Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Akteneinsicht wird verweigert - wie geht es weiter?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Akteneinsicht wird verweigert - wie geht es weiter?
By Koral (80.133.19.175) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 14:02:

Hallo,

Ende Mai auf einer Autobahn-Baustelle 43 über 60 km/h nach Abzug von 5 km/h gefahren. Es war kein Verkehr, kein Baustellenbetrieb (Sonnabend), zweispurig, also völlig ungefährlich.

Anhörungsbogen mit der Überschrift "Fahrerermittlung zu einer Ordnungswidrigkeit" erhalten, Anwalt hat innerhalb von 8 Tagen Akteneinsicht, sowie Übermittlung des Meßprotokolls und des Eichscheines beantragt.

Antwort der zentralen Bußgeldstelle: "... das Schreiben an Ihren Mandanten diente ausschließlich zur Ermittlung des Fahrzeugführers zum Zeitpunkt des Begehens der Ordnungswidrigeit. Es stellt somit keine Eröffnung des Verfahrens gegen Ihren Mandanten dar. Wir behalten uns jedoch weitere Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers vor. Ich sehe daher davon ab, Ihnen die Verfahrensakte zuzusenden..."

Wie geht es jetzt weiter? Der Halter ist auch der Fahrer. Läuft noch die Verjährung, oder wurde sie unterbrochen? Es wird wahrscheinlich die örtliche Polizei in Erscheinung treten. Das heißt also aufpassen und abtauchen.

Viele Grüße an alle
Koral

By Greatblackbird (213.7.140.46) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 15:33:

War es ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen?

An wen ist das Schreiben adressiert bzw. wem wird die OWI vorgeworfen, ich meine, ist die Anrede allgemein (Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer) oder personenbezogen (Sehr geehrter Herr XXX)?

War ein Foto dabei?

By Koral (80.133.19.175) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 17:22:

Hallo,

vielen Dank für das Interesse.

Das Schreiben war an den Halter adressiert. Ich schreibe jetzt ab:

"Sehr geehrter Herr (Name des Halter), mit dem genannten Fahrzeug wurde eine Ordnungswidrigkeit begangen. Daten: Tag, Fahrzeug, Kennzeichen. Dem Führer des Fahrzeugs wird folgender Tatvorwurf gemacht:

Eingekastelt: Ordnungswidrigkeit
Eingekastelt: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ...

Beweismittel: Frontfoto, Radarmessung, Film/Bildnummer ..."

Der Text geht weiter:

"Sie wurden uns als Halter, Nutzer bzw. Verantwortlicher des Fahrzeugs mit o. g. Kennzeichen benannt.

Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie uns innerhalb von einer Woche nach Zugang dieses Schreibens Ihre Personalien mit. Zusätzlich sollten sie die Personalien des verantwortlichen Fahrers bekanntgeben. Zur Bekanntgabe der Daten des verantwortlichen Fahrers sind Sie jedoch nicht verpflichtet. Auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen habe, sind Sie in jedem Falle nach § ... verpflichtet, die Fragen zur Person vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Plicht kann ... geahndet werden.

Sollten Sie meiner Bitte um Angabe der Personalien des verantwortlichen Fahrers nicht entsprechen, kann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In diesem wären Sie dann als Zeuge bzw. Betroffener anzuhören."

Auf der Rückseite des Schreiben sind 3 Fotos ausgedruckt: Totale, Windschutzscheibe gezoomt, Kennzeichen gezoomt. Wenn man keine besseren Fotos hat, ist dieser Ausdruck zur Identifizierung ziemlich undeutlich. Aber ich vermute, man hat bessere Fotos. Um das festzustellen, sollte auch die Akteneinsichtnahme dienen.

