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Rechtsfahrgebot Frage

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Rechtsfahrgebot Frage
By Egi (62.153.10.12) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 18:53:

Als jemand, der zwar schnell, aber konsequent rechts fährt, habe ich oft folgendes Problem. Ich laufe auf eine linksfahrende Kolonne auf, die einen LKW überholt, der 1000 Meter weiter vorn fährt. Meist bleibe ich rechts hinter dem letzten Fahrzeug. Wenn jedoch die Kolonne bremst, halte ich mein Tempo konstant und rolle zwangläufig an einigen Linksfahrern vorbei. Die reagieren dann meistens sehr eigenartig. Wie ist die konkrete Gesetzeslage? Aus der Einhaltung des Rechtsfahrgebotes sollte mir doch kein Nachteil entstehen, oder etwa doch? Jedenfalls steht meines Wissens nirgendwo geschrieben, dass man seine Geschwindigkeit vorschriftswidrigen Linksfahrern anzupassen habe. Wie würden unsere Chat-Polizisten in diesem Fall reagieren? Aber wahrscheinlich würdet ihr eher mich anhalten, denn eine ganze Kolonne lässt sich nicht so leicht stoppen wie ein einzelner Pkw.

By anonymous (149.225.93.153) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 19:13:

Da es sich um eine Kolonne handelt, darfst Du in diesem Fall sogar StVO-gemäß rechts vorbeifahren. Das ist hier auch sinnvoll, denn sonst würde die Linksfahrer-Kolonne immer länger und sich eventuell bis zu einem Stau entwickeln. Wozu hat man denn mehrspurige Straßen, wenn nur die linke Spur benutzt wird?

By farendil (217.80.147.64) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 19:15:

du darfst bis neben ein links fahrend fahrzeug fahren.

fährs du vorbei, so ist dies links überholen.
bremst allerdings das links fahrende fahrzeug ab, so ist es kein verbotenes links überholen mehr.

an sich ist soetwas immer kompliziert, gerade bei einer anzeige solltest du mindestens einen beifahrer haben, der das ganze bestätigt.

By Matthias (62.157.83.105) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 19:43:

Wäre es nicht verbotenes grundloses Bremsen, wenn man auf der rechten Spur einfach bremst, nur daß man (mit dezent höherer Geschwindigkeit) ja nicht an jemandem daneben vorbeirollen könnte?

By Peter (62.104.216.64) on Montag, den 26. Februar, 2001 - 21:38:

Hallo.....

in §5 Abs.1 steht ja geschrieben, das man links überholen muß. Aber es stehen auch keine Beschränkungen dieses Paragraphen darin, welche auf o.g. Frage passen würde????

Peter

By Peter (62.104.216.64) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 00:22:

Hallo nochmal.....

ich habs gefunden. §7 Abs 2a STVO erlaubt das rechts überholen, wenn die linke Fahrspur zum Stillstandgekommen ist oder sich nur lngsam voranbewegt. Aus diesem Grund kann man mit äußerster Vorsicht rechts Überholen. Ich hoffe die Frage ist damit beantwortet.

Grüße Peter

By Peter (62.104.216.64) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 00:31:

Und nochmal......

auch der Abs. 2 erlaubt das rechtsüberholen. Also laut §7 Abs. 2 und 2a STVO darf rechts überholt werden, wenn der Verkehr links langsamer fährt.
So einfach ist das.
Aber eins frage ich mich trotzdem noch!? Wiso schaut ihr nicht in das Gesetz???? Dort steht doch alles was man braucht.

@farendil
Dein Posting ging wohl in die Hose, oder???


Grüße (Elch) Peter

By farendil (217.80.147.64) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 01:36:

@peter: ich meinte rchts überholen, sorry - ansonsten ist das posting schon richtig.

überholt werden darf auch der rechten spur nur bei:
-kolonenbildung in der linken spur (ab 2 fahrzeuge ist eine kolone)
UND
-die linke spur darf nicht schneller als 60 km/h fahren
UND
-du darfst nur mit geringfügig schnellerer geschwindigkeit, maximal mit 20 km/h mehr als in der linken spur fahen.

jedes andere rechts überholen ist a.g.O. verboten.
erlaubt ist ein vorbeifahren - siehe mein vorheriges posting.

bevor du etwas von in die hose gehen erzählst, solltest du vielkleicht nicht nur den nackten gesetzestext lesen sondern dir einen kommentar zur hand nehmen und einschlägige urteile der ständigen rechtssprechung zu gemüte führen.

By Matthias (62.227.95.92) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 07:01:

@Peter:

'Also laut §7 Abs. 2 und 2a STVO darf rechts überholt werden, wenn der Verkehr links langsamer fährt.'

Hmmm..... Dann darf ich ja immer rechts überholen. Liegt in der Natur des Überholvorgangs, daß der andere langsamer sein sollte. :-)

By garfield (129.143.4.35) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 07:20:

Die Rechtssprechung geht davon aus, daß man nur bei Kolonnenbildung und stockendem Verkehrsfluß rechts schneller als links fahren darf. In der Praxis wird dabei eine Maximalgeschwindigkeit des rechts fahrenden von 80 km/h toleriert.

