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Wie hartnäckig wird ein Fahrer ermittelt ?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Wie hartnäckig wird ein Fahrer ermittelt ?
By Hubert (217.85.168.226) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 02:27:

Hallo zusammen,

habe am 07.06.2002 einen Verstoss auf der Autobahn begangen: 49km/h (Toleranz bereits abgezogen) zu schnell bei erlaubten 80 km/h. AB an mich, Fahrer = Halter, Foto dabei. Mittelmaessig zu erkennen. Ich erkenne mich sofort, andere meinten bei Test, kann auch ein Fremder sein. => 100€, 3P, 1M. Es ist mein erster Verstoss seit dem ich Auto fahre (12 Jahre). Hatte die Schilder übersehen und dachte ich liege mit meinen 130km/h Richtgeschwindigkeit richtig :-(. Ich aergere mich selber schon genug !!!

Habe am 10.07.2002 einen AB (Datum im Schreiben 04.07.2002). Habe mir hier im Forum sehr interessiert die Albertomethode durchgelesen, und sie mit drei unterschiedlichen Anwälten aus dem grösseren Bekanntenkreis mal durchgespielt. Alle haben mir davon abgeraten, weil in erster Linie die möglichen rechtlichen Folgen in keinem Verhältnis zu der jetzigen Strafe stehen (was passiert wenn der NEUE Fahrer plötzlich die Muffe kriegt und umkippt (Falschaussage, jemand wissentlich falsch beschuldigt, ...). Zwei haben auch Zweifel angemeldet, dass die Verjährung, die durch meinen AB ja bereits unterborchen wurde, bei einer Neuermittlung lediglich eine Frist von drei Monaten gilt, sondern 6 ab AB. (waere sicher zu lang)

Da ich aber beruflich nur sehr ungern auf meinen fahrbaren Untersatz verzichten kann, hat man mir geraten, den AB ausfuellen, mit Vergehen wird nicht anerkannt, Fahrer war aus Familie und ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
so heute am 15.07.2002 geschehen.

Sollte jetzt der zuständige Beamte die Zeit finden Fotos von meinem EWM anzufordern, oder mich von der Polizei identifizieren zu lassen, so kann ich auf einen folgenden Bussgeldbescheid formlosen Einspruch einlegen. Hier kommt es dann sehr wahrscheinlich zu einem Gerichtsverfahren. Bei Gericht muss ich dann die Tat sofort zugeben und habe dann aber die Moeglichkeit mit dem Richter zu reden, um eventuell gegen ein hoeheres Bussgeld meinen Lappen nicht abgeben zu muessen. Wenn ich den BG anerkenne, habe ich diese Option nicht. Gerichtkosten liegen bei etwa 20€ (leider keine RS). Sollte der Richter hierauf nicht eingehen, muss ich angeblich 120€, und somit immer noch weniger bezahlen, als mit dem BG und zusätzlichen Verwaltungskosten. Bin kein Pfennigfuchser, geht mir nur darum, eventuell ums Fahrverbot rumzukommen und dass es nicht schlimmer werden kann!!!

Sollte aber der Beamte Zweifel an der Qualität des Fotos haben, so kann er auch das Verfahren einstellen. (Die Hoffnung stirbt zuletzt).

Wenn er also jetzt die zuständige Polizeistelle beauftragt, den Fahrer zu identifizieren, wie intensiv wird dann in meinem Fall vorgegangen? Kommt auf jeden Fall ein Beamter raus ? Meine Eltern wohnen im gleichen Ort zwei Strassen weiter. Fahren die dann da auf jeden Fall auch vorbei, wenn man mich nicht antrifft? Gehen die eventuell auch bei meinen Eltern in der Nachbarschaft hausieren? Wenn meine Eltern die Aussage verweigern (ZVR), was bringt das dann, wenn ein boeser Nachbar (den gibts da naemlich) mich identifiziert? Der ist doch dafuer gar nicht qualifiziert! Wenn der Beamte das nicht kann, wieso der Nachbar?

Also hier nochmal zusammenfassend:
1.) Stimmt das mit dem Gerichtstermin und der Option zum Weiterfahren

2.) Wie intensiv wir in so einem Fall der Fahrer identifiziert?

Vielen Dank für Eure Antworten

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 08:51:

Na, dann haste wohl Pech,klassischer Fall von zuerst Handeln, dann posten. Das du im AB "nicht zugegeben" angekreuzt hast, hat genau soviel Auswirkung, als ob in Moskau ein Fahrrad umfällt. Die Polizisten kommen bei Euch zu Hause vorbei, wenn sie da nichts rausbekommen, fragen sie in der Nachbarschaft. Es reicht, wenn einer davon dich identifiziert. Es reicht auch, wenn der Polizist dich sieht, wenn du ihm die Haustüpr aufmachst, dann macht der auch seinen Identifizierungsvermerk. Offensichtlich ist das Bild gut, wenn du dich erkennst. Wenn Laien sagen es könne auch jemand anderes sein, ist das unerheblich. So ein Bild wird nach Eigenschaften ausgewertet, wie z.B. Gesichtsform (lang , rund,etc), Augenabbstand, Ohrform, Frisur/Glatze, Brille etc.
Wenn weder bei Euch noch bei der Nachbarschaft was zu holen ist, gehen sie zum Einwohnermeldeamt und vergleichen dein Passbild und ggf die eurer Familie mit dem Foto und machen dann den Identifizierungsvermerk.
Bei den beiden Anwälten, die meinten nach dem AB wäre die Verjährung 6 Monate,hast du wohl armtief ins Klosett gegriffen, die haben von Verkehrsrecht keine Ahnung.Nach dem BG Bescheid sind es 6 Monate. Das ein Anwalt nur sehr ungerne zum Mittel "Schaffung eines Umgehungstatbestandes" (so heisst das korrekt)greift, ist verständlich und vor allem wenn er unter Zeugen darauf angesprochen wird. Der "Partner" bei dem Spielchen darf natürlich kein zittriges obrigkeitsgläubiges Häschen sein.
Aber wenn du noch keine Punkte hast, kannst du mit denen versuchen zu handeln, dass sie gegen Verdoppelung der Geldbusse das Fahrverbot erlassen.

By Hubert (217.230.107.97) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:24:

Vielen Dank schon mal für Deine Antwort:

Also das mit der "Schaffung eines Umgehungstatbestandes" war mir bewusst und wir haben in einem persönlichen Gespräch nur einen "theoretischen" Fall konstruiert. Somit unterstelle ich erst einmal nicht, dass mir hier jemand aus Angst (Anwalt) etwas falsches gesagt hat.