Mein Anwalt hat natürlich meine Personlien angegeben, mehr aber nicht. (Der Halter und Fahrer das bin natürlich ich). Die Albertomethode kann ich leider nicht anwenden, weil ich keinen Kumpel habe, der mitmachen würde. Aber ich bin in der Rechtschutzversicherung und bin bereit bis zum bitteren Ende zu gehen, mit Gerichtverhandlung, Zeugvernehmungen, Gutachter einschalten für den Fotovergleich usw. Ich habe schon 6 Punkte (auch Geschwindigkeit) und jetzt noch 3 dazu, 1 Monat Fahrverbot und 118,00 EUR - damit könnte ich gerade noch leben, wenn ich verliere. Es geht mir aber um das Prinzip, die Wegelagerer mit allen Mitteln zu bekämpfen. Das ist Unrecht, was die machen. Ich habe mit meiner Fahrweise niemanden geschadet oder in Gefahr gebracht, auch nicht mich selbst. Aber ich weiß, mit der Argumentation kommt man bei Gericht nicht durch.

Gruß
Koral

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 17:44:

Also, demnach wird der Halter zwar angesprochen, ihm die Tat jedoch (noch) nicht vorgeworfen. Somit dürfte Verjährungsunterbrechung nicht eingetreten sein.

Es muß doch aber erkenntlich sein, ob es ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen ist (steht meist drüber)?

In diesem wären Sie dann als Zeuge

Wird immer wieder gern probiert, Zeugenvernehmungen der Behörde braucht man nicht zu folgen. Das braucht man nur beim Richter oder Staatsanwalt.

bzw. Betroffener anzuhören.

Als Betroffener kannst Do komplett die Angaben zur Sache verweigern. Ich würde so vorgehen, indem Du denen klarmachst: keine Zusendung der Akte an den Anwalt - keine weiteren Angabe zur Sache. Dabei kannst Du ja noch Angaben in Aussicht stellen. Ob Du die dann machst, kannst Du immer noch entscheiden.

Die Albertomethode kann ich leider nicht anwenden, weil ich keinen Kumpel habe, der mitmachen würde.

Verwandtschaft wurde auch gehen. Einfach eine gleichlatrige Person, die Dir etwas ähnlich sieht und für die Tatzeit ein Alibi hat.

Aber ich bin in der Rechtschutzversicherung

War das mir dem Anwalt nicht etwas früh? Wenn es jetzt nicht zu einem Verfahren kommt, zahlt die RS u.U. die Anwaltskosten nicht.

bin bereit bis zum bitteren Ende zu gehen

Was bringt das, wenn Du am Ende doch verurteilt wirst? Gegen die Messung vorzugehen wird sehr wahrscheinlich nichts bringen.

Es geht mir aber um das Prinzip, die Wegelagerer mit allen Mitteln zu bekämpfen.

Glaubst Du wirklich, daß Du die damit bekämpfst? Das ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

@me

Das ist Unrecht, was die machen.

Bitte Kerbe in die Tastatur, wieder einer der`s kapiert hat :)

By Koral (80.133.19.175) on Samstag, den 13. Juli, 2002 - 18:49:

Es muß doch aber erkenntlich sein, ob es ein Anhörungs- oder ein Zeugenfragebogen ist (steht meist drüber)?

Es steht in Fettschrift drüber:

Fahrerermittlung zu einer Ordnungswidrigkeit

Was bringt das, wenn Du am Ende doch verurteilt wirst? Gegen die Messung vorzugehen wird sehr wahrscheinlich nichts bringen.

Ein Fahrtenbuch wegen fehlender Identifikation wäre für mich auch ein Erfolg. Das beste wäre natürlich Alberto. Noch ist es nicht zu spät.

Gruß
Koral

By Koral (80.133.28.106) on Montag, den 5. August, 2002 - 14:34:

Folgendes Schreiben erhalten:

Anhörung des Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit
"Ihnen wird als Führer des Fahrzeuges vorgeworfen ... usw.
Bemerkung: Nach Vergleich des Frontfotos mit Ihren Paßfoto wurden Sie als Fahrzeugführer festgestellt."
Anhörungsbogen liegt bei und soll ausgefüllt werden: Pflichtangaben zur Person. Angaben zur Sache.

