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Anhörung/Zeugenfragebogen der anderen Art?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Anhörung/Zeugenfragebogen der anderen Art?
By unschuldig (217.1.18.22) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 20:43:

Hallo,

dem Führer meines Fahrzeuges wird vorgeworfen zu Datum X um Uhrzeit X eine Ordnungswidrigkeit nach §24 begangen zu haben. Welcher Ort und welche Ordnungswidrigkeit im Detail steht da nicht,
Bild war ebenfalls keines dabei.

Weiter steht da wörtlich "Aufgrund der Feststellung kommt die Halterin oder der Halter für den Verstoss als verantwortliche Fahrzeugführerin oder verantwortlicher Fahrzeugführer nicht in Betracht"

"Zur Ermittlung der betroffenen Person werden sie daher als Zeugin oder Zeuge gehoert und gebeten, den Namen und die Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers auf der... usw."

Das Datum der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit liegt exakt drei Wochen vor dem Ausfertigungsdatum des AB und da ich in Urlaub war lag das Schreiben nun noch ein paar Tage hier.

Erstens weiss ich natuerlich nicht mehr wer an dem Tag mein Fahrzeug hatte und weiterhin wuerde ich es auch nicht wissen wollen, denn wenn leihe ich mein Fahrzeug nur Personen die mir nahe stehen :-)

1) soll ich den AB ueberhaupt ausfuellen
2) Wenn ich eingeladen werde das Bild zu betrachten, muss ich da jemand erkennen
3) Ich koennte *huestel* Zeugnisverweigerung wegen Verwandschaft geltend machen - aber man muss niemand mit der Nase draufstossen :-)

Was meint Ihr?

By Gempi (213.23.37.130) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 21:52:

1) Das bietet sich hier überhaupt nicht an. Wenn die Behörde dich schon mal nicht für den Täter hält, dann lass die ihre Arbeit mal schön alleine machen.

2) Solange keine Vorladung von Staatsanwalt/Gericht, musst du da überhaupt nicht hin, einfach ignorieren das Ganze. Wahrscheinlicher ist eher, das die Polizei mit dem Foto hausieren geht, um rauszukriegen, wer das ist.

3) Das würde ich mir verkneifen, da der Täterkreis so ja schon eingeengt wird, und die Kameraden jetzt zielgerichtet weiterschnüffeln, Foto's vergleichen, Leute befragen etc. können. Ein simples *krachdawardietürzu* oder "Ich kann da auf dem Foto nichts erkennen, tut mir leid" ist da deutlich hilfreicher.

An sich ein erfolgversprechendes Szenario, nur nicht mürbe machen lassen.

§24 StVG, soweit ich das eben erfasst habe, aber da wird man mich sicher berichtigen, da ist so ziemlich jede Schurkerei erfasst die man begehen kann, Geschwindigkeit, Alkohol, schlagmichtot.

By farendil (217.225.246.23) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 22:03:

@unschuldig:
a: weißt du worum es geht?
b: existiert ein foto oder eine fahrerbeschreibung oder warum wissen die, daß du es ncith sein kannst?
c: ist der fahrer bei dir (halteradresse) zu ermitteln oder wohnt gar dort?

By unschuldig (62.158.24.25) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 22:34:

@farendil

a) wird wohl Geschw. innerorts sein
b) vermutlich ist das so
c) das ist wohl so

By farendil (217.225.251.214) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 00:39:

unschuldig: nun sie werden wohl ermitteln, da du dich nicht meldest. somit kommen sie mit hoher wahrscheinlichkeit recht schnell zum verantwortlichen.

wiewiel aufwand sich lohnt kann man aber erst sagen, wenn amn weiß um welche strafe es geht.


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