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Recht auf Beweisfoto?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Recht auf Beweisfoto?
By Fr@nk (62.153.42.184) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 16:52:

Nehmen wir mal an:
Mein PKW wird wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.
1. Die Bußgeldstelle fordert daraufhin von mir ein Verwarnungsgeld, z.B. 25 Euro.
2. Da ich mich an den Vorfall gar nicht erinnern kann, folglich auch andere Fahrer in Frage kommen, fordere ich das BEWEISFOTO an (um den Fahrer identifizieren zu können).
Das Foto kommt nicht (ohne Begründung).
3. Dafür eine 'Vorladung', die ich jedoch nicht wahrnehmen kann.
4. Das teile ich mit, und fordere zugleich erneut das Beweisfoto an.
Das Foto kommt wieder nicht (ohne Begründung).
5. Dafür ein Bußgeldbescheid von jetzt über 40 Euro (25+12,50+5,62).

Frage:
a. Ist die Vorgehensweise der Bußgeldstelle O.K.?

b. Habe ich (k)ein 'Recht' auf Zusendung des Beweisfotos? Kann die Bußgeldstelle die Zusendung verweigern?

Ich habe dem Vorwurf weder bestritten noch zugegeben, nur das Beweisfoto angefordert. Wenn die Bußgeldstelle dem nicht nachkommt, stattdessen andere zeit- und kostenintensivere 'Anstrengungen' [Vorladung, vermutlich dann auch (Pass-) Fotovergleich] anstellt. Damit dann mich als den Fahrer feststellt:
c. Dürfen mir die Verfahrenskosten (+12,50+5,62) in Rechnung gestellt werden?

d. Kann (sollte) ich dem Bußgeldbescheid widersprechen?

Danke im voraus!:
Fr@nk

By Koral (217.228.10.163) on Freitag, den 16. August, 2002 - 20:24:

Bei 25 Euro geht die Bußgeldstelle davon aus, daß ohne Diskussion gezahlt wird. Ich wurde einmal von einem Starenkasten geblitzt. Der AB wurde mir ohne Foto zugesandt. Ich hatte es nachgefordert. Es wurde mir zugeschickt mit der Bemerkung: "In der Anlage übersende ich Ihnen wunschgemäß das Frontfoto. Ich bitte Sie um Rückäußerung zu dem Vorfall bis zum ... Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von Ihnen keine Antwort vorliegen, gehe ich davon aus, daß Sie sich auf dem Foto als Fahrer zur Tatzeit wiedererkennen." Auch hier ging die Bußgeldstelle davon aus, daß gezahlt wird. Und so war es dann auch.

Du kannst dem Bußgeldbescheid widersprechen. Aber was ist, wenn sie doch ein Foto haben? Ich vermute, die wollen Dich mit den Zusatzkosten bestrafen, weil Du diese "Geringfügigkeit" nicht gleich bezahlt hast. Bei mir ging es um 75 Euro. Da hat man sich die Mühe gemacht, mir ein Foto zuzuschicken.

Ein Recht auf ein Beweisfoto hat man sicher. Ohne Beweis, keine Verurteilung. Beim Zugang des AB hättest Du Dir auch einen Anwalt nehmen können. (Weiter Kosten ohne Rechtsschutzversicherung). Der könnte Akteneinsicht beantragen und das Foto finden oder nicht.

By farendil (217.235.41.93) on Samstag, den 17. August, 2002 - 11:29:

@frätank: das recht des beweisfotos hast du - aber nur die einsicht in den diensträumen der behörde. nur einem anwalt muß das foto mitgegeben werden.


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