Also das Bild auf dem Anhörungsbogen ist insbesondere im Bereich des Gesichtes sehr unscharf. Ausserdem verdeckt der Innenspiegel meine Haare. Trotzdem würde ich es wegen den Kosten vor Gericht nicht auf einen Gutachter ankommen lassen.

Da ich sehr flexible, und somit ungewöhnliche Arbeitszeiten habe, welche ich in grossem Masse selber bestimmen kann, stellt sich mir die Frage, was passiert, wenn sie mich tagsüber nicht antreffen (Wahrscheinlichkeit gross), meine Eltern von ihrem ZVR Gebrauch machen und an dem besagten Tag durch Zufall der boese Nachbar Einkaufen ist. Werden die dann auf jeden Fall einen zweiten und dritten Versuch unternehmen, oder wägen die hier irgendwann die anfallenden Kosten (min. zwei Polizisten, Benzin, ...) gegen das Busgeld ab?

Sollten sie jetzt also den Datenschutz verletzen und zum EWM gehen, so kann ich dagegen nichts machen. Allerdings will ich denen ja auch nicht die Arbeit abnehmen. Aber wieso ist beim EWM von all meinen Verwandten (z.B. Cousin) ein Bild hinterlegt?

Ich vermute jetzt mal, dass sie einmal bei mir vorbeikommen und sollten sie hier niemanden erreichen, fahren Sie zu meinen Eltern. Die verweigern die Aussage und die fahren dann zum EWM. Wenn die sich jetzt selber nicht sicher sind, wirds eingestellt. Denke ich aber nicht, denn was sollte denen den schon passieren, wenn sie mich falsch identifizieren. Oder?

By Hubert (217.230.107.97) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:34:

Ach noch was, wann werden denn in der Regel Hausbesuche gemacht, schliesslich will ich denen ja auch was anbieten koennen (Kaffee, Kuchen, ne verschlossene Tuer, ...)

By farendil (217.235.53.152) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:39:

@hubert: Zwei haben auch Zweifel angemeldet, dass die Verjährung, die durch meinen AB ja bereits unterborchen wurde, bei einer Neuermittlung lediglich eine Frist von drei Monaten gilt, sondern 6 ab AB
jaja, die anwälte unsere spezialisten...
und wollen nun auch noch geld für ihre arbeit...


hat man mir geraten, den AB ausfuellen, mit Vergehen wird nicht anerkannt,
typische anwaltsempfehlung - ist zumeist nix wert es sei denn die beweislage ist sehr mau.


Fahrer war aus Familie
noch schlechter - schränkt den kreis der verdächtigen ein.


Bei Gericht muss ich dann die Tat sofort zugeben und habe dann aber die Moeglichkeit mit dem Richter zu reden, um eventuell gegen ein hoeheres Bussgeld meinen Lappen nicht abgeben zu muessen
das solltest du leiber mit dem sachbearbeiter amchen - dazu hätte man aber die tat besser gleich zugeben sollen, da dies der stimmung des bearbeiters wohl eher zuträglich ist.
nur wenn dieser die umwandlung ablehnt wäre ein gang vor gericht nötig.

aber typisch anwalt - den kleinen weg nciht kennen (wollen) auch wenn er billiger und manchmal erfolgversprechender ist.

By Hubert (217.230.107.97) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 09:52:

@farendil
Geld haben die hierfür nicht verlangt. Einer ist ein Kumpel, und die anderen beiden haben aus Gefälligkeit für einen Dritten die Auskunft umsonst (per Telefon) gegeben. Beiden war klar, dass ich keine RS habe und die geringe Strafe von 100€

"Fahrer war aus Familie"
Die Begruendung war hier, dass ich so plausibel einen Einspruch einlegen kann, und nicht gewzungen werden kann, einen dritten angeben zu muessen. Ich habe allerdings auch geschrieben, Fahrer war ein Verwandter (Wortspielerei)

Die Option mit dem Sachbearbeiter ueber die Tat zu verhandeln, existiert angeblich nicht. Dies kann man nur vorbringen, wenn man dies vor Gericht tut, weil der Richter uberhaupt in der Lage ist, ueber das Strafmass zu entscheiden. Der Beamte muss nach Strafkatalog vorgehen.

By farendil (217.235.53.152) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 10:20:

@hubert: und nicht gewzungen werden kann, einen dritten angeben zu muessen.
du bist noch beschuldigter und darfst die aussage sowieso verweigern.
zum zeugen können sie dch nicht so einfach machen.


Geld haben die hierfür nicht verlangt.
nein, aber das verlangen sie von anderen für soclhen falschen aussagen die zum grundwissen gehören (sollten.)


Die Option mit dem Sachbearbeiter ueber die Tat zu verhandeln, existiert angeblich nicht.
wer hat denn den blödsinn erzählt??

Der Beamte muss nach Strafkatalog vorgehen.
ja und der sieht erhöhungen und ermäßigungen, stundungen und auch das absehen vom fahrverbot bei außergewöhnlicher härte vor.

By Daniel (62.153.75.210) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 10:49:

@Hubert
farendil hat völlig recht und deine Anwälte mögen sich mit anderen Dingen auskennen, mit Verkehrsrecht jedenfalls nicht.
Ist aber auch kein Wunder, schliesslich sind die Gebühren für solche Fälle derart gering, daß sich kaum ein Anwalt damit ernsthaft beschäftigt.

Da du erst gehandelt und dann gepostet hast, ist Alberto für dich gelaufen :-(

Ermitteln werden Sie dich, das verursacht kaum Aufwand, denn natürlich haben Sie dich im Verdacht und das Foto auf dem AB ist schlechter als das Original. Das Foto vom EWA bekommen die auf Knopfdruck (ja, die haben Computer) und der BG ist damit mal sicher.

Was kannst du jetzt noch tun ?
Ruf den Sachbearbeiter einfach mal an und versuche eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe auszuhandeln.
Viele SB sind durchaus zugänglich und bei 12 Jahren ohne Ticket sind die Chancen durchaus gut.
Ob du das vor dem BG machst (der SB hat dann weniger Arbeit - stimmt evtl. eher zu) oder erst danach (evtl. identifizieren Sie dich ja doch nicht- Hoffnung stirbt zuletzt) musst du wohl selbst entscheiden.

Will er absolut nicht, kannst du den 2. Versuch mit dem Richter machen - aber nach meiner Erfahrung stimmt der Umwandlung eher ein Sachbearbeiter als ein Amtsrichter zu.

By Greatblackbird (172.179.133.3) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 10:52:

@hubert

Bei Gericht muss ich dann die Tat sofort zugeben und habe dann aber die Moeglichkeit mit dem Richter zu reden, um eventuell gegen ein hoeheres Bussgeld meinen Lappen nicht abgeben zu muessen.