Die dreimonatige Verjährung ist natürlich unterbrochen und die Sache sieht nicht gerade günstig aus. Jetzt frage ich meinen Anwalt, wie es weitergehen soll.

By Fahrer (80.128.229.142) on Montag, den 5. August, 2002 - 15:02:

@Koral

Akteneinsicht bekommt der Anwalt früher oder später auf jeden Fall.

Die haben ja auch gesagt, dass moch kein Verfahren gegen Dich eingeleitet ist.
Verjährungsunterbrechung?:NO

Jetzt das 2.Schreiben sehe ich das richtig?
Nun müssen die Deinem Anwalt die Akte zusenden.
Ich bin jetzt mal gespannt was der Anwalt macht.
Bisher hat er Dir eher geschadet als genutzt.

By Greatblackbird (62.104.223.83) on Montag, den 5. August, 2002 - 19:22:

@Fahrer

Doch, mit dem Schreiben ist die Verjährung unterbrochen. Es ist ein Anhörungsbogen und die Tat wird direkt worgeworfen.

By paule (217.1.122.24) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:28:

Glaubst du das sie bei deinem Konto glauben das du es nicht warst?Wie wäre es einfach mit etwas langsammer fahren,wer mit ca.Tacho120 in einer 60er Zone fährt sollte sich nicht über die Folgen wundern.

By Fahrer (62.156.31.109) on Montag, den 5. August, 2002 - 21:56:

halts M...l Paul!

By Benzini (212.95.99.115) on Montag, den 5. August, 2002 - 22:28:

@koral

Dann wollen wir mal hoffen, dass du nach diesem Fall mal langsam umdenkst.

In Anbetracht deines ansehnlichen Punktekontos wäre es für alle anderen VT sicherlich ganz schön, wenn du mal ne Weile pausierst.

By Greatblackbird (213.7.145.91) on Montag, den 5. August, 2002 - 22:35:

Jaja...da sind die Oberlehrer ja wieder....Hat ja lange gedauert.

By Koral (80.133.28.106) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 00:11:

Lieber paule,

ich muß mich verteidigen. Gleichzeitig will ich an meinem Beispiel demonstrieren, daß die Blitzerei und Abkassiererei auch Unrecht sein kann. Leider interessiert sich dafür auch kein Richter, sonst würde ich es dort vortragen:

Ich fuhr in einem langen zweispurigen Baustellenabschnitt auf der Autobahn. Beide Spuren waren auf der rechten Autobahnhälfte. Also kein Umleitung auf die Gegenfahrbahn. Die Geschwindigkeit war mit einem 60er Schild begrenzt. Um mich herum war kein Verkehr, auch kein Baustellenbetrieb, denn es war Sonnabend. 300 m vor mir fuhr ein LKW. An den wollte ich heranfahren. Dabei beschleunigte ich, nachdem ich zuvor, um mich zunächst zu orientiert, langsam in den Baustellenbereich reingefahren war. Ich hatte dann sehr schnell (tut mir leid, ich hab' nun mal 300 PS unter der Haube) eine Geschwindigkeit von etwas über 100 km/h erreicht. Ebenso schnell hatte ich, als ich den LKW erreichte, wieder abgebremst mit dem Ziel, ihn, wenn möglich, gefahrlos zu überholen.

Ausgerechnet in der Beschleunigungsphase wurde ich geblitzt. Es war vormittags, schönes Wetter. Keine Verschutzung auf der Fahrbahn. Wie gesagt, kein Mensch, kein Fahrzeug weit und breit zu sehen. Vielleicht ganz wenig Gegenverkehr. Aber der war nicht interessant, weil er ja durch insgesamt zwei normale Autobahnleitplanken abgeschirmt war. Das alles könnte ich Dir auf meinem schönen Foto, das gemacht wurde, zeigen.

