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Firmenwagen mit 120+31 auf BAB und "vorbestraft" - Gibt's Hilfe?

Radarfalle.de Forum: Geschwindigkeitsverstoß: Firmenwagen mit 120+31 auf BAB und "vorbestraft" - Gibt's Hilfe?
By nixbaer (157.191.2.17) on Montag, den 29. April, 2002 - 15:24:

Hallo,

habe heute einen Zeugenfragebogen bekommen wegen +31 auf der A8 (S-M), dort ist unnötigerweise (auch am Wochenende) Tempo 120 tagsüber :-(

1) Sie haben 156 gemessen und 5 abgezogen, ist das in Ordnung?

2) Hatte vor 6 Monaten schon mal +26 in Tempo-30, droht also jetzt Fahrverbot?

3) Das Auto ist ein Firmenwagen, daher kam ein Zeugenfragebogen, per Hauspost an mich weitergeleitet. Diese Firma werde ich in vier Wochen verlassen und den Firmenwagen Ende Mai kaufen. Ergibt sich daraus eine Möglichkeit, die Verjährung durch Verbummeln zu erreichen?

Ich könnte den Fragebogen pyrolysieren :-) und dann darauf hoffen, daß sie mich lange nicht finden. Andererseits ist die Firma wg. schlechter Erfahrungen nicht mehr kooperativ und geben meine Adresse raus.

Habt ihr eine gute Idee?
Viele Grüße!

By Alberto (62.158.218.79) on Montag, den 29. April, 2002 - 16:11:

Ja - gesteh deinem Chef eiskalt ein, daß du einen Freund hast fahren lassen, weil du an diesem Tage dich nicht wohl gefühlt hast.

Das ist zwar gegen die internen Regeln, aber, was soll´s - eine fristlose Kündigung wird nicht daraus.

Dann hast du ihm die Chance verbaut, dich noch hinzuhängen ...

PS: Den Freund muß es natürlich geben...

By farendil (217.85.235.96) on Montag, den 29. April, 2002 - 17:27:

@nixbaer: wie alberto schon sagte - so lautet deine einzige chance.
wenn du den zeugenfragebogen hast, kannst du ihn auch selber ausfüllen - mit den daten deines freundes, der ja gefahren ist.

ansonsten läufst du einen monat zu fuß....

By nixbaer (157.191.2.17) on Montag, den 29. April, 2002 - 20:44:

Ich versteh noch nicht, was das bringen soll - dann muß doch der Freund dran glauben? Und so nen Freund muß man mal finden.
Die internen Regeln erlauben das übrigens, aber die Firma gibt einfach mal meine Adresse her.
Also wie funktioniert das?

Habt Ihr noch Antworten auf die anderen Fragen?
Vielen Dank jedoch schon mal fürs spontante Reagieren.

By farendil (217.85.235.96) on Montag, den 29. April, 2002 - 21:12:

@nixbaer: aber die Firma gibt einfach mal meine Adresse her. wie jetzt? ich denke, du hast den a-bogen auf dem tisch???

By nixbaer (157.191.2.17) on Montag, den 29. April, 2002 - 22:02:

Wenn ich den A-Bogen nicht ausfülle, kommen die Grünen zu uns und halten das Bild unter die Nase -> dann wird die Adresse rausgegeben.
Fies, nicht?

By farendil (217.85.229.170) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 10:40:

@nixbaer: deshalb ausfüllen, dann kommen die grünen nicht zu euch in die firma!

der freund muss nicht daran glauben - er verzögert nur das verfahren, bis es gegen dich verjährt ist...

By Alberto (62.158.212.72) on Dienstag, den 30. April, 2002 - 15:19:

Fortsetzung:
Der Freund gibt alles zu auf dem A-Bogen - und dann bekommt er einen BuGeBE - da streitet er alles ab - sie kommen mit dem Bild - und zwar zu ihm.... er ist nicht auf dem Foto - und er verweigert zurecht - die Aussage.
Dann müßten sie wieder von vorne anfangen.....
es sei denn es sind schon 3 Monate ab der Tat vergangen - dann fangen sie nicht mehr an, weil es ohnedies verjährt wäre - gegen den eigentlichen Fahrer - und der bist ja du!

