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34 zu schnell innerorts aber "Ersttäter"

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: 34 zu schnell innerorts aber "Ersttäter"
By Lars (217.224.186.73) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 00:27:

Hi, ich habe heute den AB bekommen wo ein undeutliches Foto von mir drauf ist. 34km/h zu schnell im Ort. Wie komme ich um das Fahrverbot herum, habe mal gehört das man beim ersten mal mit doppelter Geldbusse und ohne Fahrverbot wegkommt. Ich war alleine im Auto. Was kann ich tun? Zugeben? Nicht wissen wer fuhr?
Vielen Dank schonmal

By Koral (217.81.26.88) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 11:04:

Das stimmt: Erste Voraussetzung ist, Du bist noch ein unbeschriebenes Blatt, keine Punkte in Flensburg wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Desweiteren siehe:

Absehen von Fahrverbot
http://www.radarfalle.de/recht/urteile/urteil29.php

Absehen von einem Fahrverbot trotz fahrlässiger erheblicher Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit?
http://www.anwalt-hls.de/fahr/fahrverbot.htm

Kein Fahrverbot bei freier Straße
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl00387.html

Richter hat bei Fahrverbotsverhängung einen Beurteilungsspielraum
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl00384.html

Temposünder - wegen "Vergesslichkeit" kein Fahrverbot
http://www.wdr.com/tv/recht/urteile/leitsatz/rl02015.html

Ich nehme an, daß Du auch der Halter des Fahrzeuges bist. Dabei nichts zugeben und nicht wissen, wer fuhr, bringt gar nichts. Man wird das Originalfoto, das meist wesentlich besser ist, als die Kopie, mit dem Paßfoto des Halters beim Einwohnermeldeamt vergleichen. Damit ist die Sache meist erledigt. So war es jedenfalls bei mir. Ansonsten gäbe es nur noch die Alberto-Methode. Sie ist aber kompliziert und setzt einen geeigneten "Ersatztäter" voraus, den man nicht immer hat.

By Lars (217.83.229.184) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 11:31:

Das hört sich erstmal gut an. Ich habe eine Rechtsschutz Versicherung auf mein Auto. Sollte ich daher also die Sache über einen Anwalt angehen? Oder einfach jetzt alles zugeben und mit privatem Schriftverkehr regeln? Was ist günstiger? bzw zahlt die Rechtsschutz den ganzen Spaß?

By audi4 (62.225.112.236) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 11:47:

@lars
und hier mal eine meldung von autobild.
allerdings mit 34 zu schnell in einer ortschaft!!!
solltest mal an deinem fahrstil arbeiten.

Keine Milde für Temposünder

Zu schnell ist zu schnell – egal zu welcher Uhrzeit. Das besagt ein neues Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.




12.08.2002 - Karlsruhe (dpa) Wer zu schnell gefahren ist und deshalb den Führerschein abgeben soll, darf auch bei einer guten Ausrede nicht mit Milde rechnen. Nur in besonderen Ausnahmefällen könne von einem Fahrverbot abgesehen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Montag veröffentlichten Beschluss klar. Dazu müsse das gesamte Tatbild derart vom Durchschnitt der vorkommenden Fälle abweichen, dass ein Fahrverbot nicht mehr angemessen wäre. Pech für eine 23-jährige Temposünderin: Sie ist ihren Führerschein los, obwohl ihre rasante Fahrt angeblich niemanden gefährdet haben konnte (Aktenzeichen: 1 Ss 55/02 vom 5. August 2002).

Die Sekretärin aus Südbaden war frühmorgens mit 90 statt der erlaubten 50 Stundenkilometern geblitzt worden. Sie hatte den Verkehrsverstoß eingeräumt, sich aber damit zu rechtfertigen versucht, dass sie der Polizei bislang noch nie aufgefallen sei und am frühen Morgen niemanden gefährdet habe. Das Amtsgericht Waldshut-Tiengen war dieser Argumentation gefolgt und hatte vom Fahrverbot abgesehen. Dieses Urteil hob der 1. Bußgeldsenat des OLG jetzt mit der Begründung auf, ein besonderer Ausnahmefall liege nicht vor.

By Koral (80.133.10.70) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 15:26:

@Lars

In meinem Fall bezahlte die Versicherung den ganzen Spaß. Ich bin bei der HUK 100%ig rechtsschutzversichert. Ich hatte, bevor ich zum Anwalt ging, mir die Deckungszusage eingeholt und so argumentiert, daß ich über den Anwalt prüfen lassen will, ob das Gericht vom Fahrverbot absehen kann. Du mußt also vorher einfach fragen, ob sie bezahlt.

Ob Du die Tat zugibts oder nicht, mußt Du mit Deinem Anwalt beraten. Mein Anwalt und ich hatten zunächst gar nichts zugegeben, sondern nur Akteneinsicht beantragt. Diese wurde allerdings verweigert mit der Begründung, daß gegen mich noch nicht ermittelt wurde. Man fügte aber hinzu, daß man nach dem Fahrer suchen wird. Was dann so geschehen ist, daß man mein Paßfoto vom Einwohnermeldeamt heranzog und mich beschuldigt, der Fahrer zu sein. Mein Anwalt hat dagegen (leider) nichts mehr unternommen. Er hätte ja die Übereinstimmung mit dem Blitzfoto noch vom Gutachter bei Gericht überpüfen lassen können. Auch das hätte die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Er tat es aber deswegen nicht, weil wir sowieso keine Chancen gehabt hatten.

Der Anwalt hat mir noch angeboten, wenn der Bußgeldbescheid kommt, Einspruch einzulegen in der Form, daß er mit dem Richter über das Fahrverbot verhandeln will. Darauf habe ich dann verzichtet, weil mir die Aufhebung des Fahrverbots 100 Euro nicht Wert war. Daß ich das bei der HUK vorgab, war nur ein Vorwand, die Deckungszusage zu erhalten. Ich hatte mir das ganze mit dem Anwalt auch besser vorgestellt. Heute würde ich keinen Anwalt mehr nehmen. Inwieweit Du ihn brauchst, um mit dem Richter über das Fahrverbot verhandeln zu können, weiß ich nicht. Besser wäre es wohl schon, einen Anwalt zu haben.

By Lars (217.83.229.184) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 15:32:

@audi4: Ortschaft ist Ortschaft, das weiß ich ja.
Ich bretter ja nicht mit 87km/h durch eine Innenstadt das versteht sich ja. Nur steht eben dieser Blitzer an einer Bundesstrasse in einem Ort der keine 1000 Einwohner hat und wo links und rechts Wiese ist (zumindest dort wo der Blitzer steht). Als Ortsfremder (der ich ja damals war) würde man garnicht auf den Gedanken kommen das das eine Ortschaft ist. Das Ortseingangsschild habe ich damals übersehen, es war 16:45 Uhr am Samstag 22.6.02 und ich bin Richtung Westen gefahren, Sonne stand schon sehr tief. Da war kein Vorsatz dabei.


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