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Im Dienst erwischt !!!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Im Dienst erwischt !!!
By gauzi (149.203.102.5) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 10:13:

Da sich hier soviele Profi´s rumtummeln, wird es doch sicherlich den einen oder anderen geben, der mir wertvolle Tip´s geben kann.
Meine Geschichte:

Ich arbeite für eine Autovermietung und war im Dienst als ich Kunden abholen sollte. Ich bin dann mit 140 KM/h auf einer Stadtautobahn geblitzt worden, wo nur 80 erlaubt ist ! Das ist abzüglich Toleranz und Tachoungenauigkeit eine Überschreitung von ca. 55 Km/h.
Das Fzg. Mit dem ich geblitzt worden bin (Halter: Autovermietung) war zu dem Zeitpunkt auf den Namen eines mir unbekannten Kollegen aus einer anderen Stadt registriert.
Dass heißt also, dass erst die Hauptverwaltung ein Schreiben bekommt mit der Bitte um Bennenung des Fahrers. Die schauen im Computer und sehen, dass der Kollege von mir eigentlich das Auto gefahren hat. Der wird dann auch benannt und bekommt dann doch mit Sicherheit den Bußgeldbescheid, oder ?
Der wird natürlich abstreiten, zumal er ja auch wirklich nicht der auf dem Foto ist und wird Einspruch gegen den Bescheid wenden. Die Behörde wird dann natürlich direkt auf die Autovermietung ein Schreiben schicken, in der Stadt, in der ich auch tätig bin !

Jetzt meine Fragen:
 Ab wann beginnt die Verjährung (3 Monate) ? Beginnt sie am Tag des der Widrigkeit?
 Was für Möglichkeiten gibt es, da unbeschadet rauszukommen ?
 Mit was für einer Strafe muss ich rechnen ?
 Sollte ich auf dem Foto zu erkennen sein und sollte der Brief unsere Station erreichen, soll ich das dann abstreiten ?

Was für Tip´s könnt IHR mir geben ?

Ich danke euch im voraus recht herzlich !

By Landy (217.81.150.98) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 11:35:

3 Monate ab Tatzeitpunkt.

An deiner Stelle würde ich den dir unbekannten Kollegen informieren, und ihm sagen, dass er erst nach ablauf der 3 Monate einspruch einlegen soll. Da wird dann nämlich klar festgestellt, dass er nicht der fahrer ist (Fotobeweis). Für dich ist die Tat aber dann schon verjährt.

By alexander (80.131.83.80) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 12:02:

Sei da mal vorsichtig: Falls ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird gegen deinen Kollegen, so muß vor Eintreten der Rechtskraft Einspruch erhoben werden! Sonst ist Dein Kollege fällig... also nichts mit nach 3 Monaten Einspruch einlegen...
Der Rest findet sich mit Hilfe der Suchfunktion


Grüßle Alexander

By Landy (80.131.95.207) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 13:00:

@alexander

Ja stimmt schon, der Kollege muss natürlich die Rechtskraft dieses BeGeBe herauszögern (durch Akteneinsicht, Urlaub, etc.)

By Greatblackbird (172.185.253.132) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 13:52:

@Landy

Ja, genau. Und das geht nur mit einem Rechtsmittel (Einspruch), das innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung/Niederlegung eingelegt werden muß. Nach 3 Monaten ist es zu spät. Dann wird der Bescheid bereits vollstreckt, da rechtskräftig....

By gauzi (149.203.102.5) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 14:53:

O.k., mein Kollege wird ja automatisch Einspruch einlegen, der wird ja nicht warten, bis die Frist vorbei ist.
So, wenn er das nun getan hat, was macht die Behörde als Nächstes ? Was ist der nä. Schritt ?