Wenn es zur Verhandlung kommt, wird auf der Ladung sehr wahrscheinlich schon stehen, daß u.U. Vorsatz festgestellt werden wird. Kommt es dann zur Verurteilung, verdoppelt sich die Gelsbuße. Die einzige Chance wäre dann nur, den BG so anzuerkennen, wie er erlassen wurde und den Einspruch zurückzunehmen. Man kann aber erst in der Verhandlung abschätzen, wie der Richter entscheiden wird.

geht mir nur darum, eventuell ums Fahrverbot rumzukommen und dass es nicht schlimmer werden kann!!!

Das kannst Du problemlos mit dem Sachbearbeiter klären. Wenn das nicht klappen sollte, steht Dir eine Frist von 4 Monaten nach Rechtskraft des BG zu, das Fahrverbot anzutreten.

wie intensiv wird dann in meinem Fall vorgegangen? Kommt auf jeden Fall ein Beamter raus ?

Davon ist auszugehen. Wenn sie Dich nicht antreffen, hat die Befragung in der Nachbarschaft, auch wenn das unzulässig ist, meist Erfolg.

Werden die dann auf jeden Fall einen zweiten und dritten Versuch unternehmen, oder wägen die hier irgendwann die anfallenden Kosten (min. zwei Polizisten, Benzin, ...) gegen das Busgeld ab?

Nein, die Identifizierung ist Behördensache und mit den Verfahrenskosten abgegolten.

Sollten sie jetzt also den Datenschutz verletzen und zum EWM gehen

Dabei wird der Datenschutz nicht verletzt. Eine Verletzung des Datenschutzes würde ich darin sehen, wenn Dritten Einzelheiten zum Verstoß und zur Person genannt werden, z.B. bei der Nachbarbefragung (Sagen Sie, das ist doch der Herr XXX, nichtwahr?)

Aber wieso ist beim EWM von all meinen Verwandten (z.B. Cousin) ein Bild hinterlegt?

Wenn ein Personalausweis beantragt wird, werden immer zwei Bilder abgegeben. Eines erscheint auf dem Ausweis, und eines wird im EWM hinterlegt.

Die verweigern die Aussage und die fahren dann zum EWM.

Der Abgleich mit dem EWM erfolgt i.d.R. vor Inmarschsetzung der grünen Männchen.

Ach noch was, wann werden denn in der Regel Hausbesuche gemacht

Die versuchen das zu jeder Tageszeit, spät abends, am Wochenende etc.

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 12:19:

@Greatblackbird
Vielen Dank fuer Deine detailierte Auskunft.

Vorsatz
Wenn ich die Sache so wie oben darstelle, dass ich kurz zuvor auf die Autobahn aufgefahren bin (dafür habe ich einen Zeugen, den Beifahrer der auf dem Foto mit Sicherheit mindestens genauso gut oder schlecht zu erkennen ist), nicht unter Zeitdruck war, da es eine Besorgung innerhalb meiner Arbeitszeit war (Öffentlicher Dienst, auch Beifahrer als Zeuge, da Arbeitskollege) mich eigentlich an die Richtgeschwindigkeit halten wollte und nur die unmittelbar vorangehenden Verkehrsschilder übersehen habe, kann mir dann Vorsatz bewiesen werden?

Man kann aber erst in der Verhandlung abschätzen, wie der Richter entscheiden wird.
Der Anwalt der mir hierzu geraten hat meinte, dass ein Richter in der Regel mit sich reden läßt. Also muss ich schlimmstenfalls (wenn ich merke, der Richter mag mich nicht) in den sauren Apfel beissen, und das Bussgeld anerkennen. Stimmt ungefähr die Höhe der Verfahrenskosten (20€, soweit keine Gutachter etc.)?

Das kannst Du problemlos mit dem Sachbearbeiter klären.
Wenn dieser da keine Lust drauf hat (schlechte Verdauung, Stress in der Ehe, verärgert über meinen bereits abgeschickten AB) ist das Fahrverbot doch beschlossene Sache.

Wenn sie Dich nicht antreffen, hat die Befragung in der Nachbarschaft, auch wenn das unzulässig ist, meist Erfolg.
Vor einer Befragung in meiner Nachbarschaft habe ich auch keine Angst, ich moechte nur verhindern, dass sie bei meinen Eltern hausieren gehen. Kann ich denen hier nicht den Wind aus den Segeln nehmen und meine Eltern schriftlich im Vorfeld ebenfalls von ihrem Zegnisverweigerungsrecht Gebrauch machen lassen. Warum sollte sie dann ein ermittelnder Polizist noch aufsuchen, wenn klar ist, dass sie die Aussage verweigern werden? Bitte um Antwort!

Nein, die Identifizierung ist Behördensache und mit den Verfahrenskosten abgegolten.
Das mit den Kosten habe ich verstanden, aber wieviele Versuche werden in der Regel zur Identifikation unternommen?

Wenn ein Personalausweis beantragt wird, werden immer zwei Bilder abgegeben. Eines erscheint auf dem Ausweis, und eines wird im EWM hinterlegt.
Beim EMW sind ja nur die Bilder der Personen hinterlegt, die auch in meiner Gemeinde wohnen. Aber was ist mit Verwandten ausserhalb? Hier kann also bei einem schlechten Bild doch immer noch irgendwo ein anderer Verwandter sein. Warum ist das also eindeutig, wenn das Bild noch weniger auf meine Eltern als auf mich passt. Wenn sie den Abgleich vorher beim EWM positiv machen, dann muss ich halt auf eine Verhandlung bauen. Aber der unangenehme Hausbesuch ist doch damit erledigt.

Danke für Eure Hilfe

By Greatblackbird (172.185.72.216) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 15:04:

@Hubert

halten wollte und nur die unmittelbar vorangehenden Verkehrsschilder übersehen habe,

Allein durch die erhebliche Überschreitung wird meist schonmal pauschal Vorsatz unterstellt. Wenn sich herausstellt, daß Du nicht nur ein Schild nicht gesehen hast, dann wird an der vorsätzlichen Handlung auch festgehalten, da würde Dir auch kein Zeuge nutzen.

Also muss ich schlimmstenfalls (wenn ich merke, der Richter mag mich nicht) in den sauren
Apfel beissen, und das Bussgeld anerkennen.


Genau so könnte es laufen.

Stimmt ungefähr die Höhe der Verfahrenskosten (20€, soweit keine Gutachter etc.)?