By nixbaer (157.191.2.17) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 11:51:

Ich habe einen Freund gefunden, wir machen es genauso wie gesagt. Ich werde berichten, wie's gelaufen ist - auf jeden Fall vielen Dank für den Tip!

By faraday (80.135.92.4) on Montag, den 13. Mai, 2002 - 14:22:

@ nixbaer

vergißt aber nich beim bußgeldbescheid einspruch zu erheben ;-)

wäre ärgerlich ...

By nixbaer (157.191.2.17) on Mittwoch, den 15. Mai, 2002 - 18:44:

Es gibt für mich jetzt zwei Möglichkeiten, da ich ja von meiner Firma per Hauspost den Anhörungsbogen zugestellt bekommen habe.

1) Ich fülle den AB jetzt aus (4 Wochen seit dem Blitz, zwei Wochen seit Zustellung) und benenne den Freund.

2) Ich warte, bis die Grünen zu meiner Firma gehen (dann bin ich schon nicht mehr dort angestellt :-)), die geben meine Adresse raus und dann schicke ich den AB erst weg.

Die erste Version hat den Vorteil, daß ich keinen Bescheid bekomme und daher nicht gegen mich ermittelt wird, aber ich nutze die Zeitschindung nicht optimal aus. Mache ich einen Fehler, wenn ich 2) nutze?
Wenn ich doch 1) mache, wann spätestens sollte ich den AB losschicken, bevor die zu meiner Firma kommen?

By farendil (217.235.51.199) on Donnerstag, den 16. Mai, 2002 - 10:17:

@nixbaer: ich wuerde 1 waehlen, bei 2 beginnt die frist doch von neuem, wenn der bogen AN DICH adressiert ist.
jetzt ist sie nur dann nciht unterbrochen, wenn die behörde dir nciht anchweisen kann, daß du von dem bogen kenntnis hast.


losschicken würde ich ihn so, daß die frist nicht zu sehr überschritten wird. alles andere macht die mißtrauisch...

By nixbaer (157.191.2.17) on Freitag, den 17. Mai, 2002 - 15:13:

Wie schaffe ich es denn, daß mein Name aus dem Spiel bleibt? Muß ich mich nicht als Hauptbenutzer des Fahrzeuges outen? Der hat dem Freund mal das Auto geliehen und der ist in den Blitzer gerauscht.

*verwirrt sei*

By Greratblackbird (213.7.142.136) on Samstag, den 18. Mai, 2002 - 11:58:

@nixbaer

Wie schaffe ich es denn, daß mein Name aus dem Spiel bleibt?

In dem Du gleich die Adresse des Freundes auf dem Zeugenfragebogen angibst. Ist denn bei dem Bogen ein Foto dabeigewesen?

Muß ich mich nicht als Hauptbenutzer des Fahrzeuges outen?

Nein, das ist (noch) nicht notwendig.

Der hat dem Freund mal das Auto geliehen und der ist in den Blitzer gerauscht.

Weder Du noch der Halter muß rechtfertigen, warum und wofür jemand das Fahrzeug nutzt bzw. genutzt hat. Das ist alles Arbeit für die Behörden oder die Polizei, bei denen man ja nicht mehr als unbedingt nötig helfen sollte.

By nixbaer (213.221.68.150) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 10:23:

Neuigkeiten! Gestern kam ein Freßzettel in meinem Briefkasten an, ich möge mich bitte bei der örtlichen Polizei melden. Meine Adresse haben sie wohl von meiner Ex-Firma erhalten.

Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit, die letzten sechs Wochen zu vertrödeln? Außer unterzutauchen natürlich.

Wann werden die wohl wieder vorbeikommen? Ich bin tagsüber und abends meist weg, kommen die dann am Wochenende? Womit muß ich rechnen?

Vielen Dank für Hilfe

By farendil (217.225.247.242) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 11:22:

@nixbaer: wozu fragst du denn, wenn du dann sowieso nicht tust, was man dir rät???

By blauer bmw (213.68.164.60) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 12:32:

@nixbaer

Du hast das Ding prima in den Sand gesetzt, obwohl Du alle Informationen bekommen hast, wie es zu vermeiden gewesen wäre.

