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Freund in mutters auto geblitzt

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Freund in mutters auto geblitzt
By raser (80.142.173.51) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 13:56:

hallo zusammen,
ein freund von mir wurde auf der autobahn mit 26km/h zu viel geblitzt. er fuhr mit meinem wagen, der auf meine mutter zugelassen ist; ich saß auf dem beifahrersitz.


meine mutter hat jetzt den a-bogen bekommen: wir haben ausgefüllt daß sie es nicht war, den fahrer auf dem foto aber auch nicht erkennt.
das foto ist eigentlich recht gut, fahrer und einer auf der rückbank sind ganz gut zu erkennen.

aber was nun? kommt die polizei jetzt zur ihr (zeugen aussage bzgl. fahrer)? ich glaube dann bekommt sie muffen sausen....

kann die polizei denn auch mit dem originalfoto ankommen, auf dem ja vermutlich ich als beifahrer zu erkennen bin? ich denke mal dann wirds für mich schwer zu erklären sein, daß ich den fahrer (und die jungs auf der rückbank!) in meinem auto nicht kenne!

also was jetzt?

By Landy (217.81.152.176) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 14:17:

@ raser

Du hast dich leider erst sehr spät hier gemeldet, da weiß ich nicht, in wieweit man dir noch helfen kann.
Ich kann es nicht, warten wir mal auf die "Spezialisten"!

By farendil (217.225.246.23) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 17:48:

@raser: deine mutter muß einfach die klappe halten - die polizei kann sie zu keiner aussage zwingen.
passieren kann ihr deswegen auich nichts.


wenn sie das schafft, so ist alles paletti - wnen nciht: verloren!

By raser (80.142.156.122) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 08:09:

schon mal danke für die antworten;
aber noch mal zu dem original foto. wenn die polzei auf die idee kommt die nachbarn zu befragen, wird wohl bestimmt irgenjemand aussagen, dass es nicht mutters sondern mein auto ist. und dann? kann ich denn auch die aussage verweigern um den fahrer zu schützen (obwohl es kein verwandter ist)? denn so spontan fällt mir keine ausrede ein, wenn ich auch auf dem foto mit drauf bin. oder sollte ich besser vor der polizei flüchten? bin ja jetzt eh erst mal in urlaub. stimmt es denn auch , daß man einer vorladung nicht folgen muss? oder verdächtigen die dann mich als fahrer? ab wann ist die sache denn verjährt?

By farendil (217.225.244.62) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 09:11:

raser: sag mal ist das so schwer? KLAPPE HALTEN! entweder ihr schafft das oder das wars.

nein du darfst die aussage nicht verweigern - aber die polizei kann dich trotzdem ncith zu einer zwingen.

du SOLLST KEINE AUSREDE haben! wozu brauchst du die denn, wenn du sowieso ncith mit denen redest???

einer vorladung vom staatsanwalt mußt du selbstverständlcih folge leisten. ales andere kannst du in den papierkorb werfen.

verjährt ist die sache für den fahrer 3 monate anch der tat.

By Koral (80.133.25.243) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 10:56:

@ farendil

Ich finde es immer wieder bewundernswert zu sehen, wie Du Dich abmühst. Das ist ein Lob!

Gruß Koral


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