Der Kollege von mir kann ja behaupten, daß es ein ´Mitarbeiter aus der Autovermietung sein muss, wo ich tätig bin. Kommen die dann mit dem Foto vorbei und machen eine Gesichtskontrolle ?
Mein Foto muss sicherlich nur schwer zu erkennen sein, da ich den Sitz ganz hochgestellt habe und die Sonnenblende runtergemacht hab. Dann hing da noch im Rückspiegel das Schild von unserer Firma.

Was droht mir, wenn die rauskriegen, daß ich es war und welche Massnahme behördlicherseits unterbricht die Verjährung ?

Ihr seht, Fragen über Fragen, so ist das nunmal wenn man nicht mehr weiter weiß.

Ich danke Euch allen wirklich aufs herzlichste.

Danke !

By Grobi (217.85.32.94) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 22:08:

@qauzi: Hast du schon mal Post wg. einer OWI bekommen?
Habe früher auch bei einer großen Vermietung gearbeitet, da konnten die Fahrer "leider" nie ermittelt werden.
War evtl. so eine Art Agreement, ich habe jedenfalls nie Post bekommen, obwohl ich den Blitz zu der Zeit schon häufig gesehen haben...;-)

Grobi

By Chris (144.41.241.55) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 01:24:

@gauzi:
du hast es wohl nicht verstanden. er darf nicht einen einspruch derart einlegen, daß er sagt, nicht gefahren zu sein! die suchen und werden u.u. dich finden. verlaß dich da mal nicht auf die sonnen blende, es sind schon fahrer identifiziert worden, von denen man nur die hand gesehen hat...

A-bogen (dein kollege): pflichtfelder ausfüllen und wieder wegschicken. dann kommt ein bußgeldbescheid. und dann, nur erst dann beginnt ihr, die rechtskraft des selbigen hinauszuzögern.

damit dein kollege mitspielt, mußt du ihn unterrichten. suche nach 'alberto-methode' im forum.

gruesse

By gauzi (149.203.102.5) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 13:33:

Es hat sich was getan !

Folgendes :

Unsere Hauptverwaltung hat uns ein FAX geschickt. Das war eine schriftliche Zeugenaussage, wo der Tatbestand geschildert wird:

"Dem Führer in des nachgenannten Kfz. ,dessen Halter
Sie sind, wir folgende Verkehrsordungswidrigkeit vorgeworfen...... Überschreitung abzüglich Toleranz 56 Km/h...."

Wir sind nun aufegfordert, den Fahrer zu benennen.
Meine Kollegin (ich hab´s noch nicht gebeichtet) hat jetzt den Namen des Kollegen, der aber nicht gefahren ist auf FAX geschrieben und zurück an die Hauptverwaltung geschickt.
Die werden doch jetzt bestimmt die Angaben der Behörde übermitteln und die Schreiben meinen Kollegen direkt an (Bußgeldbescheid)!!!
Der wird dann abstreiten, zu Recht.
Aber wie geht es dann weiter ?
Er arbeitet bei der selben Autovermietung nur in einer anderen Stadt 150 KM von meiner entfernt.

Wie komme ich da bloß raus ?

Geblitzt wurde ich am 09.06. Das erste Schreiben ist vom 26.06. und heute ha unserer Hauptverwaltung die Daten vom Kollegen erhalten.

Schaffe ich das noch mit der Verjährung ?

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 13:47:

Du musst zunächst Deinen Kollegen einweihen, da dieser in der nächsten Zeit einen AB erhalten wird. Jetzt kommt´s nämlich drauf an: Auf diesem AB gibt er zu, dass er es GEWESEN IST. Den AB schickt er dann kurz vor Fristablauf wieder an die Behörde zurück. Daraufhin wird er einen BG erhalten, auf den er kurz vor Ablauf der Frist Widerspruch einlegt (per Einschreiben). Als Begründung kann er z. B. anführen, dass er sich erst noch mit seinem Anwalt beraten möchte.

Sollte jetzt noch die Verjährungsfrist für Dich nicht erreicht sein, so kann er z. B. wirklich einen Anwalt einschalten, der zunächst einmal Akteneinsicht nimmt, das Messprotokoll anfordert usw. Das sollte bis Verjährungsende klappen.

