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Zeugenbogen...wie gehts weiter.

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zeugenbogen...wie gehts weiter.
By Sniper (213.7.208.69) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 16:29:

Hallo, meine Frau ist mit 29 drüber außerhalb geblitz worden. Nun kam der Zeugenanhörungsbogen mit Bild (erkennbar). Allerdings an unsere alte Adresse (wir sind nämlich umgezogen) und haben uns schon mehrere Wochen vor Ausstellung des Zeugenbogens umgemeldet (EMA). Wir haben einen NAchsendeauftrag, daß heißt der normale Brief wurde zugestellt. Allerdings kann man ja auch davon ausgehen, daß der manuell bearbeitete Nachsendeauftrag mal schiefgeht und eine Sendung nicht beim Empfänger ankommt. Jetzt ist die Frage wie wir weiter vorgehen.

1.)Gar nicht drauf reagieren? Warten bis der Anhörungsbogen in ein paar Wochen kommt (diesmal dann an die richtige Adresse mit Zustellungsurkunde)?

2.)Oder schickt das Amt nochmal einen Zeugenbogen an die Neue Adresse wenn wir beim Anhörungsbogen sowas wie Einsetzung in den alten Stand verlangen weil wir den Brief wg. Umzug nicht bekommen haben?

3.)Ab wann ist die Verjährung gehemmt?

4.) Wie lang ist die Verjährungsfrist?

5.) Wie gehen wir ansonsten vor um die Verjährungsfrist über die Runden zu retten?

By andy2 (193.158.141.124) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 16:39:

Verjahrung wird erst mit Ausstellung eines Anhörungsbogen gegen den Betroffenen gehemmt.

Verjährung: 3 Monate
Frage:
Wann (in welchem Monat) war der Verstoß?

Erst dann kann ich weitere Tip`s geben.

By Sniper (213.7.208.69) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 17:06:

Hier die Fakten:

Verstoßdatum: 11.06.2002
Anhörungsbogen ausgestellt am 18.07.2002
Ummeldung erfolgt am 08.06.2002 (also noch vor Verstoß)

Foto ist auf der Rückseite direkt über dem Unterschriftenfeld aufgedruckt.

Und jetzt? Man könnte meine Frau auf dem Bild auch für mich halten (wenn man will). Soll ich jetzt unter Angabe meiner neuen Anschrift mich als Fahrer angeben? Dann den neuen Anhörungsbogen ausfüllen, mich als Täter outen und dann im Gußgeldverfahren nach Ablauf des 18.10.2002 zurückziehen? Oder gilt in diesem Fall als Verjährungsdatum der 11.09.2002?

By andy2 (193.158.141.122) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 17:12:

Hast Du einen Anhörungsbogen (Ihnen wird zur Last gelegt...) oder einen Zeugenfragebogen (mit dem Fahrzeug wurde ein Verstoß begangen, bitte teilen Sie uns den Fahrzeugführer mit...) bekommen? Hast Du Dein Auto umgemeldet, oder nur den PA?

By Sniper (213.7.211.73) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 17:28:

1. Anhörungsbogen...Ihnen wird zur Last...
2. Nur den PA weil im selben Landkreis (Ummeldung KFZ nicht erforderlich, da selbes Kennzeichen)

By nicole (213.182.141.213) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 18:00:

@sniper
Du bist leider im Irrtum was die Ummeldung deines Autos angeht !
Auch dort mußt du einen Umzug melden - auch innerhalb des Landkreises! Die Daten müssen genauso immer auf dem neuesten Stand sein, wie die Daten im EMA!

By andy2 (193.158.141.117) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 18:04:

zu 1. An wen adressiert? An Dich oder Deine Frau?
zu 2. Ummeldung KFZ erforderlich! Weil die nur die Adresse aus dem Fahrzeugschein haben! Auch wenn gleicher Landkreis, selber Ort, selbe straße!
Das Kennzeichen bleibt gleich! Also zählt "wir haben uns aber umgemeldet" nicht. - Obwohl, die alte Anschrift die Ermittlungen kurzfristig erschweren könnte, aber halt nur kurzfristig.

By Sniper (213.7.26.146) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 18:35:

An meine Frau

By andy2 (193.158.141.117) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 18:42:

Gehe mal in die Funktion "Suche" und schaue dort mal nach "Alberto-Methode" !Wenn Du dazu noch fragen hast, dann stelle diese bitte.

Auf wen ist das Auto zugelassen?

Euere neue Anschrift rauszubekommen dürfte kein Problem sein, Nachfrage EWA.


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