Die Gerichtskosten betrugen bisher 50 DM, dürften also jetzt um die €25 liegen. Wenn Du den Einspruch in der Verhandlung zurücknimmst, es also nicht zu einem Urteil kommt, fallen diese Kosten nicht an.

Wenn dieser da keine Lust drauf hat (schlechte Verdauung, Stress in der Ehe, verärgert über meinen bereits abgeschickten AB) ist das Fahrverbot doch beschlossene Sache.

Ja. Du mußt aber wahrscheinlich auch eine außergewöhnliche Härte (Jobverlust etc.)glaubhaft machen, sonst läßt sich auch ein Sachbearberiter heutzutage nicht mehr darauf ein.

Warum sollte sie dann ein ermittelnder Polizist noch aufsuchen, wenn klar ist, dass sie die Aussage verweigern werden? Bitte um Antwort!

Ich denke nicht, daß sie gezielt versuchen werden, Deine Eltern zu befragen, wenn sie nicht an derselben Adresse wohnen. Die gehen eigentlich den Weg des geringsten Widerstandes und das ist in erster Linie die Fahreradresse und dann die Nachbarn. Wenn die natürlich den Tip mit den Eltern geben, wissen die ermittelden Polizisten wahrscheinlich nichts von Deinem Schriftstück.

Das mit den Kosten habe ich verstanden, aber wieviele Versuche werden in der Regel zur Identifikation unternommen?

Unterschiedlich. Lies mal das Posting von Rennfahrer

Beim EMW sind ja nur die Bilder der Personen hinterlegt, die auch in meiner Gemeinde wohnen.

Ja schon, aber über den PC sind die Bilder eigentlich zentral abrufbar. Soweit ich weiß, wird aber nur das Bild mit Deinem Foto verglichen.

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 16:31:

Nochmals vielen Dank. Finde diese Forum mittlerweile richtig klasse und werde auf jeden Fall den weiteren Verlauf dokumentieren.

Wenn sich herausstellt, daß Du nicht nur ein Schild nicht gesehen hast ...
Ok sehe ich ein, ist auch mit Sicherheit mehr als ein Schild vorhanden.
Hatte irgendwo gelesen, dass ich bei plötzlichem Durchfall und keinerlei Möglichkeit zum Anhalten (direkt nach der Blitzstelle folgt eine Brücke ohne Stand- und Grünstreifen (Verlust der Würde vor dem Beifahrer) die hieran folgende Abfahrt war eh wieder die nächste Abfahrt zu meiner Arbeitsstelle, Entfernung Blitzort Arbeitstelle und somit rettender Toilette 2km) der Beweis eines Vorsatzes haltlos ist. Ist das ne Idee? Das liesse sich ja durch meinen Kollegen wieder bestätigen! Vor allen Dingen hat der Täter auf dem Foto so ein grimmiges Gesicht, der musste mit Sicherheit auf den Boiler ;-) Ich bin ja auch kein Serientäter. (Flensburg unbelastet)

Wenn es also nicht zu einem Urteil kommt, fallen diese Kosten nicht an
Wenn ich aber hier den BG anerkenne, muss ich aber wieder die Ueberweisungs und Bearbeitungskosten des BG zahlen. Die koennten auch hoeher sein, als die Verfahrenskosten.

Soweit ich weiß, wird aber nur das Bild mit Deinem Foto verglichen.
Wenn ich darüber nachdenke, müsste ein Vergleich mit anderen Personen, als gegen den zur Zeit zu Ermittelnden doch sogar ein erheblicher Verstoss gegen den Datenschutz sein, weil ja gegen meine Eltern zur Zeit als Person nicht ermittelt wird!

Ist das gefährlich, mit nem Nachbarn, da vorsichtig drüber zu sprechen?

By farendil (217.85.234.187) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 16:43:

@hubert: Wenn dieser da keine Lust drauf hat...gehst du zum richter und fragst ihn, ob er es auch ablehnt.

Wenn ich aber hier den BG anerkenne, muss ich aber wieder die Ueberweisungs und Bearbeitungskosten des BG zahlen.
=18,41 EUR

vorsatzdiskussion: ich würde nicht mit solchen dingen (durchfall etc.) anfangen. sehen, daß die es dir nicht unterstellen und wenn - dann mit ncith gesehen argumentieren.

By Daniel (62.153.75.210) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 16:49:

Wenn der Richter schlechte Laune hat, macht er dir schon deswegen ein Vorsatzurteil, weil die (unterstellte) Rechtsschutzversicherung dann nicht zahlt.

Rede mit dem Sachbearbeiter!
Mach Ihm klar, daß du auf den FS angewiesen bist und zeige ein bischen Reue - das klappt fast immer.

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 17:25:

@farendil
Vorsatz
Durch die Schwere des Vergehens kann er mir, wenn er will, ja auch von vorneherein Vorsatz unterstellen. Das wollte ich hiermit ja nur entkräften. Muss also schauen, wie es sich in der Verhandlung entwickelt. Aber behaupten, dass ich das auf dem Bild nicht mehr bin, kann ich ja dann auch nicht mehr, da er mir dann meine Reue ja zurecht nicht mehr glauben würde.

@Daniel
(unterstellte) Rechtsschutzversicherung
Hier kann ich ihn ja zu Beginn aufklären, wenn ich ohne Anwalt kommen sollte (weiss ich noch nicht), dass durch die fehlende RS ich das nicht noch verteuern wollte.

Rede mit dem Sachbearbeiter!
Dann verliere ich ja aber auch sofort die Möglichkeit, dass das Verfahren wegen zu schlechtem Foto oder unmöglicher Identifikation eingestellt wird. Dass keonnte ich ja nur machen, wenn ich erst nach einem zugestellten Bussgeldbescheid mit ihm rede. Identifikation lief hier ja bereits und ich glaube nicht, dass er dann noch mit mir reden will. Der ist bestimmt ganz schnell eingeschnappt und schmollt dann nur noch. :-(

By Daniel (217.86.44.128) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 22:54:

@Hubert
>(unterstellte Rechtsschutz)
würde der Richter vermutlich sogar glauben, allerdings läufst du ohne Anwalt gnadenlos in jede Falle - ich glaube nicht, daß ich das riskieren würde.
Hierbei geht es nicht so sehr um Verkehrsrecht, da ist ohnehin nichts zu löten - aber die StPO kennt eigentlich jeder halbwüchsige Anwalt - und bewahrt dich möglicherweise vor Schaden.

>Dann verliere ich ja aber auch sofort die Möglichkeit...
Ja! Allerdings sehe ich die Chance eher sehr klein, daß du nicht identifiziert wirst, wie gesagt: Das Originalfoto ist um Welten besser!
Die Sache nach dem BG beurteilst du ähnlich wie ich das einschätzen würde.
Wir können dir hier versuchen zu helfen und die Sache bzw. die Konsequenzen einzuschätzen.

