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Alberto für mich möglich???

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto für mich möglich???
By Carsten2208 (217.229.232.146) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 11:57:

Bin außerhalb einer Ortschaft in ner 70 Zone mit ca 120 durchgefahren. Ca 2 Wochen vorher aber chon mal mit weniger geblitzt worden. 50 Zone ca 65. Kann doch das eine zugeben und bezahlen und das andere Alberto mäßig? Bloß was ich bei Alberto nicht verstehe! Warum wendet sich die Polizeistreife sich nicht an den Fahrzeughalter? Bedenkt ich bin in der Probezeit.

MfG und Dank für Antworten!

By Landy (217.230.27.239) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 13:09:

Carsten2208

Also das mit 65 bei 50 würde ich an deiner Stelle einfach zahlen. Da lohnt sich der Aufwand mit A-Methode kaum (oder gar nicht).

Was für eine Polizeistreife??? Die Behörden wenden sich an den Fahrzeughalter und schicken einen Anhörungsbogen. Da du in der Probezeit bist, solltest du es auf jeden Fall mit A-Methode versuchen (sonst droht Nachschulung).

Bist du der Fahrzeughalter? Hast du jemand, der für dich erstmal die Tat zugibt?

By Carsten2208 (217.85.64.77) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 16:17:

Ja ich hätte glaub ich einen guten Kumpel, der das machen würde. Hoffe ich zumindest. Das erste wollte ich auch einfach zahlen. Bloß das zweite mal is zu fett um es zu bezahlen. Versuchen? Warum? Was kann schieß gehen? Na hab das so gelesen, dat wenn mein Kumpel zum schluß die Tat bestreitet ne Streife zu ihm fährt, oder nicht?Und warum fährt die Streife dann zu meinem Kupel und vergleicht Fotos und nicht zu dem Fahrzeiginhaber (mein Dad)?

By Landy (217.81.151.45) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 16:24:

@Carsten

Den letzten Satz erklär mal genau!

wenn mein kumpel zum schluß die tat bestreitet ne streife zu ihm fährt, oder nicht?
Nein das macht keine. Warum sollten sie? Bis zur Gerichtsverhandlung ist ja offensichtlich, dass er die tat begangen hat, weil er sie ja auch zugegeben hat. Vor Gericht wird dann das Blitzer-Foto mit deinem Kumpel verglichen. Bis dahin muss bei dir die Tat verjährt sein.

Nochmal: ist das auto auf dich zugelassen?

By Carsten2208 (217.85.64.77) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 17:19:

Nein ist es nicht. Auf meinen Vater. Ach zum Schluß kommt es zu einer Gerichtsverhandlung? Kenne das Prinzip wohl doch noch nicht so gut wie ich dachte... Und vor Gericht wird dann bestritten? Mal angenommen sie ist nicht verjährt? Und was ist das mit dem Gericht genau? Erklähr mal bitte. Oder vielleicht nochmal von Anfang?! Also Anhörungsbogen kommt an meinen Vater. Er gibt als schuldigen n Kumpel von mir an. Und dann kriegt mein Kumpel auch son Bogen und gibt sich als schuldigen an. Dann kommt die Starfe und er bestreitet zum Schluß? Und dann gehts mit dem Gericht weiter? Was passiert mit dem Fahrzeughalter dabei? Wird er ebenfalls vorgeladen?

By Landy (217.81.151.45) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 17:36:

Bis da hin hast du es richtig verstanden, wobei es auch dein Vater selbst zugeben kann, sodass er dann vor Gericht zieht. Zwecks Verjährung ist es aber praktisch, noch jemand anderen anzugeben, da das den Behörden wieder einige Zeit kostet.

Ja dann geht die Sache eben vor Gericht, weil das Foto ja mit dem Beschuldigten verglichen werden muss, notfalls mit Gutachter. Da wird dann die Unschuld deines Kumpels erkannt, weil er ja gar nicht auf dem Foto ist.

