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Mit Dienstwagen 54 km/h drüber

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit Dienstwagen 54 km/h drüber
By Picker (213.61.162.210) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 09:23:

Am 08.05 bin ich außerorts geblitzt worden. Ich arbeite bei einer großen Firma, diese hat mich am 12.07 als Nutzungsberechnung auf den Anhö.-Bogen angegeben. Das Amt hat sich also zwei Monate Zeit gelassen. Bild und Kennzeichen sind sehr unscharf. Ich denke diese würden vor Gericht nicht als Beweis ausreichen.
Ich warte jetzt auf den A-Bogen geg. meine Person

1.Frage: wann beginnt die Verjährung von 3 Monaten?
2.Frage: habt Ihr Erfahrungen mit schlechten Fotos, ich habe gehört diese können auch noch nachgebessert werden.
3. was ist von so einer langen Bearbeitungszeit zu halten?

By Alberto (62.224.100.91) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 09:36:

Die Firma kann ja nur den "Benutzungsberechtigten" angeben, - d.h. sie weiß, wem sie für welchen Zeitraum ein Auto zur Nutzung überlassen hat.

Die Firma weiß jedoch nicht, wer tatsächlich mit diesem Auto gefahren ist, denn der "Benutzungsberechtigte" könnte ja dieses Auto...
einer Werkstatt gegeben haben (Probefahrt) - einem Freund überlassen haben (sofern er dies vertraglich darf = regelmäßig der fall, wenn man 1% für die Privatnutzung versteuert - dann darf man es voll privat nutzen - also auch mal einen Freund/Verwandten fahren lassen)

Ferner könnte man krank/Besoffen gewesen sein - und dann (höhere Gewalt) eben jemanden anderen mit dem Auto fahren lassen, weil man selbst nicht dazu in der Lage ist.

Was will ich damit sagen?

Man kann auf den Anhörungsbogen nochmals reagieren und einen anderen - tatsächlichen (vermeintlich tatsächlichen) - Fahrer hineinschreiben.

Tut dies z. B. die Ehefrau - eigenmächtig - und schreibt da jemanden anderen hineien, so ist eigentlich der Erste noch gar nicht mit dem tatvorwurf konfrontiert worden.

Abgesehen davon kann die Ersatzperson auch das erneute Verfahren locker über 3 Monate schleppen.

Dann tritt irgendwann die verjährung ein.

By Picker (213.61.162.210) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 09:48:

Danke
Privatnutzung ist der Fall!
Könnte es nicht einfacher sein sich, mittels Anwalt, auf das nicht beweiskräftige Foto zu berufen und von meinem zeugnisaussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen?

By Greatblackbird (172.179.213.223) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 10:49:

@Picker

Nein, damit würdest Du schonmal einräumen, von dem Vorwurf zu wissen und dann ist die Verjährung unterbrochen. Zudem gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht nur für die nähere Verwandtschaft, und mit der Aussage stößt Du die Behörde im Prinzip schon mit der Nase auf den Täter. Ob das Foto beweiskräftig ist, entscheidet der Richter, und der meint, auch auf einem noch so schlechten Foto jemanden erkennen zu können, nur um einen Täter zu haben.

By picker (213.61.162.210) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 11:17:

@Greatblackbird
ich gehe davon aus, daß dann nur ein gutachten das Gegenteil beweisen könnte

By Picker (213.61.162.210) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 11:25:

@Greatblackbird

was würde den passieren, wenn ich aussage- ich gebe den verstoß nicht zu und kann mich aber auch nicht erinnern an wen ich den wagen verborgt habe.
Es ist ja schließlich dann wenn ich den A-Bogen bekomme 3 Monate her. Und wenn ich mir das Foto anschaue kann ich auch niemanden erkennen.

By Greatblackbird (172.179.18.202) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 12:09:

was würde den passieren, wenn ich aussage- ich gebe den verstoß nicht zu und kann mich aber auch nicht erinnern an wen ich den wagen verborgt habe.

Dann weckst Du einen schlafenden Hund und die Ermittlungen werden beschleunigt.

Es ist ja schließlich dann wenn ich den A-Bogen bekomme 3 Monate her.

Der Erhalt des A-Bogens ist unerheblich. Verjährungsunterbrechend ist dessen Ausstellung, und das entscheidende Datum steht in der Bußgeldakte. Es wird auch gern zurückdatiert, was nicht beweisbar ist.

Und wenn ich mir das Foto anschaue kann ich auch niemanden erkennen.