Allerdings hängt es am Ende von der Person des Sachbearbeiters bzw. Richters ab wie es ausgeht - da ist nichts sicher.
Alles hier sind Erfahrungsberichte und Einschätzungen - die auch völlig danebenliegen können.
Andererseits - je mehr du davon aus unterschiedlichen Quellen bekommst - um so besser für dich und deine Entscheidung;
denn entscheiden musst du dich selbst.

Wünsche dir viel Glück

By Hubert (217.230.107.97) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 23:03:

Noch ne Frage, was passiert wenn die Polizei meinen Eltern das Foto unter die Nase haelt und die sich leider "überrumpeln" lassen und sagen:

Das koennte der Stefan (anderer Name) sein. Und auf die Frage wie denn der Stefan richtig heisst, sagen das sei ein Verwandter und wenn man den Namen nennen würde, spräche die Familie kein Wort mehr mit einem und dann jede weitere Auskunft ablehne.

Das muss natuerlich glaubwuerdig sein. Und sollten die es einem nicht abnehmen oder versuchen einen aus der Reserve zu locken, so kann man auf Androhung einer Befragung von Nachbarn ruhig sagen: Dass koennen Sie ruhig, aber die werden Ihnen auch nichts anderes sagen koennen.

By Reimar (195.127.201.98) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 17:00:

@hubert
nur mal so als Richtwert zur Frage "Wie intensiv wird ermittelt":
Bei mir (Vorwurf 25 km/h zuviel auf BAB) war der Fahrer auf dem Foto nicht zu identifizieren. Hierzu wurden 4 Versuche bei mir gemacht. Zweimal höfliche telefonische Anfragen, doch mal eben vorbeizukommen und zweimal direkte Hausbesuche zum Ende der Spätschicht.(vermutlich...)
Der direkte Vergleich mit dem Einwohnermeldeamt vor Ort fiel offensichtlich flach, da ich zugezogen und in den letzten Jahren mehrfach umgezogen bin.

By Hubert (217.230.98.49) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 17:31:

@Raimar
Danke! Das ist doch mal ne Hausnummer. Also kanns noch mal ganz schön spannend werden. Haben die dann jedesmal auch Nachbarn befragt?

höfliche telefonische Anfragen
Was hast Du gesagt?

zweimal direkte Hausbesuche
Wann sind eigentlich jeweils die Schichten zu Ende? Muesste ja dann so die heisseste Tageszeit sein. Habe sehr flexible Arbeitszeiten udn würde dann versuchen diese zu optimieren!

Haben sie Dich beim letzten mal angetroffen? Wie ist es dann letzendlich ausgegangen?

By Hubert (217.230.98.49) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 18:23:

@Reimar
Ach noch was, wie war denn die Reihenfolge? Haben die erst angerufen oder sind die sofort rausgekommen? Wäre ja ganz praktisch, dann weiss ich ja, wanns los geht.

By Hubert (217.85.160.219) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 22:07:

Hallo zusammen, hat sich was Neues ergeben und würde gerne wissen, ob das was an meiner Situation ändert.

Die Stelle, an der geblitzt wurde, muss wohl mal ein bekannter Unfallschwerpunkt gewesen sein. Daher in einer Kurve die 80km/h. Bin also gestern die Strecke nochmal abgefahren (diesmal nicht mit Richtgeschwindigkeit!!). Und siehe da, es gibt definitiv nur ein 80er Schild (wohl mit Zusatzschild, dass auf eine gefährliche Kurve hinweisst) etwa 20 Meter vor der Kurve. Hievor ist bis zur nächsten Auffahrt (ca. 800-1000m), auf der ich zuvor aufgefahren war, kein weiteres Geschwindigkeitsschild. Lediglich kurz vor Ende der Beschleunigungsspur dieser Auffahrt steht ein 100km/h Schild. Gerade das Schild am Ende der Beschleunigungsspur ist doch dafür prädistiniert, übersehen zu werden. Schliesslich achtet man doch in dem Moment auf den rückwertigen Verkehr, um gefahrlos einfädeln zu können. Ausserdem gehe ich davon aus, dass ein Schild, dass am Ende einer Einfädelspur steht, sich auf den Einfädelvorgang beschränkt. Ich sehe ja ein, dass an einem Unfallschwerpunkt entsprechende Massnahmen ergriffen werden sollen, um diesen zu entschärfen (absolut OK). Aber warum wird hier nicht einfach noch ein wenig früher ein weiteres 80er Schild aufgebaut. Das ist doch Abzockerei. Vor allen Dingen wird hier gezielt in Kauf genommen, dass jemand dass 80er Schild übersieht, und einen Unfall baut. Hätte da nicht noch 200m vorher eins stehen können. Dann weiss jeder spätestens beim zweiten Schild, hier scheint was gefährliches zu sein.

Fühle mich echt verarscht Die Frage ist jetzt, ob sich das für mich irgendwie verwenden lässt. Ist unser Staat so weit gekommen!

By farendil (217.235.45.133) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 23:52:

@hubert: verstehe ich das richtig? ein schild = uninteressant
zwei schilder = achtung
drei schilder = es könnte wirklich gefährlich sein

????


mal im ernst - klar gibt es idiotische aufstellungen - nur hast du trotzdem einfach pech gehabt.

By $c#€!$$€ (217.1.181.107) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 03:57:

Sorry, bei dem Schilderwald in Deutschland kannst Du mal echt nix auf 200m machen! Das klingt zwar logisch und irgendwie auch nach Abzocke aber das Du das Schild gerne woanders gesehen hättest kann ich ja voll verstehen! Nur Leider kannste daraus nix für Dich rausholen, es sei denn, das Schild ist dreckig\voll Schnee(sehr unwahrscheinlich im Sommer)\bzw. zugewachsen! AB DEM SCHILD GILTS! Viel Glück trotzdem ist immer $c#€!$$€, auch wenn der Lappen nur 1M weg ist! ;-(

By $c#€!$$€ (217.1.181.107) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 03:59:

P.S. Bitte postet mal zu "Hilfe 143km\h obwohl nur 100km\h erlaubt!" opfer THX

By farendil (217.225.246.8) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 08:59:

@$c#€!$$€: EIN BENUZTERNAME!!!

