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Hilfe 143km\h bei 100km\h auf der AUTOBAHN!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Hilfe 143km\h bei 100km\h auf der AUTOBAHN!
By opfer (217.1.181.67) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:10:

Hi Ihr, habe heute Post von den Ortnungshütern bekommen! Wer kann mir weiter helfen! Bin 143km\h ausserhalb geschlossener Ortschaften gefahren (auf der Autobahn) ERLAUBT WAREN 100km\h! Die haben mir 5km\h abgezogen, jetzt bin ich bei 138km\h! Das Auto gehört meinem Stiefvater, Mich kann man auf dem FOTO, was Sie dummerweise mitgeschickt haben, nicht erkennen! Ich wüsste gerne was mich so erwartet bzw. was ich abschütteln kann! :-) Bekomme ich ein Fahrverbot oder Punkte? Es ist mein ERSTES Vergehen?? Hatte sonst immer Glück!

By Bluey (217.82.90.96) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:34:

"Opfer" ist eigentlich nur, wem grundlos etwas vorgeworfen wird! ;-))

Wenn kein Fahrer zu erkennen ist, dann hast Du auch diesmal wieder Glück gehabt.

Gruß
Bluey

By opfer Glückgehabt?! (217.1.184.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 15:26:

[gelöscht von me]

By opfer (217.1.184.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 15:53:

@all! WER kann mir helfen, was muss ich jetzt machen, wenn man mich auf dem Bild nicht erkennen kann! Mein Stiefvater ist der Besitzer des Autos! Kann er jetzt die Aussage verweigern ohne selbst Schuld zu bekommen, schliesslich war ichs ja!? PLZ Help! THX!!!

By Rennfahrer (80.140.46.65) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 15:56:

wie ist eigentlich das Verwandtschaftsverhältnis von Stiefvater zu Stiefsohn rechtlich anzusehen?
Hab mal gehört, es sei eine Verschwägerung, weiss da einer Bescheid ?

By Alberto (62.158.210.114) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 16:58:

Der Stiefvater hat ein Aussageverweigerungsrecht.
Ebenso, wie die "Verlobte"

By opfer (217.1.185.12) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 03:35:

JA, also können die mich wohl wieder net kriegen! Soviel GLÜCK muss man mal haben! Letztens habe ich mit dem ROLLER ein Knöllchen bekommen! ALSO JEDER WEISS DOCH, DAS DIE MICH NET KRIEGEN KÖNNEN, WEIL DIE ÜBERS KENNZEICHEN MAL NIE AN AUF MICH KOMMEN! GEHT ABER NUR BEI ROLLERN BIS 50ccm! Selbst die Versicherung weiss mein Kennzeichen net! Die nehmen irgendeins aus der Schublade! TJA, SORRY, wenn Ihr mich net kriegen wollt, super RECHTSSYSTEM! Ich fühl mich gut dabei! GEBT MIR PUNKTE! lol

By opfer (217.1.181.107) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 04:03:

@all NE ANTWORT wäre mir auch mal ganz lieb! Bitte: Was kann ich machen, ich erkenne mich net! Kriegen das die Ortnungshüter raus?! Ja Nein Vielleicht! Wohne im selben Haus wie mein Stiefvater! Wie geht das mit der Albertomethode und klappt das auch? Was muss ich auf dem Bogen ausfüllen! ZEUGE?? TÄTER?? PLEASE HELP ME !?!?!

By Rennfahrer (80.140.9.185) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 05:14:

@Alberto

hmm...aber "der Verlobte" hat sicher (noch) kein AUssageverweigerungsrecht gegenüber seinem (späteren) Stiefsohn, oder ?

By opfer (217.1.181.82) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 12:29:

@Rennfahrer ich bin der Stiefsohn nich der Schwiegersohn! Stief = wenn ein Elternteil einen anderen Partner heiratet! Also meine Mutter hat neu geheiratet und der ist dann mein Stiefsohn!

By opfer (217.1.181.82) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 12:30:

UPS, da hat sich ein Fehler eingeschlichen! er ist dann mein "StiefVATER!"

By Rennfahrer (80.140.9.185) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 13:34:

@Opfer

und wie heisst diese Beziehung dann???

VerSTIEFERUNG?

Es wäre logisch, dass es eine Verschwägerung wäre, da er ja nur durch eine Heirat mit dir verwandt ist.

By Alberto (62.158.210.29) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 14:58:

@Rennfahrer - das glaube ich auch nicht. Die "Verlobte" darf wohl nur gegen den eigenen Verlobten ein Aussagverweigerungsrecht beanspruchen - nicht aber gegen dessen weiteren "Anhang" - sonst wäre es wirklich zu viel.

By opfer (217.225.235.174) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 18:30:

@ All kann jetzt mal jemand auf meinen Fall antworten BITTE und net auf den scheiss Verwandtenkack!!!! DANKE!

By Rennfahrer (80.140.9.185) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 23:50:

@Alberto

Ja, das man gegen den "eigenen" Verlobten ein Aussageverweigerungsrecht hat, dachte ich mir schon;
kommt ja auch oft genug in Spielfilmen vor, dass die "Freundin" sich schnell verlobt, um nichts gegen ihren "Verlobten" sagen zu müssen.. ;)

@opfer

würdest du nicht so nervig quängeln hätte dir bestimmt schon jemand geholfen, aber so hat dus dir selbst verbockt !

By farendil (217.225.247.130) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 15:20:

@opfer: wenn du an selber adresse wohnst sind deine chancen recht hoch ertappt zu werden.

wie irgendwelche methoden gehen findest du in der suchmaschine...

@rennfahrer: sei mal nicht so garstig (im prinzip hast du aber recht*fg*) - was meinst du denn, was du dir hier am anfang alles verbockt hast - da dürte heute niemand mehr mit dir reden...


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