Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Nachsendeauftrag bei Behördenschreiben

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Nachsendeauftrag bei Behördenschreiben
By Olli (172.185.185.98) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 16:27:

Hallo!

Ich habe einen befristeten Nachsendeauftrag laufen.
Es erreichte mich ein A-Bogen, 23kmh zu viel, an der Nachsendeadresse. Ich schrieb zurück, daß ich ein Foto sehen möchte um den Fahrer identifizieren zu können.

Nun rief mich heute, ca. 1 Woche später, mein Vater von meiner Meldeadresse an und sagte, die Polizei hätte angerufen und sucht mich wegen eben dieser Geschw.übertretung. Es sei ihr nicht möglich mich zu erreichen.

Wie kann es denn sein, daß sie mich beim ersten Mal erreichen, und beim zweiten nicht? Ich weiß nur, daß Bußgeldbescheide nicht nachgesandt werden, aber den dürfte sie eigentlich noch nicht schicken.

ich habe extra auf dem O Amt angerufen, was ich denn auf dem A Bogen ausfüllen muß. Meine Meldeadresse, oder das wo ich nur 1 Monat momentan bin. Dann meinten sie, solange mich die Post erreicht ist es egal.

Hat Jemand da schon Erfahrungen gemacht?

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 22:37:

Ich vermute mal, das Foto hat jetzt die Polizei und Du sollst es dort in Augenschein nehmen. Wenn Du jetzt nicht reagierst, wird wohl ein Bußgeldbescheid erlassen, der durch Hinterlegung auf dem Postamt als zuggestellt gilt, ganz egal, ob Du einen Nachsendeantrag gestellt hast, oder nicht. Nach 14 Tagen ist er dann rechtskräftig, auch wenn er nicht abgeholt wurde.

By Olli (172.142.134.213) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 23:35:

Ich versuche nur mich in die Lage der Behörde hineinzuversetzen.
Jemand hat angedeutet, daß verschiedene Personen sein Fahrzeug benutzen und er zur Mitwirkung an der Identifizierung des Fahrers das Foto sehen will.
Ansonsten schreiben im Forum auch immer alle, daß in der Regel dann ohne Weiteres ein Foto zugesandt wird. Wieso sollte man direkt einen Bußgeldbescheid erlassen ?

Und warum nicht nachgesendet wird verstehe ich nicht. Ich habe doch den Antrag gestellt, damit die Post nachgesandt wird und nicht damit ich sie auf dem Postamt meines Heimatortes, wo ich 800 km entfernt bin, abhole!

Und zu der Sache mit der Polizei. Die Sache mit dem in Augenschein nehmen ist doch schon mehrfach diskutiert worden. Es handelt sich dabei um eine Einladung nicht eine Vorladung. Und ein Nichtwahrnehmen dieser Einladung bzw. Gebrauch vom Aussageverweigerungsrecht darf nicht dazu führen, daß davon ausgegangen wird, der Halter sei auch der Fahrer. Deswegen kann doch kein Bußgeldbescheid erlassen werden, bevor man mich überhaupt in Augenschein genommen hat.

Außerdem habe ich an besagtem Tag eine Sonnenbrille und eine tief ins Gesicht gezogene Mütze auf, weshalb die Identifizierung sowieso schwerfallen dürfte.

Aber ich warte ab, und wenn sie mir das Foto nicht zeigen wollen, dann kann ich ihnen nicht weiterhelfen.
Sollten sie einfach einen Bußgeldbescheid erlassen wird ein Einspruch von mir folgen, ggf. auch Akteneinsicht durch RA.

By Greatblackbird (217.49.125.194) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 17:54:

Olli, Du hast um Einsicht in das Foto gebeten. Du kannst doch der Behörde nicht vorschreiben, wie sie diese Einsicht gewährt. Um eine Einladung wird es sich nicht handeln, dann hätten sie nicht angerufen. Es ist aber nicht außergewöhnlich, daß das über die Polizei gemacht wird. Du brauchst das Foto ja nicht einzusehen. Letztendlich hast Du einen A-Bogen erhalten und damit beträgt die Verjährung erneut 3 Monate. Ein BuGeBe kann ohne weiteres erlassen werden. Notfalls wurdest Du eben über das Einwohnermeldeamt identifiziert. Warum der nicht nachgesendet wird, erfährst Du sicher auf der Poststelle.

By pumukl (195.179.94.21) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 14:04:

Der Zustellungsauftrag wird nicht nachgesandt, weil der Versender es auf dem Zustellungsauftrag so verfügt hat.

MfG
pumukl

By Olli (172.184.133.218) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 21:01:

Naja, warte ich mal ab was kommt. Bei einem Bussgeldbescheid lege ich Einspruch ein. Mit der Begründung, daß ich nicht gefahren bin.


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page