Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Dürfen zeugen lügen?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Dürfen zeugen lügen?
By peter (80.142.161.116) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 13:45:

hallo zusammen,
erst mal ein dickes lob an euer forum. stehen ja echt viel hilfreich tips und tricks drin.
jetzt habe ich aber auch mal ein kleines anliegen.

bin in dem auto von bekannten geblitzt worden, ausserorts 27 zu viel.

der anhörungs bogen wurde schon zurückgeschickt mit dem vermerk "halter unbekannt". foto ist eigentlich scharf.

wie kann sich denn der halter jetzt bei nem besuch der jungs in grün raus reden?

einfach aussage verweigern geht ja wohl nicht, bin kein verwandter. hab auch bei euch mal gelesen, daß er zu keiner aussage gezwungen werden kann. also einfach sagen, daß er niemanden erkennt? was sollen die nachbarn am besten sagen?

die frage ist ja eigentlich , inwieweit man als zeuge lügen darf, bzw die aussage verweigern darf.

die frage ist ja eigentlich inwieweit man als zeuge lügen bzw. die aussage verweigern darf?!
schon mal schönen dank für eure hilfe und macht weiter so!!!

peter

By farendil (217.235.51.248) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 14:16:

@peter: erst mal müssen sie ihn zum zeugen machen. dazu muß festgestellt werden, daß er es ncith gewesen sein KANN.
bis dahin ist er beshculdigter und darf lügen.


dann können sie ihn belabern - allein es hilft nichts - zwingen kann ihn nur der staatsanwalt. und das dauert. nach 3 moanten ist aber die sache gegen dich verjährt.

und: erinnern muß er sich auch nicht. und ob er dich auf einem foto erkennt??

By andy2 (193.158.141.122) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 14:54:

"Halter unbekannt" ? Das ist totaler Müll! - Halter ist bekannt - weil durch das Kennzeichen der nur der Halter ermittelt werden kann.
Richtig wäre: Fahrzeugführer unbekannt.
Bitte: erst posten und dann auf dn AHB antworten.
Bin mal gespannt, wie die BGSt. reagiert.
Halterwechsel ohne Umeldung... oder ähnliches werden die erstmal denken.
Kleiner Wortdreher - aber das werden die nicht begreifen.

By peter (80.142.161.116) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 16:55:

erstmal danke für die ersten antworten!

@ andy2:
sorry, "halter unbekannt" ist natürlich totaler müll.
habe mich vertippt. sollte eigentlich "fahrer unbekannt" heißen. steht auch so in dem anhörungsbogen drin.

@ farendil:
wenn ich dich richtig verstanden habe darf der halter als zeuge also nicht lügen. na gut, muss dem halt was anderes einfallen....
kann man die jungs nicht auch einfach irgendwann rausschmeißen????

darf die polizei eigentlich das original foto rum zeigen? den lieben nachbarn zum beispiel?
da müssten nämlich noch mehrere personen drauf zu erkennen sein; auch jemand der denen mit sicherheit bekannt ist!!!
wenn die den jetzt erkennen, und die grünen dann zu ihm kommen, kann der ja dann schlecht behaupten daß er mich nicht kennt, oder?

By Hubert (217.230.98.49) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 17:44:

@peter
Kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei mit einem Foto hausieren darf, auf dem nicht beschuldigte Personen zu sehen (nicht verfremdet) sind. Das wuerde doch mit Sicherheit erst recht den Datenschutz verletzen.

By Greatblackbird (213.7.141.214) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 20:51:

@peter

wenn ich dich richtig verstanden habe darf der halter als zeuge also nicht lügen.

Wer hat den Halter zum Zeugen gemacht? Bisher hast Du von einem Anhörungsbogen geschrieben. Wenn der an den Halter gegangen ist, dann ist der Halter Betroffener und nicht Zeuge. Er kann komplett die Aussage verweigern! Lügen darf er auch.

darf die polizei eigentlich das original foto rum zeigen? den lieben nachbarn zum beispiel?

Eigentlich darf sie es nicht. Sie tut es aber trotzdem. Es ist aber niemand zu einer Aussage verpflichtet, auch wenn die grünen Männchen das kackfrech behaupten. Das schüchert ein und funktioniert auch meistens.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page