Auf der Straße gibt es normalerweise keine Probleme, wenn man mit wirklich nur geringfügig höherer Geschwindigkeit, also mit einem Unterschied von deutlich weniger als 20 km/h, an der Kolonne auf der linken Spur vorbeifährt, dabei die Geschwindigkeit langsam der Kolonne anpaßt und sich dann nicht unmittelbar am Lastwagen, sondern schon einige Meter vorher, zum Überholen auf die linke Spur einordnet. Erlaubt ist es nicht, aber man vermeidet den Eindruck des drängelnden Rasers, so daß sich so gut wie keiner darüber aufregt.

By taloon (141.30.217.10) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 07:58:

off topic, aber ich kanns mir nicht verkneifen:

@peter
toller kommentar im letzten absatz, zeugt von geistiger reife, nicht?

mfg taloon

By Peter (62.104.216.64) on Dienstag, den 27. Februar, 2001 - 17:52:

@taloon

Wenn ich hier einige Postings von euch betrachte, dann zweifle ich manchmal auch an der geistigen Reife sog. "Experten" hier im Forum. Lieber mal frei nach Belieben antworten, anstatt im Gesetz nachschauen.


Peter :-(

By alfa (195.124.135.4) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 18:01:

an unsere Experten, vor allem die grün gewandeten:

Wie ist das denn nun rechtlich und was wird praktisch dagegen gemacht:

Auf der Autobahn Heilbronn Nürnberg kann man immer wieder folgendes schöne Spielchen sehen.
Irgendwo vorne testen 2 Brummis bei wem der Geschwindigkeitsbegrenzer denn nun höher eingestellt ist, so nach 10 km Paralellfahrt hat man dann die Antwort gefunden. Inzwischen fahren alle PKW und Vans etc links mit so 87 km/h und fast anständigem Abstand. Nicht lange zu warten, dann kommt rechts einer vorbei, freut sich über die 50 Deppen links und will vorne einscheeren. Alle sehen das und gehen auf "Kampfabstand 4m" . Ein Angsthase (neues Auto)wird vorne auserkoren und rein nach links und auf die Bremse runter auf die 87. Anschließend kreischen die Reifen um so mehr, je mehr man nach hinten hört/sieht (Impulsfortpflanzung) Meist fängt das an, weil einer so was macht, dann kommen ein paar Nachahmer so in zweier Gruppen. Wenn man Glück hat und es ist Freitag und die Auswärtsmonteure wollen nach Hause geht es da richtig rund mit Hauen und Stechen, wie beim Ski-Lift bei uns an Weihnachten, wenn die richtigen Urlauber da sind.
Was kann dagegen getan werden?

By farendil (217.0.227.103) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 18:26:

@alfa: Privat kannst Du da weniger machen...

Rechtlich mußt du das ganmze auseinanderklamüsern - das sieht etwa so aus:
1:
bei Kolonenbildung (ganz offensichtlich gegeben) und bis 60 km/h auf der linken Spur, darf man rechts mit leicht höhere Geschwindigkeit vorbeifahren.
Leicht höher ist maxoimal +20, also darf recht MAXIMAL 80km/h gefahren werden.

Wie es rechtlich aussieht, wenn der rechts halt mit 90 und links mit 80 (mehr wird man nicht nachweisen können, wenn überhaupt, da es ja noch abzüge gibt, und dein Tacho ist auch nicht genau)fährt weiß ich nicht genau.

Auf jeden Fall denke ich nicht, daß bei einer so marginalen überschreitung dieses Verhalten ein verbotenes Rechtsüberholen darstellt.
Aber es wird eventuell ein Verwargeld geben...

weiter im Text:
2:
"Kampfabstand 4m"
Bei 80 km/h mußt du 40 m Abstand halten.
Bis zur Hälfte (also 20 m) passiert dir:
a: bis 80 km/h 50,- Grundtatbestend - 60,- mit Gefährdung - 75,- mit Sachbeschädigung
b: über 80 km/h 75,- Grundtatbestand

Hast du weniger als 20m Abstand, so sieht die Sache folgendermaßen aus (bei 80km/h):
16 -20m: 80,- 1 Punkt
12 -16m: 100,- 2 Punkte
8 -12m: 150,- 3 Punkte
4 -8m: 200,- 4 Punkte
<4m: 250,- 4Punkte
Fahrverbot gibt es unter 100km/h nicht.

3: "Ein Angsthase (neues Auto)wird vorne auserkoren und rein nach links "

ist natürlich verboten, da auch der einscherende den Sicherheitsabstand einhalten muß.


4:"auf die Bremse runter auf die 87"
muß er ja, sonst fährt er auf :-)

Wenn es kracht, so ist dies eine Einzelfallentscheidung, wer wieviel Schuld bekommt.