Der Fahrzeughalter kann möglicherweise vorgeladen werden, muss dann vielleicht auch erklären, warum ihr "irrtümlich" den falschen Fahrer benannt habt. Da solltet ihr euch eine glaubhafte Geschichte einfallen lassen (der hat an dem Tag immer das Auto, da war das ne Ausnahme, haben nicht dran gedacht, bla bla bla...), sonst könnte man unter Umständen eine Anzeige wegen Falschaussage bekommen. Aber da sollte euch doch was passendes einfallen.

@farendil und andere checker

Kann in diesem Fallder Halter vor Gericht die Aussage verweigern? Wenn ja unter welchen Umständen?

By Carsten2208 (217.85.64.77) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 18:20:

Urgh is mir dann doch zu heiß. Weil mein Vatter das nie mitmachen würde. Er steht nämlich auf dem Standpunkt: Wer was verbockt hat soll dafür auch grade stehn. Gibts da nicht ne andere Möglichkeit, die nicht ganz sooo weit geht? Irgendwie Einspruch, oder so? Behauptet zum Beispiel das man nie sooo schnell gefahren sein kann. Gibts da auch ne Möglichkeit Verjährung zu erlangen?

By farendil (217.225.240.252) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 18:22:

@carsten: du hast die sache leider noch nciht so gaz verstanden (der ansatz ist richtig).

ich möchte hier - aus aktuellem anlass keine weiteren kommentare dazu abgeben.
ich will es einfach nicht, daß landy die sache vollständig versteht.
(darüber bitte KEINERLEI diskussionen, auch KEINE kommentare, das ist meine private, persönliche entscheidung!)

By farendil (217.225.240.252) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 18:24:

@carsten: solche möglichkeiten gibt es - die bergen (willst du es wirklich durchziehen) ein nicht zu unterschätzendes kostenrisiko bei nicht all zu guten chancen.

By Landy (217.230.20.242) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 19:09:

@ Carsten

Die Sache mit der Verjährung klappt nur, wenn die Behörde nicht gegen dich ermittelt.
Das einzige was noch möglich wäre, wenn dein Vater was gegen diese Methode hat, dass er erstmal den Verstoß zugibt (das ist die bedingung, sonst reicht das zeitlich nicht) und dann Einspruch gegen den BuGeBe einlegt und dann mit viel Verzögerungstaktik die Verjährung für dich rausholen.
Die Crux ist einfach, dass die Behörden innerhalb der 3 Monate nicht auf dich als möglichen Fahrer kommen und dir einen Anhörungsbogen schicken. Das geht wahrscheinlich nur, wenn erstmal jemand die Tat zugibt, egal wer.

So heiß ist sie mal, schätze ich, doch nicht. Für einen Anwalt wäre sie es, für euch und wenn eure Geschichte keine Fehler hat, in der Regel nicht. Bis jetzt kam es noch nicht vor, dass die Behörden den Verdacht einer Falschaussage hatten. Es war einfach nur ein Irrtum, der kann jedem mal passieren.

@ farendil

Ich verstehe und respektiere deine Meinung. Ich glaube aber, dass meine Kenntnisse ausreichen um die Alberto-Methode anzuwenden, da ich eben nicht der Halter bin und mein Vater auch noch die Tat für mich zugeben würde.

By Carsten2208 (217.85.64.77) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 19:26:

@ farendil

Ja klar will ich was durchziehen solange es nicht all zu kompliziert ist. Will schließlich keine Nachschulung, kein Fahrverbot und auch kein Bußgeld! Also was hast du noch so auf Lager?? Bin halt noch nicht mit soetwas in Kontakt gekommen. Aber jeder fängt doch mal an.

By farendil (217.235.52.182) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 22:00:

@carsten: was willst du durchziehen?

an sich kann ich dir nur raten zu warten, was kommt. wobei die chancen daß gar nix kommt bzw unter +21 zu viel nicht so groß sind...


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