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Auch kurz ne frage zur alberto methode..[text-inside]

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Auch kurz ne frage zur alberto methode..[text-inside]
By geläuterter (217.230.41.124) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 01:15:

hi jungs,
also auch mich hat es leider erwischt und da der wagen auf meinen vater zugelassen ist haben wir begonnen die alberto methode durchzuführen...
nun sin wir schon so weit dass heute ( 10.07. ) mein freund den bussgeldbescheid bekommen hat. verjährt ist die tat am 22.07. und bisher konnte kein verdacht auf mich fallen, d.h. ich hab keinen anhörungsbogen bekommen o.ä.
jetzt frage wie stellen wir es am geschicktesten an, dass der einspruch zwischen dem 22.07. und dem 24.07. wo ja bekanntlich die einspruchsfrist für meinen kumpel abläuft eintrifft..? und das selbstverständlich nachweislich...ist es sinnvoll wenn mein kumpel hinfährt und ihn persönlich abgibt und sich das quittieren lässt ? machen die sowas..? oder wie lange dauert ein einschreiben per postweg bzw. was habt ihr noch für tips damit wir das erfolgreich zu ende bringen ..?

dank
gruss Hannes

By farendil (217.235.55.58) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 09:33:

@geläuterter: was willst du denn? ist doch schon perfekt gelaufen.

einen oder zwei tage vor fristablauf wir dem bußgeldbescheid erst mal fristgerecht und ohne begründung widersprochen.

das wars dann auch schon. später stellt dein freund im terminkalender fest, daß er an dem tag doch nicht gefahren ist...

By Alberto (62.158.213.215) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 17:34:

Na - farendil - ohne Begründung ist immer etwas gefährlich!

Besser ist als Begründung:

Ich möchte erst mal einen Anwalt befragen.

Das klingt plausibel - und sie schöpfen keinerlei verdacht.

Denn - du weißt ja.... ein "Ehrgeiziger" könnte sicherheitshalber nochmals beim Halter - gerade noch rechtzeitig - herumschnüffeln.

By farendil (217.235.49.192) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 00:51:

@alberto: so gesehen hast du recht. hauptsache die begründung sit plausibel und sie werden micht mißtrauisch, daß der betroffene nciht der fahrer war.

By geläuterter (80.131.44.83) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 17:42:

ist es nicht sinnvoll dass wir einfach reinschreiben "ich hab noch mals im terminkalender nachgesehen usw...", da die tat ja bereits am 22.07. verjährt ist ( 3 monate danach ) und wenn wir das ganze dann abend am 22.07. auf dem landratsamt abgeben haben sie doch wohl kaum noch die zeit innerhalb der paar stunden den fahrer zu ermitteln oder..?
wieso noch weiter herauszögern mit "ich will erst einmal einen anwalt kontaktieren" ??
und was hat es mit den 2 wochen zustellfrist auf sich ? muss der fahrer vor diesen 2 wochen ermittelt worden sein oder ist das eine ganz normal frist verlängerung und heisst nur so..?
sorry für die fragen möchte halt nur jetzt nichts mehr falsch machen

und danke @ farendil u. alberto :)

By farendil (217.225.242.25) on Montag, den 15. Juli, 2002 - 11:21:

@geläuterter: abgeben würd ich es erst NACH dem eintritt der verjährung. es ist nicht auszuschließen, daß die es sonst doch noch schaffen.

zustellfrist: innerhalb dieser muß der bg-bescheid ab ausstellung beim empfänger zugestellt sein, wenn das ausstelldatum verjährungsunterbrechend wirken soll. ansonsten ist das zustelldatum relevant.

By geläuterter (80.131.52.213) on Dienstag, den 16. Juli, 2002 - 13:40:

ok vielen dank
wir werden es dann wohl so machen dass wir den einspruch am 23., also einen tag NACH der verjährung und einen tag VOR Fristende abgeben
drückt uns die daumen ...

danke für die hilfe..

gruss


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