht also nicht um MEHR Verkehrszeichen Billy Bob, sonder darum, dass man die aufgestellten auch lesen kann. (Ich hoffe mal, das haben jetzt auch unsere amerikanisch/kanadischen Freunde hinreichend begriffen.)


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