Viel Glück!

By gauzi (149.203.102.5) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 14:07:

@EinBetroffener

Die Idee ist phänomenal, aber ich kenne diesen Kollegen nicht.
Was ist, wenn er da nicht mitmacht, was wenn er damit nichts zu tun haben möchte ? Schließlich muß er Mühe und Zeit investieren für jemanden, den er nicht einmal kennt.
Würdest Du das machen ?

Ich mein, wenn er das jetzt absteritet, nachdem er den AB bekommt, wie verhält sich die Behörde weiter ? Wie schon gesagt, er arbeitet in einer anderen Stadt. Schickt die Behörde in der Stadt, in der ich geblitzt worden bin, die Daten ersteinmal an seine Behörde oder bekommt er direkt Post. Das erstere wäre natürlich nochmal eine zeitliche Verzögerung.

Ich krieg langsam echt Panik.
Was macht die Behörde ?

Please help :-(

By EinBetroffener (141.76.1.122) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 14:17:

Danke für die Blumen, die ich hiermit an Alberto weiterreiche...


Nun - zunächst erhält er (wie schon gesagt) den AB, den er dann zurückschickt wohl mit der Antwort, er ist es nicht gewesen. Er sollte aber auf keinen Fall bei euch in der Firma anrufen und hier rumdiskutieren, um den wahren Schuldigen zu finden, den er dann möglicherweise der Behörde benennen könnte. So - nun kann es passieren, dass der "Vorgang" von Behörde A nach Behörde B verschickt wird zwecks Überprüfung der Person (Lichtbild, persönliches Erscheinen der Beamten)mit dem Ergebnis, dass der Kollege es nicht gewesen ist. Die Akte wandert dann wieder zurück nach Behörde A. Diese wird sich erneut an eure Firma wenden; sollte die Verjährung noch nicht eingetreten sein. Dann geht das Spiel wieder von vorn los.

By Landy (217.230.30.6) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 14:25:

Musst ihn halt freundlich bitten und mal auf ein Bierchen oder Abendessen einladen...

Wenn er auf dem AB schon sagt, dass er es nicht war, wird die Behörde etwas beschleunigt nach einem Täter such, da die ja wissen, dass sie jetzt nicht mehr viel Zeit haben. Erstmal werden sie einen Zeugenbefragungsbogen an deine Firma oder deinen Kollegen schicken, dass die den Fahrer benennen sollen.

Ich würde es tun, macht nämlich immer Spass, den Behörden auf der langen Nase rumzutanzen

By speed_trapped (62.153.226.203) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 14:28:

@qauzi
Du hattest doch ideale Voraussetzungen in diesem Fall. Du bist nicht der Halter und hättest auch noch einen anderen Täter auf das FAX schreien lassen können, der die A.Meth. mit dir durchzieht. Was wolltest du mehr?
Jetzt muß es halt dein Kollege tun ! Meld dich bei ihm und erklär ihm die Methode genau ! ihm kann nicht passieren (es sei denn er verschläft die Einspruchsfrist des BGB). Erkläre dich bereit für ein Vergehen von ihm das Spiel ebenfalls mitzumachen (es scheint ja in deinem Beruf öfter zu blitzen) oder biete ihm das gesparte Bußgeld an oder oder.

Wenn nicht kannst du nur darauf hoffen, daß sie dich nicht im Betrieb antreffen und dich dort keiner verpfeift bzw. das Foto mißlungen ist.

By the way:
In einem mir (sehr) bekannten Fall hat die Behörde trotz Einspruch und Bildanforderung des "Täters" ihm nach 6 Wochen einen BGB zugeschickt. Ohne EMA und Betrieb oder Nachbarn zu befragen, denn da hätten die ja gesehen, er war unschuldig.
Aber das war wohl die absolute Ausnahme wie ich hier immer wieder lese.

Trotzdem viel Erfolg !


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