By Hubert (80.130.123.178) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 13:03:

@farendil
schild = uninteressant

Nein, so meinte ich das nicht. Ich kenne sonst nur festmontierte Radarmessgeräte, die erst hinter dem zweiten Schild kurz vor der eigentlichen Gefahrenstelle, stehen (absolut OK). In meinem Fall drängt sich mir Eindruck auf, dass hier gezielt auf ein weiteres Schild verzichtet worden ist, um den ein oder anderen Doofen (mich) auf dessen Risiko wohlgemerkt zu melken. Ich wollte nur wissen, ob das vielleicht rechtlich etwas an meiner Situation ändert. Kann zum Beispiel so ein möglicherweise, unterstellter Vorsatz entkräftet zu werden. Ausserdem muss es doch Vorschriften geben, die ein Messen an Gefahrenstellen regeln.

Natürlich habe ich Pech gehabt, dass ist ja schliesslich die Schnittmenge die ich mit den meisten anderen hier gemeinsam habe. Oder gibts hier tatsächlich Leute, die absichtlich in eine Radarfalle fahren, nur um den Kick zu befriedigen der Schnellste zu sein. Wohl kaum!

@$c...
Schild wird warscheinlich zuvor hochglanzpoliert gewesen sein.

By Hubert (134.91.157.45) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 17:13:

Für alle, die mit der Albertho-Methode liebäugeln. Habe gerade zufällig beim Stöbern im Netz folgendes Urteil (allerdings von 1996) gefunden.

http://www.alpmann-schmidt.de/urteile/skript-strafrbt3/olgd.sseldorfjmblnw1996.117.htm

Hier geht es um die Erfüllung subjektiven Tatbestandes der falschen Verdächtigung durch Angabe eines Fahrers mit Wohnsitz in England. Vielleicht hilfts ja jemandem.

By Rennfahrer (80.140.62.168) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 17:56:

@Hubert

ist doch allen bekannt, aber wer nennt schon wissentlich jemand unschuldiges ?!

By farendil (217.235.44.55) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 22:54:

@hubert: und was lernen wir daraus?
1. du du darfst nie jemanden angeben, von dem du weißt, daß er unschuldig ist.

2. im zweifelsfall muß dir vorsatz anchgewiesen werden

3. fahrer aus dem ausland führen nur zu einem: daß diebehörde hellhörig wird und weiterermittelt.


all das wußten die aufmerksamen leser dieser seiten aber schon...

By Hubert (217.85.162.31) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 01:21:

Vielleicht ist das mit dem Link etwas falsch verstanden worden. Ich wollte mit dem Posting weder für noch gegen die Albertho-Methode Stellung nehmen. Im Gegenteil, je mehr ich mich in die ganze Materie einlese, um so mehr bin ich davon überzeugt, dass die ganze Sache mit ein bisschen Glück klappt. Ich wünsche es jedem. Mir ging es einfach nur darum, meinen zufälligen Fund anderen, die eventuell planen, in diese Richtung was zu unternehmen, zugänglich zu machen.

By Reimar (195.127.201.98) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 13:36:

@hubert

1. Nein, Nachbarn wurden meines Wissens nicht befragt, hätte auch nichts genutzt.
2. Auf die zunächst zwei telefonischen Anfragen habe ich einen Termin nicht konkret zusagen können und einen zweiten Terminvorschlag beim nächsten Telefonat leider kurzfristig absagen müssen.
3. Die direkten Hausbesuche erfolgten am frühen Abend, weil bei uns die Wache im Ort ab 20.00 h nicht mehr besetzt ist.
3. Sie haben mich letztlich doch angetroffen, aber bei dem auf DIN-A-4 vergrößerten Ausschnitt beim besten Willen nicht identifizieren können. Von mir wurde dann noch erwartet, daß ich mich noch verplappere ("...aber da sind Sie doch gefahren, oder..." bzw. "...das auf dem Bild könnten Sie aber doch theoretisch sein...)
Viele Grüße von der Küste und viel Erfolg

By Hubert (134.91.157.45) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 12:32:

Heute waren die Agenten des Imperiums bei mir. Haben zweimal geklingelt und sind dann unverrichteter Dinge wieder gefahren. Sie hatten vorher weder Angerufen, noch sich schriftlich bei mir gemeldet. Bei den Nachbarn wurde auch nicht gefragt, sie sind sofort wieder gefahren.

Mal sehen wie es weitergeht. Melde mich wieder. Tauche jetzt wieder unter ;-)

By farendil (217.85.233.27) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 15:23:

@hubert: wie jetzt? du hast einen anderen agegeben und die kommen bei DIR vorbei??

By Hubert (134.91.157.45) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 16:02:

@farendil
Ich habe angegeben, dass ein Verwandter gefahren ist und ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch mache. Namentlich habe ich keinen benannt. Das sollen die wenn schon selber raus bekommen.

By farendil (217.85.235.168) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 02:03:

@hubert: nun, dann rechne mal mit weiteren besuchen...

By Hubert (217.230.108.7) on Donnerstag, den 1. August, 2002 - 02:35:

@farendil
Da gehe ich auch von aus. Mal sehen was noch kommt. Eine Frage habe ich aber noch zu der Verjährungsfrist. Hier stehen leider zu viele unterschiedliche Meinungen, deshalb hier nochmal eine Zusammenfassung mit der Bitte um Berichtigung, falls etwas falsch sein sollte.

In der Regel muss innerhalb von drei Monaten ein Fahrer identifiziert sein, ansonsten verjährt es.
Kommt ein Anhörungsbogen, so ist das egal, ob man ihn beantwortet oder nicht. Die drei Monatsfrist wird unterbrochen bzw. beginnt von neuem an zu laufen. Ausschlaggebend ist hier die Aktennotiz vom Sachbearbeiter. Sollte der Anhörungsbogen also eingegangen sein, so ist dies kurz vor dem Datum im Brief (also je länger davor, desto besser für die erneut tickende Uhr). Hier wurde des ein oder anderen Mals davon gesprochen, dass ja auch eine Lebensgefährtin den Brief irrtümlicherweise beantwortet haben könnte (Si schreibt, ein anderer ist gefahren. Selber hat man das Schreiben nie gesehen) Warum gilt hier jetzt nicht das Datum der Aktennotiz ? Sollte anschliessend ein BG eintrudeln, so muss dieser innerhalb von sechs Monaten (Datum ab Postniederlegung (oder so ähnlich) vollstreckt sein.

Ist das so richtig?

By Hubert (134.91.157.45) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 11:43:

Kleiner Nachtrag. Laut einer Nachbarin waren sie jetzt insgesamt dreimal erfolglos da. In der Nachbarschaft wurde bis jetzt nicht gefragt!? Mal sehen wie oft sie es noch versuchen.

By Fahrer (80.128.230.62) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 11:53:

...irgendann geben die schon auf.