Du nicht. Ein Richter schon. Fakt ist, wenn erstmal gegen Dich ermittelt wird, ist das Verfahren schlecht abzuwenden.

Du solltest so vorgehen, wie es Alberto geschildert hat. Die Ermittlungen müssen gegen jemand anderen laufen. Hast Du erstmal den Bußgeldbescheid erhalten, beträgt die Verjährung nicht mehr 3, sondern 6 Monate!

By picker (213.61.162.210) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 10:34:

Folgendes ist Jetzt passiert:

ich habe am 16.07 einen zeugenvernehmungsbogen ohne foto mit belehrung bekommen.
habe dort den ersatzfahrer eingetragen. ("der fahrer am tattag war...")

habe das der behörde zugefaxt.

habe jetzt am 29.07 einen weiteren zeugenvernehmungsbogen mit foto bekommen.
der eigentliche Fahrer hat noch nichts bekommen.

gehe ich recht in der annahme, daß die sache für mich am 8.8.02 erledigt ist, wenn bis dahin kein AB gegen mich versandt wurde?

By Alberto (62.224.97.231) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 11:24:

Leider nein... der Zeugenvernehmungsbogen ist offensichtlich der "Anhörungsbogen".

Es stellt sich mittlerweile heraus, daß die alten Anhörungsbogen abgeschafft wurden.

Und... dieser neue zeugenvernehmungsbogen gegen Dich - hat die Verjährung erneut unterbrochen.

By picker (213.61.162.210) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 12:58:

welchen sinn sollte es haben 2x einen AB an mich zu versenden. wo ich den eigentlichen fahrer schon angegeben habe (außer um die frist zu velängern)?

AB vesand am 16.07 ohne foto
am 29.07 mit foto

evtl. um mich nachher wegen falschaussage drann zukriegen?

By Alberto (62.158.210.100) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 13:33:

Ja - genau deshalb...

Nun würde ich einfach mal nicht mehr reagieren - das ist noch eine kleine Chance.... dann nehmen sie vielleicht doch noch den "Ersatzfahrer"

oder aber... sie haben längst "Lunte" gerochen und haben das Bild mit der Kopie deines Passes verglichen, - dann werden sie dir einfach einen BuGeBe schicken.

By picker (213.61.162.210) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:04:

vielleich hat sich der eingang meines fax mit dem 2.AB auch nur überschnitten. ich werde abwarten und dich (euch) auf dem laufenden halten.

Vielen Dank!
ohne das forum wäre man allein gelassen, da die "studierten Rechtsanwälte" einem in diesen vezweigten Überlegungen kaum noch helfen können.

By Fahrer (62.224.84.65) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 18:40:

Hallo Picker

eins kann man noch tun:

Der "Ersatzmann" ruft bei der Behörde an.
Schuldbewusst erkundigt er sich was ihm da blüht.
Von einem AB mit Foto weiss er nichts.

By Greatblackbird (213.7.142.87) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 18:51:

@Alberto

Leider nein... der Zeugenvernehmungsbogen ist offensichtlich der "Anhörungsbogen".

Solange der Verstoß dem Betroffenen nicht direkt vorgeworfen wird, und das ist bei einem Zeugenfragebogen meist der Fall, unterbricht er auch nicht die Verjährung.

By picker (213.61.162.210) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 12:13:

um hier klarheit zu schaffen:

wortlaut des schreibens:

dem Führer des Pkw VW .... wird zur Last gelegt,
am...
folgende Orwi.nach § 24 StVG begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige.....

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 17:56:

@picker

Mit dem Satz wird die Verjährung nicht unterbrochen! Erst wenn geschrieben wird "Sehr geehrter Herr...., Ihnen wird zur Last gelegt...", wird der Betroffene direkt angesprochen und dann ist die Verjährung auch unterbrochen. Mit dem Satz steht dann im Briefkopf aber "Anhörbogen" und nicht mehr "Zeugenvernehmungsbogen".

By picker (213.61.162.210) on Freitag, den 2. August, 2002 - 09:18:

@Greatblackbird

ich habe nocheinmal die briefköpfe verglichen.

Dort steht leider "Anhörung zum Bußgeldverfahren"
mit dem weiteren Wortlaut wie oben.

Ich werde also nicht direkt angesprochnen. Ich halte das für rechtlich nicht einwandfrei, wenn Briefkopf mit dem briefinhalt nicht übereinstimmt.

da wird man sicher kaum chancen haben?

was denkt Ihr darüber?

