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Bitte um Rat!

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Bitte um Rat!
By Z (141.65.96.61) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 16:50:

Es geschah auf einer vierspurigen Bundesstraße mit Mittelstreifen. Wie fast alle anderen Verkehrsteilnehmer auch war ich mit knapp 140 km/h unterwegs. (Bevor jetzt alle Moralapostel laut aufheulen – ich fahre nur auf Autobahnen und solchen Straßen zu schnell, gehöre nicht zu denen, die sich auf der Landstraße zwar konform verhalten, in den Ortschaften dieses Tempo aber halten...)
Jedenfalls erwischte es mich, als letzten der Kolonne und ich wurde von einer Videowagenbesatzung angehalten. Zu dem Beamten habe ich außer „Guten Tag“ nichts gesagt. Jetzt kam der Anhörungsbogen. Nach Abzug der Toleranz verbleiben 31 km/h zu viel. Die Punkte sind mir recht egal, denn das sind meine ersten, aber ich habe das Gefühl, dass hier aus Prinzip immer genau die nächsthöhere Gruppe angestrebt wird. Das ärgert mich schon. Als Beweismittel ist nur Video angegeben. Ist das nicht zu unkonkret? Gesehen habe ich das nicht. Zugestellt wurde die Post an die Adresse meiner Eltern, aber mit meinem Vornamen! Ich bin da aber gar nicht gemeldet. Bei der Personalienaufnahme war die Adresse in meinem Ausweis gerade ungültig, weil ich mich in der alten Stadt zwar schon abgemeldet hatte, in der neuen aber noch nicht an!! Daher hat der wirklich freundliche Mann in Grün (das meine ich ernst) die Adresse aus dem Fahrzeugschein notiert (Auto gehört meinen Eltern)!
Was kann ich jetzt noch gegen die 75 EUR tun? Nutzt es was um das Video zu bitten? Und um eine Angabe des Messsystemes? Möglichst nacheinander? Kosten derartige Anfragen etwas?
Wie ist eigentlich die Verjährung nach der Anhörung geregelt, bzw wann muss der Bussgeldbescheid spätesten kommen?
Und was passiert eigentlich mit so einem Bussgeldbescheid, wenn ich einen Nachsendeauftrag von der Adresse meiner Eltern zu meiner neuen einrichte? Das wollte ich sowieso demnächst machen! Einschreiben werden doch nicht nachgeschickt, sowas braucht doch dann wieder Zeit?
Ich bin für alle Ratschläge dankbar.
Viele Grüße

By farendil (217.235.51.211) on Mittwoch, den 19. Juni, 2002 - 22:42:

@z:
1. anfragen kosten nix
2. rechtsschutz?
3. welche adresse stand in deinem ausweis? oder wie kommt der auf die ungültige adresse?

4. wann war der verstoß?
5. angabe der toleranz?

6. 3 monate verjährung ab tat. ob der a-bogen die unterbricht ist ncith sicher (deshalb auch ein paar fragen) mache dir da aber nicht viel hoffnung...

By Z (141.65.96.61) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 10:22:

@farendil
erstmal danke für Deine Antwort.
2. Rechtschutz habe ich schonmal keine, ich will mich auch nicht bis aufs Messer mit denen streiten, bin ja auch wirklich zu schnell gefahren.
3. in meinem Ausweis stand noch eine ganz andere Adresse, aber ungültig gemacht. Meine jetzige Adresse ist denen völlig unbekannt. Die Adresse aus dem Fahrzeugschein ist schon längst nicht mehr meine, aber natürlich würde die Post einen Bussgeldbescheid da zustellen wollen (per Abholung hinterlegen)und können, weil ja der Nachname am Briefkasten stimmt. Oder könnten meine Eltern dass zurückgehen lassen, mit dem Hinweis: Wohnt hier nicht?
4. Verstoß war am 30.05.2002
5. Ist nur angegeben: Nach Abzug verbleiben 31 km/h!
Ich habe mir den Schriebs nochmal genau angesehen: Der betreffende Straßenabschnitt stimmt, ist auch reihenfolgenmäßig richtig, aber die Richtung ist verkehrt angegeben. Sollte man nicht davon ausgehen, dass die Beamten (welche hier auch immer) das korrekt auswerten?
Kann ich in die Anhörung schreiben: Ich bin am 30.05.2002 um diese Zeit nicht in Richtung xxx gefahren?
Viele Grüße

By farendil (217.85.224.87) on Donnerstag, den 20. Juni, 2002 - 19:31:

@z:
3: du kannst es versuchen. deine eltern lassen das schreiben zurückgehen - du bsit verzogen - wohin? keine angabe.
du klönntest nach dem meldegesetz eine strafe wegen verstoß gegen die meldeauflagen riskieren, wenn du dich (oder das auto) nicht oder nicht rechtzeitig umgemeldet hast.

obs was bringt? ist unklar, aber wenn dir sie punkte sehr weh tun einen versuch wert...

4: nun, dann hast du noch einige zeit vor dir.

5: schade - wenn mehr dastehen würde, wären wir vielelicht schlauer. du könntest die auswertung prüfen lassen - aber das ist ohne rechtsschutz teuer...


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