Das wird denen auch zu blöd.

Durchhalten!

By m3 (217.2.190.5) on Freitag, den 9. August, 2002 - 02:21:

genau, Du könntest ja für mehrere Wochen in einer Hängematte auf ner Südseeinsel liegen. Das ist dann schon hart...

By Hubert (134.91.157.45) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 12:12:

Heute kam wieder gerade ein Polizist in seiner Dienstkutsche bei mir vorgefahren, und wollte auch gerade aussteigen, als er dann plötzlich mit Blaulicht davon fahren musste. Langsam tut er mir schon ein bisschen leid. Warum kommt der eigentlich immer alleine? Macht also insgesamt vier Versuche.

By Lanox (217.184.177.214) on Mittwoch, den 14. August, 2002 - 16:35:

@Hubert: weil er keine Freunde hat;-) Wenn du Mitleid hast stell ihm doch ein bißchen Kaffee und Kuchen nach draußen vielleicht bleibt er dann ein bißerl länger. Nein im Ernst ich glaube demnächst wird er aufgeben, vielleicht kommt er noch zwei-drei mal, Auf jeden Fall ist es gut zu wissen wofür ich Steuern zahle...

By Hubert (134.91.157.45) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 11:59:

Meine Nachbarin sagte,er wäre gegen Nachmittag nochmal wiedergekommen. Ob er keine Freunde hat werde ich in den nächsten Tagen sehen. Heute Nacht wurde in der Bäckerei/Poststelle schräg unter mir eingebrochen. Mit Sicherheit kommt jetzt noch zusätzlich die Kripo, um zu fragen ob jemand was gehört oder gesehen hat. Oder wird sowas auch von der hiesigen Ein-/Zweimannpolizeistation erledigt ?

@Lanox
Ich kann Dir hiermit bestätigen, dass Deine Steuern gut angelegt sind. Er gibt sich wirklich Mühe und sieht so süß aus in seiner Uniform. :-))

By Lanox (217.184.177.221) on Donnerstag, den 15. August, 2002 - 21:02:

@Hubert:
Einbruch ist eigentlich keine Kripo Angelegenheit, müsste eigentlich auch die dortige Polizei machen. Übrigens wenn du endlich deine Strafe zahlst können sie vielleicht auch den dritten Polizisten einstellen...*g*
Das Problem ist, dass diese Blitzer verdammt rentabel sind, in meiner Stadt bringt so ein Ding 500.000 im Jahr ein...Und wir haben nicht nur einen...Darum sprißen die auch wie Pilze aus dem Boden...

By Kernel Klink (217.231.199.166) on Freitag, den 16. August, 2002 - 23:38:

Olla zusammen,
wenn ihr mich fragd, sind 1 Monat keine lange Zeit. Ich weiss nicht, wie oft ihr im Jahr in eine allgemeine VKontrolle geratet, aber mir ist das bis jetz noch nie passiert. Deshalb würde ich mir warscheinlichst an Hubert's Stelle den Papierkram ersparen und einen Monat lang mal ordendlich fahren.

Gruss an alle.

By Lanox (217.184.177.210) on Freitag, den 16. August, 2002 - 23:52:

Du meinst 1 Monat gar nicht fahren?

By Kernel Klink (217.231.196.28) on Samstag, den 17. August, 2002 - 13:12:

Nein :
'... einen Monat lang mal ordendlich fahren.'
nich war?

By Hubert (217.85.174.92) on Montag, den 19. August, 2002 - 00:37:

@Kernel Link
Tut mir leid, aber ich habe Deine letzten Beiträge nicht verstanden. Mir drohen 4 Wochen Fahrverbot. In dieser Zeit darf ich gar nicht fahren. Papierkram hatte ich bis jetzt auch noch nicht (mal abgesehen von dem Anhörungsbogen, kommt aber in jedem Fall). Ist halt bloss der Kick, ob sie mich identifizieren oder nicht.

By Hubert (217.85.174.92) on Montag, den 19. August, 2002 - 00:47:

@Kernel Link
Oder meintest Du einen Monat ohne Lappen fahren? Kommt für mich nicht in Frage! Sollte ich alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft haben, werde ich die Strafe akzeptieren. Da meine Identifizierung bis jetzt mehr gekostet hat, als durch das BuGe reinkommt, kann ich auch damit leben.

By Kernel Klink (217.231.197.196) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 00:47:

@hubert

wie du meinst.
Ich dachte nur, weil du meintest, es ginge dir um das Fahrverbot.
Einen Monat Fahren trotz Fahrverbot ist m.E. machbar, trotz der Risiken (siehe 'Fahren mit Fahrverbot')

Viel Glück noch.

By Bluey (217.225.24.161) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 14:50:

Dabei vergißt mancheiner nur, daß die Wohnortbehörde auch Kenntnis von dem Fahrverbot erhält!

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 15:12:

Von der Warscheinlichkeit her würde ich sogar sagen, dass bei mir optimale Bedingungen vorliegen. In meinem Ort gibt es keine Polizeistation. Die nächst größere Gemeinde, der wir angehören (5km entfernt) hat eine Wache die nur ein paar Stunden am Tag, teilweise nur mit einer Person, besetzt ist. In der übrigen Zeit ist die Station in der nächstgrößeren Stadt zuständig (10km). Drumherum ist alles nur grün und die Wiesen stehen voller Bullen. :-)

Das kommt aber trotzdem nicht für mich in Frage. Was ist bei einem Unfall, den ich selber noch nicht einmal verschuldet habe (die Versicherung wird sich freuen)? Da kann man ganz schnell ganz schön arm bei werden (z.B. Personenschaden). Oder wenn es doch mal rauskommen sollte, dann gehe ich mit Sicherheit erheblich länger zu Fuß (meines Erachtens dann auch zurecht). Das Verhältnis zwischen Risiko/Nutzen stimmt hier nicht. Durch die lange Verzögerung bin ich mittlerweile auch in der Lage, das FV über den Jahreswechsel in Kombination mit einem Skiurlaub zu nehmen. Trotzdem werde ich alle Möglichkeiten bis zum Schluss ausprobieren.

@Bluey
Für die Leute vom Fach: Wie intensiv verfolgst Du persönlich eine Identifizierung?

By Bluey (80.130.186.173) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 15:22:

@Hubert
Da ich in meiner Berufszeit schon mehrere VT hatte, die über gar keine FE verfügten oder die ein FV abzusitzen hatten, bin ich recht hellhörig und sensibel, wenn mir einer erzählt, er hätte einen Führerschein, nur halt gerade nicht dabei.
Kann er sich zumindest ausweisen, dann erhält er eine Ausweisbestätigung und wird entspr. belehrt (falls er eben doch keine FE haben sollte!). Kann er sich nicht ausweisen, dann dauert's länger und ER hat ein Problem!
Ist bei ein paar Kollegen von mir in den letzten Monaten vermehrt vorgekommen, daß der VT sagte, er hätte eine FE. Nur war's bei nachträglicher Ermittlung dann doch anders!