By Fahrer (80.128.230.117) on Freitag, den 2. August, 2002 - 10:59:

Das ist der neue Schachzug der Gegenseite.
Ein "Allzweckbogen" die Rechtslage ist so wie GB
schon gesagt hat.Aus dem Bogen muss eindeutig hervorgehen dass Du als beschuldigter befragt werden sollst.
Also nicht verjährungsunterbrechend aber das werden die natürlich so einfach nicht zugestehen.

Also abwarten ob sie Dir jetzt den BuGeBe schicken oder nicht.

By Fahrer (80.128.230.117) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:01:

PS_:

Hat der "Ersatzmann" mal angerufen ?

By picker (213.61.162.210) on Freitag, den 2. August, 2002 - 14:24:

bin noch am überlegen.
entweder haben die den 2. AB mit Foto geschrieben um mich nachher dranzukriegen.

oder der eingang von meiner antwort hat sich mit der absendung des 2. AB überschnitten.
und die dachten ich hätte den ersten nicht bekommen

By Buzze (62.227.61.178) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 01:56:

hi Picker,

schon mal an § 164 StGB - falsche Verdächtigung -gedacht?

wenn Du auf dem 2. AB ( Foto) zu erkennen bist und dann wider besseres Wissens eine andere Person dieser rechtswidrigen Tat bezichtigst, bist du ganz schnell im Bereich o.g. Straftat.

Vielleicht auch deshalb der 2. AB mit Foto, um Dich so richtig bei den ..... zu packen.

Überleg Dir daher gut, was Du tust.

Bei einer solch hohen Geschwindigkeitsüberschreitung wird seitens der Behörden doch schon etwas intensiver nachgeforscht. Und verarschen lassen die sich auch nicht gerne.

Gruß
Buzze

By Greatblackbird (145.254.144.173) on Sonntag, den 4. August, 2002 - 21:52:

@Buzze

Und verarschen lassen die sich auch nicht gerne.

Oh doch, manche Behörden kann man sehr gut verarschen. Gerade beim Thema Verjährung.

Bisher ging es hier nur um Zeugenfragebögen, und auch diese verpflichten nicht zur Auskunft! Und ob man überhaupt antwortet, bleibt einem auch noch selbst überlassen.

By Fahrer (80.128.225.235) on Montag, den 5. August, 2002 - 09:58:

ausserdem - und das ist entscheidend:

Es ist schlichtweg nicht beweisbar dass sich jemand vorsätzlich "irrt" !

By picker (213.61.162.210) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 10:53:

@Buzze

Wenn du jemanden verunsichern möchtest, versuche dies bitte an anderer Stelle.

Danke

By Buzze (62.227.61.142) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 03:27:

@ picker

ich habe Dir hier lediglich EINE Möglichkeit unter vielen aufgeführt.

Bis jetzt hast Du ja nur Tipps gekriegt, wie Du das drohende Fahrverbot umgehen kannst, also wie Du die Behörden austricksen kannst. Das die Behörde Dich aber genausogut drankriegen KANN, wenn dort die richtigen Leute sitzen, davon schreibt bis jetzt keiner und das willst Du ja auch gar nicht hören.
Ich wollte Dir mit meinem Beispiel aufzeigen, daß es auch anders gehen kann. Das sollte nicht zu Deiner Verunsicherung beitragen, ich wollte Dich damit eigentlich nur aufklären.

Sei froh, daß der Verstoß nicht in der Schweiz war. Da läuft nämlich alles über den leitenden Oberstaatsanwalt mit der Androhung der richterlichen Vernehmung, bei der Du u.U. sogar eine eidesstattliche Versicherung abgeben mußt.
Bei einem Verstoß in Deutschland wurde diese Verfahrensweise zumindest in meinem Blickfeld noch nicht durchgezogen. Aber möglich wäre diese theoretisch auch.
Dies nur zu Deiner INFO, NICHT zur VERUNSICHERUNG.

Ich möchte Dich doch nur auf den Besuch von 2 netten Beamten/Beamtinnen vorbereiten, die das Originalfoto dabeihaben um Dich zu erkennen oder auch nicht. Und wenn sie Dir dann meine hier genannten Beispiele aufzählen, dann bist Du wenigstens gewappnet.
Vielleicht hast Du ja das Glück, daß auch das Original nicht besonders gut ist und Du nicht erkannt wirst, dann waren alle Ratschläge hier in diesem Thread eh für die Katz.

Gruß
Buzze


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