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Fahrerermittlung der Ordungsbehörde/Polize

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrerermittlung der Ordungsbehörde/Polize
By Cary (217.4.33.250) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 02:07:

Eine bescheidene Frage....Wie weit geht die OB, bzw. die Polizei bei der Fahrerermittlung...
Wenn ich mal geblitzt werden sollte und das Bild nicht aussagekräftig ist, bin ich als Halter des Fahrzeuges ja verpflichtet, den Fahrer zu benennen.
Wenn ich nun sage, es sei mein Kumpel aus Salisbury, 4 Chesterroad, wasweisich, gewesen, bin ich ja meiner Pflicht, den Fahrer zu benennen, nachgekommen.
Es ist ja so, daß ich als Betroffener vor der OB oder Polizei lügen darf, daß sich die Balken biegen.
WIE WEIT GEHT ALSO DIE POLIZEILICHE/O-behördliche ERMITTLUNG?

By nicole (213.182.141.213) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 07:30:

Wenn es sich um einen Punkteverstoß handelt, könnte ich mir vorstellen, daß die Behörde wenigstens einen Negativvergleich macht - sprich absichert, daß du es tatsächlich nicht selber gewesen bist.
Weitere Ermittlungen wirds wohl danach nicht geben!

By Bluey (80.130.179.110) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 10:00:

Hallo Cary,

Wenn ich mal geblitzt werden sollte und das Bild nicht aussagekräftig ist, (Du meinst, daß der Fahrer ist nicht zu erkennen ist, oder??) schreibst Du zurück, daß der Fahrer auf dem Bild nicht eindeutig zu erkennen ist. Fertig. Normalerweise wird die Sache dann eingestellt, wenn es nicht schon von vornherein gemacht wurde. Sollte eigentlich bei der Auswertung der Fotos passieren!

Gruß
Bluey

By Greatblackbird (172.179.5.103) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 10:40:

@Cary

bin ich als Halter des Fahrzeuges ja verpflichtet, den Fahrer zu benennen.

Du bist nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen! Du kannst grundsätzlich die Aussage verweigern. Das kann Dir nur bei einer eventuell folgenden Fahrtenbuchauflage nachteilig angelastet werden.

By Alberto (62.158.210.117) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 11:25:

Und... eine bewußte Angabe einer "Fantasie-Person" - die würde ich mir eher verkneifen!

Wie schon geschrieben.... Fahrer ist leider nur schwer zu erkennen... das geht zwar, kann aber zum Fahrtenbuch führen.

Deshalb.. Aussage verweigern und nach 3 Monaten - auf Verjährung pochen.

By Fahrer (62.134.80.157) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 11:36:

@Alberto

Dann kommt mit sicherheit ein BG an den Halter.
Einspruch - Gerichtsverfahren und mit etwas Pech
ein deutscher Verkehrsrichter der den Halter auf einem unscharfen Foto eindeutig identifizieren kann!Dazu unter Umständen Gutachterkosten und Gerichtskosten etc...

Besser ist den Freund anzugeben , er ist gefahren und basta.
(Den englischen Freund muss es geben und er gibt den Verstoss zu.)

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 12:14:

@Fahrer

Dann kommt mit sicherheit ein BG an den Halter.

Siehe oben! Ein BG an den Halter ist nicht möglich, da es sich um eine Firma handelt!

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 12:18:

@Fahrer

Nehme alles zurück! Sorry, Thread verwechselt.....

By farendil (217.235.60.118) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 19:11:

@fahrer: Dann kommt mit sicherheit ein BG an den Halter.nicht unbedingt. ist wirklich keine identifizierung möglich, wird es meist eingestellt.


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