BTW: wenn ich Kenntnis von einem Fahrverbot in meinem Bereich erhalte, dann überprüfe ich dessen Einhaltung, wannimmer ich die Zeit/Möglichkeit dazu habe! "Man" kennt seine Pappenheimer! ;-)

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 17:38:

@Bluey
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich meinte eigentlich wie intensiv Du bei einer Identifizierung für eine QWI vorgehst?

Hinsichtlich der Überwachung eines FV: Da lief vor ein paar Monaten irgendwo eine Reportage (weiss leider nicht mehr wo) über Leute, die das Fahren ohne FE seit Jahren (leider) erfolgreich praktizieren. Wenn da jemand mal angehalten wurde, dann wurden einfach die Personalien eines Bekannten angegeben. Sollte dann mal ein skeptischer Polizist weitere Nachforschungen anstellen, so kann der tatsächliche Führerscheinbesitzer zur Not auch zur Wache kommen und die nötigen Papiere vorweisen. Man sollte halt drauf achten, dass man den entsprechenden Kollegen nicht persönlich antrifft. So wie die Spezialisten sich damit dann auch brüsteten, muss das wohl leider in den meisten Fällen funktionieren. Für mich absolut unakzeptabel. Was passiert wie gesagt, wenn bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlischt? Ist also vollkommen i.O. wenn ein FV kontrolliert wird.

By Bluey (80.130.186.173) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 17:45:

@Hubert
O.k. War mir nicht ganz sicher, was Du meintest.
Mit Identifizierung für eine QWI habe ich nur sehr selten zu tun. Das macht bei uns das VK bzw. der BED.

Was passiert wie gesagt, wenn bei einem Unfall der Versicherungsschutz erlischt?
Dann wird's für den Banausen sehr sehr bitter weil teuer! ;-)

Spezialisten
Die gibt es leider. Aber irgendwann macht jeder mal einen Fehler. Das sind u.a. die Leute, wo anschließend in der Zeitung steht:"Er fuhr seid mehr als 20 Jahren ohne Führerschein". Ich denke, daß das aber Ausnahmen sind!
Und SOO abgebrüht wie oben beschrieben sind die wenigsten!

By Hubert (134.91.157.45) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 17:58:

@Bluey
Dann wird's für den Banausen sehr sehr bitter weil teuer!
Wenn es nur das wäre, aber wenn jemand anderes zu Schaden gekommen ist, und die Versicherung (zu Recht) die Zahlungen verweigert, beim Verursacher aber auch finanziell nicht viel zu holen ist (aus leeren Taschen kann man auch mit Gewalt nichts holen), dann siehts für den Geschädigten leider schlecht aus! :-(

"Er fuhr seid mehr als 20 Jahren ohne Führerschein"
Es fehlte noch unfallfrei.

By Bluey (217.82.95.218) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 18:21:

@Hubert
die Versicherung (zu Recht) die Zahlungen verweigert
"Nur" weil jemand ohne FE fährt, erlischt nicht automatisch die Versicherung. Die wird / muß schon erst zahlen. Aber sie wird versuchen, sich einen Teil vom Verursacher wieder zu holen.

By Dave (217.9.38.107) on Samstag, den 24. August, 2002 - 15:14:

'...irgendann geben die schon auf.
Das wird denen auch zu blöd.
Durchhalten! ... '
----------------------------------------

Unsere 'Freunde und Helfer' waren mind. 5 Mal bei mir.. Gleich beim ersten Mal haben sie auch meine Nachbarin gefragt, die dermassen erschrocken war , dass sie nichts, ausser 'nicht das ich wüsste' , zum Ausdruck bringen konnte :)
Ich kann dir nur eins empfehlen - versteck dein Auto!
Bei mir haben sie sich ausschlisslich an meinem Wagen orientiert : steht der Wagen im Hinterhoff - d.h. er ist zu Hause - dh. wir klingeln mal bei ihm 5 Minuten lang..

Nach einem Monat haben die zwar aufgegeben - aber viel Glück hat mir das nicht gebracht - eines Tages fand ich einfach den BuGeBe in meinem Briefkasten - und spätestens dann ,war das Spiel zu Ende ...

By Hubert (217.85.175.206) on Samstag, den 24. August, 2002 - 18:30:

@Dave

Mein Auto parke ich ebenfalls nicht an meinem Haus. Ausserdem habe ich den Briefkasten immer schön überquellend voll Werbung. Sollte irgendwann mal trotzdem der BuGeBe im Briefkasten liegen, habe ich halt Pech gehabt. Aber auf jeden Fall konnte ich die ganze Sache bis jetzt mehr als erwartet rauszögern. Jetzt noch ein paar Wochen (zur Not auch mit Einspruch), und ich kann es (innerhalb der vier Monate) problemlos mit einem geplanten Winterurlaub kombinieren. Ausserdem gibt es mir wenigstens ein bisschen Genugtuung, wenn ich weiss, dass die durch meine Identifizierung anfallenden Kosten meine Strafe überstiegen haben. Dann hat es sich wenigstens in meinem Fall nicht gelohnt. Ausserdem musste für mich ein erheblicher Aufwand in Kauf genommen werden. Vielleicht fällt ja jetzt ein anderer vom Tellerrand. Bei einem anderen Bekannten waren sie auch ein paar Mal zu Hause. Er war auf dem Foto eindeutig zu erkennen. Irgendwann ist er Ihnen dummerweise direkt über den Weg gelaufen. Sie haben ihm dann das Foto unter die Nase gehalten und er hat es weiterhin abgestritten. Das Verfahren wurde hier trotzdem eingestellt, obwohl die Ähnlichkeit offensichtlich gewesen sein muss. Es kann also so oder so laufen.

Weiterhin hat es einen sehr interessanten Lerneffekt. Wenn man vorher noch nie mit der Polizei zu tun gehabt hat, so kann man hier relativ gefahrlos Erfahrungen sammeln. Zumindest kann man dann in einer folgenden Situation wesentlich gelassener damit umgehen.

Einen gewissen Kick hat die ganze Sache für mich mittlerweile auch. Aber um hier nicht den Ehrgeiz von 007 und co. zu wecken, werden ich die amüsanten Details erst nach Fristverstreichung oder erlassenem Bussgled posten.


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