Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Ablehnung meines Widerspruchs

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Ablehnung meines Widerspruchs
By Loddar (80.136.182.249) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 15:53:

Hi Leute,

bin gelasert worden und wurde anschließend von der Polizei rausgenommen. Es kam eine Anhörung, dort gab ich an, dass ich der Auffassung bin, dass nicht ich, sondern ein anderes Fahrzeug auf der Parallelspur (Einbahnstrasse) gemessen wurde. Trotzdem erging ein BUGeBe, gegen den ich Widerspruch einlegte. Dieser Widerspruch wurde heute abgelehnt, bei lag eine Aktennotiz mit gefaktem Datum (zufällig der Tattag ;-)) und in äußerst schlechtem Deutsch mit jeder Menge Rechtschreibefehlern. Dort beschreibt der Polizist, dass der Laserpunkt nur 1mmm gross ist, und demzufolge ausgeschlossen ist, dass er ein anderes Fahrzeug miterfasst hätte. Kann dieser "Beleg", der den Titel nun wirklich nicht verdient, gegen mich verwendet werden?! Die Behörde hat mir nun eine Frist gesetzt, entweder ich ziehe den Widerspruch zurück oder die Sache geht vors Amtsgericht. Was soll ich nun tun? Vielen Dank für Euren Rat.

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 15:59:

Ich fürchte, das kannst du vergessen.
Wenn keine Punkte dabei sind, Zahlen und unter Erfahrungen (schmerzliche) verbuchen.
Dieser "Beleg" ist nichts anderes als eine Zeugenaussage, die der Polizist vor Gericht zweifelsohne wiederholt. Diese gilt als Beweis.
Das ist kaum zu erschüttern.

By Loddar (80.136.182.249) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 16:04:

Leider gehts um Punkte, derer 3...

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 16:56:

Wenn du noch keine hast und nicht in Probezeit-
zahlen
Ansonsten kann dir nur noch Alberto helfen,
der hat immer die besten Tricks.
(aber die Situation ist schon besch...)

By Greatblackbird (172.178.143.124) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 17:56:

@Loddar

Dort beschreibt der Polizist, dass der Laserpunkt nur 1mmm gross ist,

Wenn Du eine Rechtschutz hast, solltest Du alle Register ziehen. Zumindest sollte mal überprüft werden, ob der Polizist überhaupt geschult war. Die Lasergeräte haben einen sehr großen Streubereich und der Punkt ist schon wenige Meter hinter dem Gerät einige cm groß!

By Ghostrider (217.228.231.49) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 23:49:

@ Greatblackbird: bist du dir wirklich sicher mit den "einigen cm"?? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen... So ein Laser ist doch keine Taschenlampe.

By farendil (217.235.63.100) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 01:31:

@ghostrider: ja, der strahl wird ganz schön groß. auf jeden fall deutlich gößer als der lichtpunkt, der zum anvisieren genutzt wird...

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 19:22:

@Ghostrider

Schau Dir mal dieses Bild an. Ist aus dem Technikteil von radarfalle.de :

Riegl LR90

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 19:26:

Sorry, hat irgendwie nicht geklappt....

Dann eben so.

By Ghostrider (217.228.234.145) on Freitag, den 21. Juni, 2002 - 19:57:

@ Greatblackbird: danke für den Link! Hab ich so nicht gewußt...

By Loddar (217.82.150.17) on Montag, den 24. Juni, 2002 - 16:36:

Die Messung erfolgte aber mit einer LTI 20/20. hat die auch so eine Streuung??

Danke für eine Auskunft.

By Klausi (217.225.173.67) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 13:36:

Das würde mich auch interressieren...
Erbitte Eure Meinung dazu..

By Greatblackbird (80.134.31.236) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 14:07:

Ja, die Streuung ist bei allen Lasergeräten ähnlich groß.

By RealEasy (141.35.250.52) on Dienstag, den 25. Juni, 2002 - 22:37:

Ich kann mich nur anschließen, mit der Rechtsschutzversicherung alle Register ziehen.
Verlange über den Anwalt nach Eichprotokoll, Meßprotokoll, Einmeßprotokoll und Ausbildungsnachweis des/r Beamten. Sollte wirklich jemand anders als Du gelasert worden sein, könntest Du dadurch eventuell Deine Unschuld beweisen (mit 25 %-iger Wahrscheinlichkeit), denn es gibt eine Aussage eines Beamten. Ich hatte mal haargenau die gleiche Situation, nur nicht in einer Einbahnstraße, was soll ich sagen, nach dem Gerichtstermin durfte ich zahlen, weil, dumm wie ich damals war (ich dachte, das Ding ist so sicher für mich, weils eklatante Fehler gab, in den Protokollen und im verfahren), ich die Sache ohne Anwalt durchziehen wollte, nur mit Zeugenaussagen und den erwähnten Protokollen, die nicht stimmten. Ich habe gelernt, egal um welche Höhe es geht, nie, nie ohne Anwalt in ein Bußgeldverfahren, da hat Dich der Richter schon verurteilt, bevor Du *pieps* sagen kannst.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page