Ich hatte mit meiner Fahrweise niemanden geschadet oder in Gefahr gebracht, nicht einmal mich selbst. Daß ich dafür ein Bußgeld von 118,00 EUR, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot erhalten soll, ist Unrecht. Aber keine Sorge, wenn es sein muß, stecke ich das weg. In gewisser Weise habe ich doch einen Fehler gemacht, indem ich nicht damit gerechnet habe, daß da eine Blitze stehen könnte. Aber, daß die zurecht dastand, davon überzeugt mich jedenfalls keiner.

Ich wünschte, es gäbe eine Statistik darüber, wieviel Unfälle Fahrer wie ich gebaut haben, gegenüber Fahrern, die sich immer streng nach den Geschwindigkeitszeichen halten. Es könnte durchaus sein, daß letztere prozentual vielleicht sogar mehr, zumindestens nicht weniger Unfälle verursacht haben. Zum Fahren gehört eben einfach mehr, als das Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit. Daß Autofahren (oder Motorradfahren) kreuzgefährlich sein kann, das weiß ich (ich war auch Motorradfahrer). Ich habe 62jährig in meinem Leben noch keinen Unfall verursacht. Das möchte ich auch so fortführen, auch wenn ich Geschwindigkeitsschilder weiterhin wie bisher nicht immer befolgen werde.

Koral

By Daniel (62.153.75.210) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 12:49:

@Koral
Das du gleich deinen Anwalt losgeschickt hast,
hat ganz offensichtlich dazu geführt, daß die
einen Abgleich mit dem Passfoto gemacht haben.

Damit fällt Alberto aus :-(
(es sei denn, du hast einen Zwillingsbruder)

Gegen die Blitze und den unweigerlich folgenden
Bussgeldbescheid kommst du nicht an.

Was geht, wäre eine Umwandlung des Fahrverbotes
in eine erhöhte Geldstrafe - so etwas ist
verhandelbar. Bei dem vorhandenen Punktekonto
wird das aber schrierig.

Allenfalls könntest du die Sache vor Gericht noch
etwas verzögern und gegen die Messung vorgehen -
ggvs. mit Sachverständigem usw.
Am Ende kostet das alles aber nur Geld und führt
in der Regel zu nichts.

Poste doch mal, wie bzw. womit gemessen wurde.

Mittlerweile bekommt dein Anwalt übrigens
Akteneinsicht. Interessant wäre der ganze Film,
incl. der Einmessphotos zu Beginn und Ende der
Messung.
Liegen diese nicht vor, kann die Messung
angefochten werden. Das gleiche gilt bei Leer-Photos.
Viel Hoffnung habe ich aber nicht.

By Koral (217.81.27.80) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 18:00:

@Daniel

@Koral
Das du gleich deinen Anwalt losgeschickt hast,
hat ganz offensichtlich dazu geführt, daß die
einen Abgleich mit dem Passfoto gemacht haben.

Damit fällt Alberto aus :-(
(es sei denn, du hast einen Zwillingsbruder)


Alberto mußte sowieso ausfallen, da ich keinen Alibitäter fand. Den Anwalt hab ich nur genommen, weil ich zu 100% rechtsschutzversichert bin. Frage: Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch den Gutachter für den Fotovergleich? Hier sehe ich eine kleine Chance, denn das Bild, das mir zugeschickt worde, ist sehr undeutlich.

Was geht, wäre eine Umwandlung des Fahrverbotes
in eine erhöhte Geldstrafe - so etwas ist
verhandelbar.

Das weiß ich, ist aber uninteressant. Ich bin Hobbyfahrer und meine Urlaubsreise mit dem Auto habe ich gerade hinter mir. Mein Betrieb weiß schon, daß ich für Dienstreisen einen Monat lang nicht in Frage komme. Mein Chef meinte, das ist nicht tragisch. Übrigens: geblitzte Fahrten mit einem Dienstfahrzeug (Öffentlicher Dienst) wurden nie verfolgt. Erstaunlich.

