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Mit dem Auto meiner Mutter (österreichische Zulassung) mit 36 zuviel auf Autobahn geblitzt.

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Mit dem Auto meiner Mutter (österreichische Zulassung) mit 36 zuviel auf Autobahn geblitzt.
By urbi67 (192.35.17.20) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 13:41:

Hallo, bin mit 36 kmh zu viel auf der Autobahn geblitz worden. Das Auto gehört meiner Mutter und ist in Österreich zugelassen. Jetzt hat meine Mutter den Zeugenbefragungsbogen nach Österreich geschickt gekriegt.
Muss sie da was tun oder kann sie den einfach ignorieren? Was kann im schlimmsten Fall passieren?

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 16:03:

Da kann man nicht viel machen, da das Auto in Ösiland zugelassen ist.
Deine Mutter hat zwei Möglichkeiten:
1. Sie teilt deinen Namen mit, dann bekommst du die Strafvefügung gem § 99 StVO nach D und die wird hier vollstreckt. Wieviel das sind, ist je nach Bundesland unterschiedlich, es geht bis 700 €, in schweren Fällen bis 2100 € (dürftest du nicht drunter fallen unter die schweren Fälle)
2. Sie teilt deinen Namen nicht mit, dann bekommt sie wegen Verstoss gegen die Halterpflichten (§103 KFG) eine Strafverfügung. Es wäre jetzt zu prüfen, was billiger ist.
Auch wenn du zahlst, bekommst du natürlich keine Flens Punkte

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 16:41:

@alfa
Wenn ich urbi67 richtig interpretiert habe, wurde er in D geblitzt!

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 16:47:

Ach so, ich hatte verstanden, der wäre in Ösiland geblitzt worden.
Wenn er es hier auf sich nimmt, bekommt er Punkte und Fahrverbot. Wenn er nichts macht, vollstrecken die Ösis den BG Bescheid und seine Mutter darf in Deutschland die entsprechende Zeit nicht fahren.

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 16:52:

Oder seine Mutter heißt Alberto ;-)

By urbi67 (217.80.89.236) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 17:00:

Daniel hat recht, ich lebe in Deutschland und bin auch hier geblitzt worden.

Meine Mutter darf hier eine Zeit nicht fahren obwohl sie eindeutig (ist ja ein Foto von mir) nicht gefahren ist?

Gibt es da auch Verjährungsfristen?

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 17:09:

Also wenn es ein Zeugenfragebogen ist, haben die bereits festgestellt, daß es sich um eine männliche Person handelt und deine Mutter nicht gefahren sein kann. Das steht auf dem Bogen in der Regel drauf.
Den Fahrer in Ö zu ermitteln stelle ich mir nicht so einfach vor, habe aber keine Erfahrung.
Jedenfalls geht das ganze von alleine ins Leere, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

By urbi67 (192.35.17.20) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 08:34:

Danke für die Tipps.
Den Fragebogen kann ich dann in die Tonne schmeissen, oder ist es besser den doch zurück zu schicken?


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