Eine bessere Ausgangslage wie sie bei Dir vorgelegen hat, daß der Fahrer ungleich der Halter ist und der den Behörden noch nicht namentlich bekannte Fahrer die Chance hat, den nicht an ihn gerichteten A-Bogen selbst auszufüllen, hätte es kaum geben können.

By nixbaer (212.18.0.182) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:10:

sorry, aber meiner Meinung nach habe ich genau das getan, was Ihr mir gesagt habt!

Wie gesagt, die Polizei hat die Infos von meiner Firma bekommen und ist daher auf mich zu gekommen!

Ich nehme an, sie wollen mich als "Auskunftsgeber" befragen und nicht als Hauptfahrer und damit Verdächtiger.


Was hätte ich denn überhaupt anders machen können??
Und gibt es jetzt noch Optionen?

By blauer bmw (213.68.164.60) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 16:39:

Siehe Deine eigene Mail vom 15. Mai und farendils Antwort vom 16. Mai.

Hast Du die Option 1 wirklich in die Tat umgesetzt oder hast Du gar nichts gemacht?

By nixbaer (212.18.0.182) on Dienstag, den 4. Juni, 2002 - 21:39:

nixbaer: "1) Ich fülle den AB jetzt aus (4 Wochen seit dem Blitz, zwei Wochen seit Zustellung) und benenne den Freund."

Habe ich genauso gemacht, bis auf daß es eine Freundin war. Vielleicht hat die der Geschlechtsunterschied zum Bild mißtrauisch gemacht, und sie haben beim Halter=Ex-Firma nachgefragt, wem das Auto zugeordnet ist.

farendil: "ich wuerde 1 waehlen, bei 2 beginnt die frist doch von neuem, wenn der bogen AN DICH adressiert ist."

Der Bogen war natürlich an die Ex-Firma adressiert, aber das Feld "Auskunftgeber" leer zu lassen hätte sie sofort, ohne weitere Prüfung, zu meiner Ex-Firma gebracht mit gleichem Ergebnis.

Was für eine Möglichkeit bleibt? Länger in Urlaub gehen, die Haustür nicht mehr aufmachen?

Mein Plan:

Immerhin haben sie keinen Termin gesetzt, lediglich "bitte bei Gelegenheit melden". Das könnte ja bedeuten, daß sie mich echt nur als Auskunftgeber befragen wollen.

- Wenn der Zettel dummerweise verlorengegangen ist, werden sie wohl einen offiziellen Schrieb mit Termin schicken.
- Den Termin muß ich leider absagen, da ich im neuen Job extrem eingespannt bin, was ich per Fax gegen Mitternacht mitteile.
- Ich bitte um einen neuen Termin und frage, womit ich Ihnen helfen kann.
- Da capo al .. Verjährung

Kann das funzen?

By farendil (217.225.247.242) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 00:06:

@nixbaer: laß es - du verstehst es sowieso nicht!
wenn man was erklärt, dann tu es genau so und frage bei unklarheiten nach - oder aber laß es ganz bleiben.

das ganze ist kein spiel - nicht mal für profis, sondern bitterer ernst!

bis auf daß es eine Freundin war.
ja glaubst du, die auf der behörde sind mit dem klammernsack gepudert und mit der nähmaschine geimpft??!!!


Mein Plan:
... ist scheiße.

Was für eine Möglichkeit bleibt?
kaum noch eine - und wenn, dann machst du doch sowieso wieder was du willst...

sorry, aber ich hab echt keine nerven dafür - alle helfen dir, opfern zeit und gehirnschmalz und dann meint mister oberschlau alles besser zu wissen.
meinetwegen! -> aber dann frag nicht!

p.s.: alles was jetzt noch helfen KÖNNTE, ist irgendwo im forum schon (mehrfach) niedergeschrieben.
wenns dir wirklich so wichtig ist, dann opfer DU DEINE zeit und suchs dir raus.

By nixbaer (212.18.0.182) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 16:42:

Ich kann verstehen, warum Du sauer bist, aber Deine Reaktion ist ja nun doch nicht richtig angemessen.