Allenfalls könntest du die Sache vor Gericht noch
etwas verzögern und gegen die Messung vorgehen -
ggvs. mit Sachverständigem usw.
Am Ende kostet das alles aber nur Geld und führt
in der Regel zu nichts.

Das will mein Anwalt wohl machen. Wenn die Rechtsschutzversicherung alles bezahlt, kann er alles machen.

Poste doch mal, wie bzw. womit gemessen wurde.
TRAFFIPAX/RADAR

Mittlerweile bekommt dein Anwalt übrigens
Akteneinsicht. Interessant wäre der ganze Film,
incl. der Einmessphotos zu Beginn und Ende der
Messung.

Ermittlungsakte liegt beim Anwalt. Übermorgen gehe ich hin.

Liegen diese nicht vor, kann die Messung
angefochten werden. Das gleiche gilt bei Leer-Photos.
Viel Hoffnung habe ich aber nicht.

Ich auch nicht.

Vielen Dank für Dein Posting, Gruß Koral

By Daniel (217.3.204.55) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 20:41:

@Koral

einen Alibi-Alberto zu finden kann doch nicht so schwer sein.
Am geschicktesten ist es so wie es der echte Alberto macht. Er bietet sich anderen an, die stehen dann später zur Verfügung ;-)

> Zahlt die Rechtsschutzversicherung auch den Gutachter für den Fotovergleich?
Was für ein Fotovergleich ?
Etwa, ob du das auf dem Bild bist ?
Verlass dich darauf, daß dazu kein Gutachter nötig ist. Die Original-Bilder sind sehr viel besser als die Kopie auf dem AB.

Ob die RV Gutachter zahlt, hängt von der Versicherung und dem Geschick deines Anwaltes ab.

Traffipax gilt als recht zuverlässig - das wird schwierig.
In der Ermittlungsakte ist dein Foto, aber nicht der ganze Film. Der muss (mit dem Eich-Protokoll zusammen) angefordert werden.

Viel Glück

By Koral (217.228.15.195) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 09:40:

@Daniel

@Koral

einen Alibi-Alberto zu finden kann doch nicht so schwer sein.
Am geschicktesten ist es so wie es der echte Alberto macht. Er bietet sich anderen an, die stehen dann später zur Verfügung ;-)

Das ist schwer. Ich hab' mich in meiner Not schon im Forum als Täter angeboten. Siehe: Innerorts 26 zu schnell, was tun? Da hat mich farendil (wohl zu recht) zurückgepfiffen.

Verlass dich darauf, daß dazu kein Gutachter nötig ist. Die Original-Bilder sind sehr viel besser als die Kopie auf dem AB.
Dann hat sich das auch erledigt.

Traffipax gilt als recht zuverlässig - das wird schwierig.
In der Ermittlungsakte ist dein Foto, aber nicht der ganze Film. Der muss (mit dem Eich-Protokoll zusammen) angefordert werden.

Das Eich-Protokoll hat mein Anwalt auch angefordert. Ich werde kontrollieren, ob der Film mit dabei liegt. Evtl. nachfordern. Vielleicht kann man dadurch auf insgesamt sechs Monate verzögern, ohne daß der BuGeBe kommt. Dann wäre ich auch raus. Der Anwalt müßte ja auch Erfahrungen haben. Ich werde ihn fragen, wozu ich ihn überhaupt habe. Er hat am Anfang so siegesbewußt getan.

Gruß Koral

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 09:44:

@ Koral

>>Vielleicht kann man dadurch auf insgesamt sechs Monate verzögern, ohne daß der BuGeBe kommt. <<

Da irrst Du Dich leider.

By Koral (80.133.20.50) on Sonntag, den 11. August, 2002 - 10:46:

War beim Anwalt, die Sache ist abgelaufen: 1 Monat Fahrverbot im Dezember. Jetzt heißt es für zwei Jahre: nicht mehr als 20 drüber.


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