Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By picker (213.61.162.210) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 09:29: |
Leider ist mein alter post weg!
meine frage war:wenn mir ein AB zugeht und ich einen anderen angebe, so beginnt die Verjährungsfrist von 3 Mo. für mich
ich habe jetzt von einem Rechtsanwalt gehört daß meine verjährungsfrist durch die ermittlungen gegen eine andere person nur gehemmt wird. d.h. wenn das amt merkt der andere war es nicht, läuft die dann gegen mich weiter.
kann mir das nicht so recht vorstellen sonst hättet ihr keinen erfolg mit der alberto-methode
Wie ist es wiklich?????
kennt jemand einen kompetenten Rechtsanwalt in Berlin??
By farendil (217.235.53.186) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 10:41: |
@picker: du bist in der verjährung, wenn die behörde 3 monate lang gegen dich keine verjährungsunterbrechende maßnahme einleitet, ODER wenn 6 monate nach der tat kein bußgeldbescheid erlassen wurde. (je nach dem, was eher eintritt)
das ganze gilt nur bis zum erlaß des bg-bescheides, ab diesem verlängert sich die verjährung auf 6 monate.
By Fahrer (80.128.232.117) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 12:12: |
was könnte denn eine solche Massnahme sein
(ausser dem Versand des ABs)
, und fängt die Frist ab dann neu an zu laufen
By Greatblackbird (172.178.181.71) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 17:28: |
Na toll, wieder einer dieser unfähigen Anwälte. Und für sowas bekommen die noch Geld...
@fahrer
was könnte denn eine solche Massnahme sein
Steht im Ordnungswidrigkeitengesetzt in §33 (1)
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
Ist zu viel, um es hier mal kurz zu posten. Vielleicht hat jemand einen Link?
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