-> Ich bin sehr dankbar gewesen für die Tipps, das habe ich auch immer deutlich gemacht.
-> Mir ist bewußt, daß es bitterer Ernst ist, es kostet schließlich mein Geld und meinen Lappen!
-> Ich meine nichts besser zu wissen, ich habe genau das gemacht, was ihr mir gesagt habt. Das mit der Freundin war zB nicht extra betont.

Sorry, wenn ich Dir Ärger gemacht habe, aber nach bestem Wissen und Gewissen habe ich die Ratschläge des Forums umgesetzt. Bitte unterstelle mir nicht den Mister Oberschlau, ich bin vielleicht nur etwas gestreßt, weil ich das zum ersten Mal mitmache, also kein Profi bin.

Ich trau mich nun schon gar nicht mehr zu fragen, was tun - also muß ich halt im Forum suchen.

Bottom line: Trotzdem vielen Dank für Eure Zeit und Gehirnschmalz.

By nixbaer (212.18.0.182) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 13:13:

Hallo Leute,

ich hoffe, der Pulverdampf von vor drei Wochen ist mittlerweile verraucht, Ihr seid mir nicht mehr böse und ich darf noch einmal einen Anlauf nehmen.

Was bisher geschah:
- 13.04. mit +31 auf BAB mit Firmenwagen geblitzt (letzten Herbst schon mal +26, da hat mich auch die Firma verpfiffen)
- 24.04. kam ein Zeugenfragebogen in die Firma
- 25.05. ZF zurückgeschickt mit (zugegeben ungeschickt) weiblicher Fahrerin benannt
- 03.06. Freßzettel im Briefkasten von örtlicher Polizei: Bitte melden (woher haben die meine Adresse?? - ich habe nicht reagiert)
- 20.06. AB (ein echter, Text anbei) gegen mich, dieser binnen einer Woche zurückzusenden



Ich hatte die Frau nur angegeben, weil ihr Mann schon so viele Punkte hat. Er ist etwa gleich alt und sieht mir ähnlich. Leider hat er auch für die Tatzeit kein echtes Alibi.

Es könnte doch durchaus so gewesen sein, daß sie mein Auto hatte, aber ihren Mann hat fahren lassen, das würde das Foto erklären. Aber bei ihr hat sich bisher keiner gemeldet.




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Anhörung des Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

... Ihnen wird vorgeworfen, am ... um ... in ... als Führer des Pkw, Kennzeichen ... folgende VOWi begangen zu haben: (Kennzahl 040325)

Bemerkungen: Film-1 7610 Film-2 126 Frontfoto
Beweismittel: Radarmessung, Foto/Video, Frontfoto
Zeugen: ANG. ... VPI FFB

-----xx---------------



- Was schreiben?
- Wann zurückschicken?
- Wie Verdacht auf das Ehepaar lenken?

Wenn dieses Mal Tips von Euch kommen, werde ich mich bemühen, alle Unklarheiten sofort zu fragen!
Ich wollte nur nicht zu sehr nerven. Das Forum lese ich ständig, von vorne und hinten...
Aber die Thematik ist nun mal sehr komplex, daher macht man halt Fehler.
Also bitte, vielleicht fällt Euch was ein?

By farendil (217.225.253.37) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:03:

@nixbaer: "du hattest deine chance, cowboy!"
so metwa lautet die kurzform von dem, was ich zu sagen habe.

du mußt doch nciht glauben, daß die laute in der behörde allesamt auf der brotsuppe dahergeschwommen sind!
die sind hochgeschreckt - sie haben kapiert, daß du schwierigkeiten machst und dich da rauswinden willst. es würde mich sehr wundern, wenn dein foto nicht bereits beim ewma abgeglichen worden wäre.

du kannst freilich noch versuchen, eine andere person anzugeben - die chancen, daß du dmait duchkommst würde ich aber als sehr, sehr mager einstufen.

------------------

wenn du kein fahrverbot willst, mußt du auf unter +26 kommen - mehr als unwahrscheinlich, daß das klappt!
auf jeden falls müsstest du viel geld einsetzen - bei minimalen chancen.

----------------

sorry, aber was man dir schon gesagt hat:
du hast trotz idealer ausgangslage das ding prima in den sand gesetzt!
ich kann nur hoffen, daß du aus diesem fehler lernst.