By PowerMike (217.80.73.154) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 19:37:

*lol*
Ist ja schön und gut mit den Punkten bei zuwenig Abstand. Aber wenn die auf der linken Spur der A5 messen würden, dann gäbs da innerhalb einer Stunde mind. 50 Punkte zu verteilen.

Gruß
PowerMike

By Polizist (217.4.94.35) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 21:45:

Sorry alfa, aber ich seh da auch kein Patentrezept. Eigentlich müsste man ja den Lkw rasieren, löst aber den Rückstau nicht auf. Mit dem rechts vorbeifahren ist so ne Sache. Ist aber auch nicht ok, wenn sich alles links in die Schlange einreiht (sie sehen in der Wüste eine Schlange. Was tun sie? Ich stell mich hinten an..)
Wenn man beide Fahrstreifen ausnützen täte, würde sich der Rückstau halbieren und irgendwie kommt man schon wieder links rein, wenn der Brummi wieder da ist, wo er hingehört.

Gruß,

ein Polizist

By m3 (217.2.190.163) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 22:01:

@alfa: super beschrieben, dies ist der tagtägliche Krieg auf unseren Autobahnen, gerade am Freitagnachmittag ist die A6 HN-N eine Nervenzerreißprobe: wie Garfields Ausführung zeigen ist das Bewegen in diesem Umfeld eine juristische Gratwanderung, falls big-brother is watching you oder die Nötigungsanzeigenfreaks aktiv werden.
Was kann dagegen gemacht werden?
Die auslösenden Ursachen müssen abgeschafft werden, also alle verkehrsflußhemmenden Aktionen sollten scharf geahndet werden. Ausgangursache sind ja gerade auf der A6 die Schrottentsorungspkwanhängergespanne gen PL-CZ&Co. und die ausgelutschten Lkws unter Ostblockflagge. Dazu zählen auch die "Elefantenrennen" auf jedem Geschwindigkeitsniveu! Natürlich auch die nicht konsequente Einhaltung des Rechtsfahrgebotes (Persilscheinverhalten und i-komm-nemmer-raus-Denke).
Die Überholvorgänge sollten einfach wie auf einer Landstraße gehandhabt werden: hier wird auch nur bei nicht vorhandenen Gegenverkehr überholt. Für BAB bedeutet "Gegenverkehr" in dem Falle der rückwärtige, schnellere Verkehr auf der Überholspur. Auf Landstraßen liefert sich niemand ein Elefantenrennen, man überholt mit deutlichem Geschwindigkeitsüberschuß und trödelt links nicht rum, sondern schert nach Abschluß des Überholvorganges gleich rechts ein, auch wenn am Horziont sich ein nächstes Hindernis abzeichnet!
Es könnte alles so schön sein....

By m3 (217.2.190.163) on Mittwoch, den 28. Februar, 2001 - 22:05:

@ farendil: sorry, habe Dich mit garfield verwechselt

By mm (62.67.84.252) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 00:02:

In den USA ist ja bekanntlich rechts überholen erlaubt, allerdings bei Geschwindigkeiten zwischen 90 und 110 km/h (wenn ich das jetzt auf die Schnelle richtig gerechnet habe). Das Problem, das diesen Thread begründet kenne ich nur zu gut. Ruhrgebietsautobahn morgens um 7 Uhr. Die rechte Spur ist meist weitgehend frei, auf der linken wird mit extrem gefährlich niedrigen Abständen gefahren. Wäre doch eine gute Idee, wenn Geschwindigkeitsbeschränkungen über extrem lange Strecken bestehen (z.B. A 40 durchgehend von Duisburg bis Dortmund) dort auch das rechtsüberholen zu erlauben. Ist wahrscheinlich pragmatisch schwer umzusetzen (Ortsfremde etc.) wäre aber sicher ein probates Mittel gegen Staus.

By Billy Bob (24.226.74.228) on Donnerstag, den 1. März, 2001 - 15:03:

Letzte Erklaehrung zum rechtsueberholen in der U.S.A. oder Canada!Wenn irgendjemand Denkt das sich die Fahrer in den Staten oder in Canada an die Speedlimits halten, {90/110km/h} glaubt er auch an den Weihnachtsman es gibt auch hier welche die sich um die gesetzte limit`s einen feuchten mist kuemmern,ebenso wie in Deutschland.Zu den Trucks! moeglicherweise sollte der deutsche Staat mal die 80 km/h beschraenkung fuer Trucks aufheben und mal beim Ami neue Zugmaschinen Bestellen ,Peterbuild, Kennworth Western Star oder Mack
die laufen alle so um die 150km/h und mehr, und wenn mal gerade kein Cop zu sehen ist tun sie es auch,
da kannst du mal auf die Rechte Fahrbahn, denn die kommen vorbei mit 150km/h und manchmal noch mehr!Und wie schon GesagtRechts ueberholen ist ueberhaupt kein Problem man macht nur eins daraus in Deutschland!
Ich Fahre jeden Tag ein Stueck Highway,Durchschnitliche Geschwindigkeit zwischen 120 bis zu 150 km/h.Ich weis es ist nicht erlaubt
aber wo kein Klaeger da kein Richter!


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