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Diese Woche hat der Blitz 2mal eingeschlagen...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Diese Woche hat der Blitz 2mal eingeschlagen...
By oxxs (62.180.162.74) on Samstag, den 10. August, 2002 - 15:30:

Unglaublich aber war
Montag morgen 07:45
Ich bin zu spät (Termin beim Chefe um 07:30)

Ich wunder mich über komische Kabel hinter einem Laternenmast und geh auf die Bremse
Tacho ist noch knapp über 80.
Dann sehe ich das unheil und gehe auf die Bremse
Just in diesem Augenblick blendet mich für einen kurzen Augenblick ein rotes Licht....

Also, sagen wir mal, ich war lt. Tacho 83 km/h unterwegs (worst case)
Aufgrund der Tachovoreilung ziehe ich mal 3km/h ab. Was eher realistisch ist, als schön gerechnet. Dann noch 3 km/h Toleranz und wir landen bei 77km/h.
D.h. 27 zu schnell (innerorts) wären 60 öre u 3 Punkte


Schade dachte ich mir dann :-)

Naja, ein Montag morgen, hätte nicht "besser" sein können

Ich hab mich dann über die Woche gerettet in dem ich mir gesagt habe, es kann nur besser werden

Freitag 16:45
Früher Feierabend gemacht, bei uns in der Stadt ist ja Kerwe

30er Zone, ich 60 (eine straße die ich seit 1 jahr jeden tag mind. 5 mal langfahre, also soll keine entschuldigung sein, aber aus gewohnheit habe ich dann nicht mehr auf den tacho geachtet... obwohl ich den rest der woche unterwegs war wie ein engel (verkehrsrechtlich gesehen, hehe))
Roter Blitz

scheisse... der Freitag war gelaufen.....

Naja, gehen wir wieder davon aus, dass ich 6 km/h abziehe, und wir landen bei 24km/h drüber.
50 öre u 1 Punkt

leider ist bei 26km/h übertretung wieder der gleiche wert von oben fällig... was nicht unwahrscheinlich ist.
60 öre u 3 Punkte

Wie war die Frist nochmal für Wiederholungstäter ?!
Habs vergessen (naja, eigentlich uninteressant, da sie eh länger als eine woche sein wird..)


Was eine Woche sag ich euch....
Naja, bin selbst dran schuld, und der Blitz in der 30er geht in Ordnung, enge Straßen, viele Häuser (Kinder usw.). Mein Fehler

Der Blitz in der 50er war "abzocke"
Ausgebaute Industriestraße kurz vor Brückenunterführung. 2 Spurig. Keine Ampeln, Keine Schule,Keine Kindergärten,Keine Wohnhäuser,keine ein-bzw ausfahrten....


wollte ich mir mal von der seele schreiben, hat mich genervt, jetzt gehts wieder ;-).

vielleicht doch noch ein paar fragen, da ich auf meine Führerschein angewiesen bin (einfache fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitgeber knapp 2,5h)

1. Ich finde 2* A-Methode zu draist (schreibt man dass so !?) / eher unmöglich
2. Mein Vater hat einen Führerschein, fährt aber nur 2 mal im Monat Auto, keine Punkte usw.
Haltet ihr es für sinnvoll bzw. möglich, den ersten Blitz auf meinen Vater zu lenken
und den 2. auf mich (vielleicht 2 Punkte, nicht wegen Geschw., könnte sein,
dass die schon verfallen sind).
3. Die Eltern fahren in knapp 4 Wochen für 4 Wochen in Urlaub.
Nur mal angenommen, der Erste Anhörungsbogen (80 in 50er) kommt direkt an meinen Vater.
Bzw. es ist keine Anmerkung wie (sie, der fahrzeughalter, kommen nicht in Frage (alter aufm bild usw.)
Wäre ja für mich erstmal gut
Nur sind die Eltern dann vielleicht schon im Urlaub, wie lange hatte man nochmal zeit, dass ding auszufüllen ?
Bzw mit Vollmacht könnte ich dass ding ja auch unterschreiben

4. Wenn ich nerve mit irgendwelchen fragen, die schon x mal beantwortet wurden, dann seht mir dies bitte nach,
will mir echt nur bissl den ärger von der seele schreiben....

Noch ein schönes Wochenende
oxxs

By Bluey (80.130.175.68) on Samstag, den 10. August, 2002 - 15:41:

Wurde zwar schon vielfach beschrieben, aber egal:

Die erste Tat muß erst rechtskräftig werden, damit die zweite eine Wiederholungstat sein kann. Will heißen: diesbzgl. hast Du Glück gehabt!

By Chris (144.41.3.26) on Samstag, den 10. August, 2002 - 20:09:

das bringt mich auf eine frage:

wenn der halter (ungleich der täter) den ab bekommt und sich nicht äußert, weil im urlaub, bzw. sich auf dem Ab äußert, daß die nächsten 8 wochen im urlaub, läuft dann die verjähringszeit für den eigentlichen täter weiter? auch wenn nach rückkehr vom urlaub rückversetzung in den ursprünglichen stand beantragt wird (wenn man vom AB während des urlaubs überrascht wird)?


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