By nixbaer (212.18.0.182) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 09:56:

Danke für die Antwort - die Moralsuppe hab ich ja ausgelöffelt...

1) Wie ich sonst so im Forum gelesen habe, wäre der erfolgreiche Fotoabgleich Grund für den BuGeBe - im Umkehrschluß haben sie's also noch nicht gemacht, oder das Foto ist nicht gut genug.
Kann man das so annehmen?

2) Wie soll ich denn auf unter +26 kommen? Dazu habe ich im Forum aber nichts gelesen.

3) Ich habe doch bereits eine andere Person angegeben (besagte Frau mit mir ähnlichem Mann). Jetzt kann ich doch nicht plötzlich jemand anderes benennen?

4) Wenn ich nach einiger Zeit (wie lange maximal?) den AB zurückschicke mit "Ich habe Ihnen doch schon vor x Wochen die Adresse der Fahrerin genannt", deutet das doch wohl auf die Kontinuität hin - vielleicht gehen die Ermittlungen dann da hin? Also: was schreib ich ihnen nun?

By farendil (217.235.53.130) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 10:42:

@nixbaer:
1: nein, du musst erst mal angehört werden - selbst wenn die das foto schon abgeglichen haben. von letzterem gehe ich nach der aktion aus

2: durch anzweifeln des ergebnisses, und das finden irtgendwelcher inkorrekter kleinigkeiten - die chancen sehe ich aber als sehr gering an.
ausserdme brauchst du dazu einen anwalt und evtl einen sachverständigen...

3: nein, das würden die dir auch nicht mehr glaueben

4: sag mal kapierst du es nciht?? DIE HABEN DICH! auch wenn du zehnmal leugnest und rumschreist! (letzteres tue ich auch gleich - bei so viel ignoranz)

By Chris (144.41.241.55) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 10:55:

mensch.

zu 4.: du kannst nur darauf hoffen, daß das bild schlecht ist oder zumindest nur zu erkennen ist, daß es sich um eine männliche person handelt.

wenn nicht, spar dir alle weiteren fragen, da ist nichts mehr zu machen.

insofern schreib denen wieder die gleiche adresse. schreib AUCH, daß nach rücksprache klar geworden ist, daß der MANN gefahren sein muß.

kleine anmerkung: es ist übrigens strafbar, ABSICHTLICH falsche angaben zu machen. insofern hast du dein eigenes risiko zusätzlich erhöht.

wenn das foto wirklich schlecht ist, bleibt der behörde nichts anderes übrig, als das erstmal zu schlucken.
dann alberto-methode. klar?

mehr ist nicht und das ist dein strohhalm.

By nixbaer (212.18.0.182) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 19:13:

Gesetzt den Fall, ich schicke den AB zurück mit derselben (weiblichen) Adresse und der Bemerkung, warum sie eigentlich gegen mich ermitteln, ich habe ihnen doch schon alles gesagt.
Wenn sie das schlucken, schicken sie einen AB an die Adresse.

Nach dem 13.07. erklärt die Frau, daß sie das Auto ihrem Mann überlassen habe. Er kann sich ja outen, denn gegen ihn ist die Tat verjährt!

Und dann wird alles gut - oder?

By Chris (144.41.241.55) on Freitag, den 28. Juni, 2002 - 21:19:

es gibt jetzt 2 fälle: entweder ist das beweismittel grottenschlecht, dann hast du mehrfach soviel glück wie verstand. oder es ist gut, sie werden sich verarscht fühlen und sauer. da offensichtlich deine firma nicht gut auf dich zu sprechen ist, wird sie dich auch auf einem eventuellen foto identifizieren. dann ist ende.

wenn du schonmal so angefangen hast, mach weiter. ich empfehle dir aber trotzdem, meine version der geschichte zu nehmen, die ist wesentlich glaubhafter, als die unschuld vom lande zu spielen.

ich erinnere nochmals daran: es kann sehr ärgerlich werden, wenn dir diese aktion nachgewiesen werden kann. wie gesagt, ABSICHTLICHE falsche angaben und es müßte schon ein absoluter dummkopf sein, wer hier keinen verdacht schöpft. wenn zudem das foto wider erwarten gut sein sollte, haben sie dich in der klemme.

viel erfolg!


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