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Gemessene Geschwindigkeit / Messtoleranz / 41 kmh zu schnell außerorts

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Gemessene Geschwindigkeit / Messtoleranz / 41 kmh zu schnell außerorts
By simonp (62.147.13.250) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 06:54:

Ich hätte eine Frage bezüglich der Messtoleranz, da es in meinem Fall 1kmh den Unterschied macht, ob ich den Führerschein behalte oder abgeben muss...

erst mal zu dem Bescheid den ich erhalten hab...

"Ihnen wird vorgeworfen, am X um X in Gem. Feucht, BAB 6, Amberg-Heilbronn, Km 793,5 ... folgende Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG begangen zu haben."

DIE ZULAESSIGE HOECHSTGESCHWINDIGKEIT AUSSHALB GESCHLOSSENER ORTSCHAFTEN UM 41 KM/H UEBERSCHRITTE. ZUL. GESCHW.: 120 KM/H FESTGESTELLTE GESCHWINDIGKEIT 167 KM/H, MESSTOLERANZ 6 KM/H MINDEST.GEF.GESCHW.: 161 KM/H

Beweismittel:
Radarmessung
Foto/Video
Frontfoto

Die Frage ist nun, nach welcher Regel wird die Messtoleranz ermittelt und gibt es eine Möglichkeit es auf 40KM/H runterzudrücken, weil ich ja dann meinen Führerschein behalten könnte. Ich wäre echt dankbar, wenn ich das irgendwie noch abwenden könnte, da das mein erster Verstoß war und eigentlich nicht gleich wegen einem 1mkh meinen Führerschein abgeben will... vielen dank im voraus für eure Beiträge...

By Bluey (80.130.179.161) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 13:51:

1. über 100 km/h werden 3% von der gemessenen Geschw. abgezogen (der Wert wird zu Gunsten des Betr. aufgerundet!).
2. keine Chance, die Messung auf die erwünschten 40 km/h zu drücken.
3. Du wirst Dich wohl oder übel damit anfreunden müssen, demnächst etwas zu Fuß gehen zu müssen.

By Leinad (145.253.128.2) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 16:29:

hm zu 1.:
Wird hier echt gerundet, oder immer aufgerundet?

By Bluey (80.130.179.161) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 16:54:

IMMER aufgerundet!

Beispiel:
erlaubt: 100 km/h
gemessen: 135 km/h
davon 3%: 4,05
aufgerundet: 5

Es werden also 5 km/h an Toleranz abgezogen.

Oder so:
bis 100 km/h: 3 km/h
101-133: 4 km/h
134-166: 5 km/h
167-200: 6 km/h

By Besorgter (168.143.113.117) on Montag, den 12. August, 2002 - 06:52:

@simonp

Nun lass Dich mal nicht gleich von unseren Polizisten einschüchtern. :-) Wenn Du nicht der Halter des Fahrzeugs bist, suche hier im Forum einfach mal nach der "Albertomethode", um die Sache evtl. in die Verjährung zu treiben. Wenn Du dazu Fragen hast, kannst Du Dich ja hier nochmals melden. Aber bitte auf gar keinen Fall das Schreiben zurückschicken, solange Dir die Vorgehensweise nicht zu 100 % klar ist.

Die 1 km/h so wegzudrücken dürfte ausweglos sein, wie Bluey schon sagte. Da ist die Obrigkeit pingelig ...

By farendil (217.85.224.76) on Montag, den 12. August, 2002 - 15:16:

@bluey/besorgter: wenn simon op eine rechtsschutz hat, so ist es den versuch wert, den einen km/h zu drücken.

große chancen sehe ich nicht, aber manchmal findet man eine kleinigkeit...


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