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In Deutschland Fahrverbot, im Ausland (Italien) trotzdem fahren erlaubt?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: In Deutschland Fahrverbot, im Ausland (Italien) trotzdem fahren erlaubt?
By Arno Rothenberger (149.225.142.39) on Montag, den 29. Juli, 2002 - 21:41:

Hallo an Alle!
Habe bei einer Geschwindigkeitsübertretung (bei erlaubten 80 127 KM/h) in einer BAB-Baustelle in Thüringen ein einmonatiges Fahrverbot zu verbüßen. Möchte aber während dieser Zeit in Urlaub nach Italien fahren. Laut meinem Rechtsanwalt gilt das Fahrverbot nur innerhalb der BRD, somit wäre das Fahren im Ausland erlaubt. Wer kann mir das bestätigen, bzw. etwaige Konsequenzen bei einer Kontrolle nennen?

Wäre toll was darüber zu erfahren, Gruß Arno

By Leo (193.194.7.158) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 07:26:

Ich bin mir hier nicht 100%ig sicher, doch mußt Du nicht im Ausland einen gültigen Führerschein besitzen, um fahren zu dürfen ? Und diesen hast Du nicht. Also --> Laufen <--.

Mal von der rechtlichen Seite abgesehen, habe ich vor Jahren im Ausland immer ein Motorrad gefahren und damals hatte ich auch keinen FS dafür.

Dort gehen die Uhren eben etwas anders. Dennoch, bedenke die Konsequenzen, wenn Du einen Unfall baust oder erwischt wirst. Ist es das wert ?
Leo

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 09:29:

Er darf ganz offiziell in Italien Auto fahren, denn das Fahrverbot gilt derzeit noch nur in Deutschland. Die EU arbeitet aber daran, solche Dinge zu "harmonisieren" meint EU weit gültig werden zu lassen.
Das Problem für AR ist nur, dass du keinen Pappendeckel vorweisen kannst, wenn der Carabiniere dich fragt Documenti, prego. Und dann bekommstdu Probleme, denn der kann nicht überprüfen, ob du einen Führerschein hast oder nicht.

By Alberto (62.158.218.158) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 09:31:

@alfa
Ganz so ist das nicht....
Ein FV erstreckt sich zwar auf das deutsche Gebiet. Aber es sperrt auch vorübergehend die mit diesem Führerschein erteilte Fahrerlaubnis weltweit. das heißt... hast du keinen Führerschein, so ist auch keine weltweite Fahrerlaubnis da.

Anders wäre es, wenn du z.B., wie ich, 2 gültige Führerscheine - aus 2 EU-Ländern hättest.

Dann wäre zwar in Deutschland das Fahren dennoch verboten, - aber im Ausland kannst du dann mit dem anderen nach wie vor gültigen Führerschein fahren.

By Arno Rothenberger (149.225.114.35) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 19:42:

Vielen dank für die prompte Antwort, ist wohl mit nem recht großen Risiko verbunden, ob das FV nur in Deutschland gilt oder weltweit.

So ist es halt, wenn man seinen Pappendeckel und seinen Urlaub fürn Chef durch die Lappen gehen läßt.

By alpak (217.233.206.166) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 08:36:

"Verliere" ihn - danach hast Du zwei, musst Du einen (vorrübergehend) abgeben hast Du noch einen weiteren, den Du im Ausland vorzeigen kannst.
Ist zwar auch nicht legal - aber wenn Carabiniere mal sehen will, sieht er und schluckt.


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