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Alberto methode durchgezogen...jetzt wird kumpel trotz fotos beschuldigt..

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto methode durchgezogen...jetzt wird kumpel trotz fotos beschuldigt..
By geläuterter (80.131.59.118) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 19:01:

@ farendil, alberto usw... :)
wir haben vor kurzem die alberto methode angewandt ( siehe thread weiter unten ) und nun sind seit der tat bereits mehr als 3 monate vergangen und mein freund der zunächst den verstoss zugab ( angekreuzt, unterschrieben ) hat nun einspruch eingelegt, alles schön innerhalb der frist... nun kam gestern ein schreiben mit den fotos auf dem dass er ja zunächst den verstoss zugegeben hat und ob er nun aufgrund der fotos mit dem einspruch fotfahren wolle...
problem is nur er sieht mir zwar eigentlich nicht ausserordentlich ähnlich aber als wir die fotos sahen könnte mann auf den ertsen blick schon denken er sei es...

Frage : hat er nun 1. aufgrund der tatsache dass er den auf dem anhörungsbogen den verstoss zugegeben hat und 2. aufgrund einer ähnlichkeit zwischen dem foto von mir und ihm etwas zu befürchten oder stehen die chancen gut ??
was passiert wenn eine streife vorbeikommmt, mit den fotos und meint meinen kumpel erkennen zu können obwohl er es gar nicht ist ?
wie sollen wir weiter vorgehn?

vielen dank jungs
mein kumpel kriegt langsam angst ;)

gruss

By farendil (217.235.42.7) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 22:07:

@geläuterter: hat dein kumpel einspruch mit der begründung eingelgt, daß er es nciht gewesen ist?

auf jeden fall würde ich der bußgeldstelle eine stark vergößerte kopie des personalausweises schicken (sofern darauf zu erkennen ist, daß er nciht der fahrer war)

By Fahrer (212.184.149.11) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 22:30:

Bin mal gespannt was Alberto dazu sagt.
Die versuchen eben einen bluten zu lassen - mit
allen Konsequenzen.Hat denn Dein Kumpel kein Alibi für die Tatzeit?

Sonst muss er die Sache eben vor Gericht durchziehen.Ich glaube aber schon dass sich das da dann spätestens für Deinen Kumpel erledigen wird.

By Ghostrider (217.228.235.170) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 23:25:

@ Fahrer: da wäre ich mir nicht so sicher! Es zählt einzig und allein die Überzeugung des Richters! Wenn der zu dem Schluß kommt, der war's, dann ist finita la musica. Persönlich bin ich sogar der Meinung, selbst wenn der Richter einen Affenforscher hinzuzieht, der würde die sog. "Fahrereigenschaft" dito per Gutachten positiv bestätigen, egal wer tatsächlich der Fahrer war. Die Affenforscher machen eine Riesenkohle mit diesen Gutachten....wes Brot ich ess des Lied ich sing...(beachte: ein Sinnspruch aus dem Mittelalter, solche Kostbarkeiten gibt's hier ja nicht oft)

By Alberto (62.224.96.48) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 15:17:

Nun mal langsam.....

Es gibt auch noch die Möglichkeit eines geständnisses - des echten Fahrers!

Aber - nur mit Anwalt!!!

Dabei geht der echte Fahrer trotzdem straffrei aus, denn die Verjährung für ihn ist bereits eingetreten!

Die Verjährungsfrist hat ja den tieferen Sinn, daß dem Betroffenen es ermöglicht werden soll, sich an den Vorfall zu erinnern, um etwaige "Entlastungsgründe" vorzubringen. Das aber genau ist ihm nach 3 Monaten nicht mehr zuzumuten. Er kann sich also nicht mehr richtig verteidigen - und ist deshalb durch die Verjährungsfrist geschützt.

Es ist immer etwas kritisch, wenn der "ersatzmann" dem Täter ähnlich sieht.

Allein schon deshalb muß man sich bald nach der Tat ein Alibi festhalten (für den Ersatzfahrer).

Aber... noch ist Polen nicht verloren!

By geläuterter (217.1.134.41) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 17:24:

@ farendil
ja mein kumpel hat ein einspruch eingelegt mit der begründung er habe in seinem terminkalender noch einmal nachgesehen und festgestellt er sei gar nicht gefahren und hat hinzugefügt dass dies die fotos zeigen müssten

also sollen wir zunächst ein personalausweisbild von ihm mitschicken und sagen er war es nich ? sollen wir gleich dazuschreiben dass er für die tatzeit ein alibi hat ( freundin ) ?

trotzdem schönes wochenende an alle :)


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