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Zivilstreife überholt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Zivilstreife überholt
By Taligaro (80.134.133.171) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 22:06:

Im Frühjahr hab ich anläßlich einer Motorradprobefahrt "aus Versehen" außerh.g.O. eine Zivilstreife überholt. Allerdings war ich so schnell, daß sie mich erst ca. 4 Minuten später an einer Abzweigung stoppen konnten -SHIT !!- Naja, der Bescheid lautet 46 kmh zuviel, die gemessene Geschwindigkeit wurde durch nochmaliges Nachfahren der Strecke und Messen der Zeit festgestellt, nix mit Video oder so. Hat jemand schon mal Erfahrung mit solch einem "Beweismittel" gemacht?

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 22:32:

die gemessene Geschwindigkeit wurde durch nochmaliges Nachfahren der Strecke und Messen der Zeit festgestellt, nix mit Video oder so.

Kannst Du "nochmaliges Nachfahren" mal genauer erläutern?

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 10:59:

@gb: Kannst Du "nochmaliges Nachfahren" mal genauer erläutern?
vielleicht sollte er ALLES noch mal genauer erläutern...
das sind nämlich etwas wenig informationen.

By Taligaro (80.134.134.250) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 22:58:

Naja, also nachdem die Zivilstreife (mit 2 Polizisten besetzt) mich stoppte, konnte sie mir keinen "Beweis" liefern, d.h. ich war wohl größtenteils außerhalb ihrer Sichtweite (ich hab im Rückspiegel auch nur ganz entfernt -ca 800 M- ein Auto gesehen). Deswegen sind sie die Strecke mit ihrem Wagen nochmals abgefahren und kamen wohl aus dem Ergebnnis von Zeit und Wegstrecke zum Ergebnis von 146 KMH. Auf dem Bescheid steht: "Messung durch Nachfahren".

By farendil (217.235.61.24) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 15:39:

@taligaro: also es ist eigentlich keine nachfahrmessung - aber das nur am rande.

die schlechte nachricht vorneweg:
grundsätzlich sit diese art der messung zulässig.

aber: hier sind extreme abzüge zu machen.

zunächst mal muß die wegstrecke exakt bestimmt werden. nur mit einem tacho (der ja nur 100m schritte anzeigt) der vielleicht noch ungeeicht ist ist das fast ncith möglich.

gleiches gilt für das stoppen der zeit.


hast du eine rechtsschutz?

By Taligaro (80.134.134.105) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 12:26:

Jo farendil, ne Rechtsschutz hab ich schon.....aber wohl auch schlechte Karten, wenn das zulässig ist. Den extremen Abzug haben die auch wohl schon abgezogen, denn eigentlich war ich noch 2 ticks schneller. Die 4 Wochen Fahrverbot nehm ich dann wohl mal als Denkzettel, denn bislang hatte ich null Punkte in Flens. Oder was meinst du, sollte man auf Konfrontation gehen?

By farendil (217.225.247.130) on Sonntag, den 21. Juli, 2002 - 13:32:

@taligaro: wenn du eine rechtsschutz hast, so MUSST du es versuchen.
schau dich nach einem fähigen anwalt um, der nur verkehrsrecht macht (kein krauter, der in allen gebieten tätig ist)
er sollte motiviert und gut informiert erscheinen.

dein fall schreit geradezu dannach noch etwas zu suchen um die toleranz zu erhöhen oder die messung völlig abzubügeln!

um das fahrverbot solltest du mindestens herumkommen, villeicht sogar aus dem punktebereich oder zu einer einstellung (kann ich ohne kenntnis der aktenlage nichts genaues sagen - so sollte auch der anwalt herangehen: optimistisch aufgrund der art der messung aber verhalten ohne kenntnis der genauen daten, werte und aussagen. das ist ein zeichen der seriosität)

schlimmer kann es nicht werden - wenn doch so könntest du deinen einspruch noch bis in der verhandlung zurückziehen (erklärt dir alles der anwalt)

also für dich kein risiko (alle kosten zahlt die rs) nur etwas zeit mußt du aufwenden.
und nach dem was ich hier lese, hast du gute chancen.

viel glück und berichte mal!
p.s.: das wichtigste ist ein GUTER anwalt...

By Taligaro (53.122.34.115) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 13:03:

Vielen Dank, Farendil, für Deine Tips....


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