Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Post aus Österreich...

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Post aus Österreich...
By BlackGoat (195.37.16.230) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 09:29:

Ich hab deswegen hier ja schonmal gepostet. Beim Ersten Mal bin Ich als Halter angeschrieben worden und habe zurückgeschrieben dass Ich nicht gefahren bin. Jetzt wollen sie dass Ich angebe wer gefahren ist aber da kann Ich mich natürlich auch nicht mehr dran erinnern. Soll Ich das neue Schreiben überhaupt noch beantworten (Einschreiben mit Rückschein kosten auch Geld) oder kann Ich das einfach in die Tonne werfen ?

Ich habe in meinem ersten Schreiben ausdrücklich nochmal ein Frontfoto angefordert und natürlich keins bekommen. Der Blitz kam ja auch von hinten...

By farendil (217.235.55.58) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 09:41:

@bg: warum schreibst du nicht im ursprungsthread weiter?

p.s.: das brieflein einfach in die rundablage.

By BlackGoat (195.37.16.230) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 09:47:

Weil Ich den nimmer gefunden hab.
Also brauch Ich nicht mehr zu antworten, die machen automatisch Halterhaftung und können mich mal weil das hier nicht vollstreckt wird. Fein :-)

Bin gespannt wann die anfangen von vorne zu blitzen um uns besser ärgern zu können... :/

By ösi123 (194.138.37.34) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 10:18:

@BlackGoat

Den Brief kannst du zwar wegschmeissen, zahlen musst du trotzdem. Was für die anderen EU Länder gilt gilt nicht zwischen Deutschland und Österreich. Das gibts ein Abkommen und ein Bussgeldbescheid wird hier vollstreckt.

In Österreich muss nicht der Fahrer ermittelt werden, der Halter zahlt ausser er kann Beweisen, dass er nicht gefahren wird. Im Zweifefsfall zahlt immer der Halter des KFZ

By Georg (62.156.34.70) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 10:28:

das kannst du dir aber abschmatzen, du bl. Ösi! HALTERHAFTUNG NICHT IN DEUTSCHLAND !

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 11:27:

@georg
bitte ein bischen freundlicher zu ösi123.
Die Ösis die ich kenne, sind alle ausgesprochen freundliche und höfliche Leutchen mit guter Erziehung -die negative Auslese ist nämlich bei der Gendarmerie und den Behörden!

@ösi123
Verstösse gem. %99 STVO (Organstrafmandate und Strafverfügungen) werden vollzogen, aber Strafverfügungen nach § 103 Abs.2 KFO (Halterhaftung) werden in D nicht vollzogen, da sie gegen die Verfassung verstossen.

By Alberto (62.158.213.215) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 17:30:

Wir werden es demnächst mal kippen - mit der Halterhaftung in Österreich.

Ein sehr guter Freund von mir wird demnächst mal mich als Fahrer angeben, da sie ja nur von hinten blitzen!

Dann sollen sie mir mal kommen.
Ich werden dann von unserer behörde ja wohl nach deutschem recht behandelt. Sprich: kein Foto - kein beweis!

Der österreichische Freund aber - der wird auch nicht mehr mit der Halterhaftung konfrontiert werden, denn ich werde schon zugeben, daß sich dieses Auto für 2 - 3 Tage in meiner Obhut befand. Mehr allerdings nicht!

Und - wer nun wirklich gefahren ist? ich? meine Frau? wer denn?

Na - da wollen wir mal sehen, was sie machen.

ich werde es dann berichten!

By farendil (217.235.49.192) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 20:24:

@alberto: bist du sicher, daß sie sich dann nicht an deinen freund wenden? so nach dem motto: du hast zu jeder sekunde zu wissen, wer mit deinem auto fährt -selbst wenn du es verborgt hast...

(nur ne frage, ich kenn das ösi-gesetz nicht)

By BlackGoat (195.37.16.230) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 07:46:

@ farendil
So etwa lesen sich die Schreiben aus Ö auch... Bei Interesse kann Ich scannen und per E-mail verschicken :-)

By Alberto (62.158.213.160) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 09:15:

Ich weiß es nicht, farendil. deshalb wollen wir es ausprobieren.

Normalerweise haben die auch so langsam aber sicher die EU!

Wenn mein Freund es nun wirklich nicht war? Er gibt korrekterweise den Fahrer an. mehr kann er doch nicht tun!

Nur - dieser Fahrer - also ich - der hat seinerseits jemanden anderen fahren lassen. Das weiß der halter doch nicht! Er ist ja nicht dabei.

Was also wollen sie tun? Zumal dieser angegebene Fahrer ein Deutscher ist, - für den gelten aber andere gesetze - in Deutschland! - und nur darum geht es ja. Die Nachverfolgung nach Deutschland. Wie wird die wohl aussehen?

Wir sind gespannt.

By farendil (217.85.237.40) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 09:28:

qalberto: nach deutschem rechtsverständnis absolut logisch. aber bei den ösis - da muß man ja froh sein, daß die die folter abgeschafft haben... *g*

By BlackGoat (195.37.16.230) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 11:08:

@ Alberto

Vermutlich werdet ihr alle gemeinsan an die Wand gestellt...

By Alberto (62.158.210.117) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 11:18:

Na - so schlimm sind die Ösis nun auch wieder nicht.

Jedenfalls regt sich langsam Widerstand in der Bevölkerung gegen diese Willkür. Und genau da muß mal ein "Präzedenzfall" her.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page