Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Geschwindigkeitsübertretung auf Österreichs Autobahnen

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Geschwindigkeitsübertretung auf Österreichs Autobahnen
By niglflo (194.97.158.211) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 12:47:

Hallo,
ich bin momentan wirklich verzweifelt und hoffe das mir hier irgendwer helfen kann.
Vor ca. 1 Monat blitzten Sie mich 2 x auf einer
Österreichischen Autobahn einmal mit 47 Km/h zu schnell und einmal mit 56 Km/h zu schnell.
Jetzt meine Frage hat irgendwer einen Tipp wie man um die Strafe herumkommt oder zumindest mildern kann? Wenn irgendwer Erfahrung damit hat oder eine Idee bitte an Niglflo@@web.de mailen ich muß Ende dieser Woche eine Stellungnahme abgeben.

By farendil (217.235.59.232) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 13:34:

bist du als fahrer bekannt?
wenn nein: ist das auto auf dich zugelassen?
wenn nein: bist du an der halteradresse zu identifizieren?

By niglflo (194.97.158.211) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 12:25:

nein bin ich nicht
auto ist auf meinen bruder zugelassen der nicht #
mit mir zusammen wohnt

By farendil (217.235.55.116) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 12:30:

@niglflo: dann verweigert dein bruder einfach konsequent die aussage!
den ösis schreibt er, daß er den fahrer nciht angibt - basta! kein warum, kein weiss nicht, kein gar nix.

kommt jemand vorbei, so wird die aussage verweigert und alles andere KATEGORISCH und KONSEQUENT abgeblockt.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 12:56:

@nigflo
wie farendil es sagt, ist es richtig. Der Hintergrund:
Es gibt ein Abkommen mit Ösiland, nach dem die Ösi-strafmandate und Strafverfügungen bei uns vollstreckt werden. D.h. wenn dein Bruder nichts macht, bekommte er ein Strafmandat wegen zu schnellen Fahrens und das kann vollstreckt werden bei uns. Aber:
Wenn dein Bruder der Bezirkshauptmannschaft schreibt, er wäre nicht gefahren, dann sagen sie ihm, er müsse aber nach dem Ösi-Halterhaftungsrecht sagen, wer es war. Das tut er natürlich nicht und bekommt deshalb eine Strafverfügung wegen Verstoss gegen §103 (2) KFG. Dieses zu vollstrecken, verstösst aber gegen unsere demokratische Verfassung! ;-)
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft.
Zu schnelles Fahren ist in §99 STVO geregelt und dafür wird ein Organstrafmandat ausgestellt diese macht die graue Ratte vor Ort Limit sind 35 €. Darüber raus, oder wenn die graue Ratte einen Piefke (Deutschen) ärgern will gibt sie die Sache an die Bezirkshauptmannschaft -ein ordentliches Verwaltungsstraftverfahren nennt das der Ösi. Das Ergebnis ist die Strafverfügung, gegen die innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Einspruch eingelegt werden kann.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page