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Alberto Methode anwendbar?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Alberto Methode anwendbar?
By Herbert (62.224.194.81) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 13:36:

Am 25.11.2000 wurde ich mit dem Wagen meiner Mutter geblitzt. (+24km/h)
Der Anhörungsbogen an meine Mutter, mit dem Zusatz das sie nicht in Betracht kommt (Frontfoto), wurde nicht beantwortet.
10 Tage vor Ablauf der 3 Monatsfrist wurde ein Bußgeldbescheid an meine Mutter geschickt.
Fragen:
1.
Beginnt jetzt die 6 Monatsfrist auch für mich?
Gegen mich wurde bisher nichts,mündlich oder schriftlich unternommen.
2.
Gegen den Bußgeldbescheid an meiner Mutter werden wir Einspruch erheben (innerhalb 14 Tage)
3.
Ist die Verjährung am 25.02.2001 gegen mich eingetreten, wenn bis zu diesem Zeitpunkt nichts gegen mich unternommen wurde?

Vielen Dank für jede Antwort!

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:03:

Das ist ja der Idealfall! Deine Mutter hat also einen BuGeBe bekommen, ja? Na prima! Sie muß jetzt innerhalb der Frist von 2 Wochen - per Einschreiben-Rückschein EINSPRUCH dagegen einlegen. Bitte ohne Begründung.

Das wars, denn nun wissen sie ja nicht mehr, was sie tun sollen. Gegen Dich verjährt es dann tatsächlich 3 Monate nach der Tat.
Glückwunsch!

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 17:24:

@herbert: ohne begründung heißt, daß sie NICHT ankreuzen soll, daß sie es nicht war!!!!!!

By Alberto (212.185.252.138) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:31:

@farendil
Ich habe schon so lange keinen BuGeBe mehr bekommen, aber, steht da nicht.......
Wird der Verstoß zugegeben O ja O nein
(Wenn "nein" , dann bite mit Begründung)

So war es jedenfalls immer.
Dann muß man nur eben "nein" ankreuzen und als Begründung hinschreiben: Ich befrage meinen Anwalt. Ende. So geht es am sichersten... oder hat sich da was geändert?

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:58:

@alberto: der bescheid ist regional unterschiedlich...

bei uns steht auf dem a-bogen: waren sie der verantwortliche fahrzeugführer? (ja/nein - ankreuzen)

By Greatblackbird (145.253.2.233) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 19:17:

@farendil

Das mit dem Ankreuzen steht nur auf der Rückseite des Anhörungsbogens. Auf dem Bußgeldbescheid stehen auf der Rückseite die Rechtsbehelfsbelehrungen. Einen anderen Bescheid habe ich noch nicht gesehen. Ist ja eigentlich auch ligisch. Ein BuGeBe wird ja erlassen, wenn die Behörde der Meinung ist, daß sie den verantwortlichen Fahrzeugführer haben. Soviel Glück wie Herbert gibt es allerdings selten.

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 19:59:

Für alle die es kürzer mögen - entscheidend ist nur der letzte satz...

Bußgeldkatalog mit Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Verordnung über Regelsätze für Geldbußen und über die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) vom 04. Juli 1989 (BGBl. I S. 1305, ber. S. 1447), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Februar 2000, in Kraft seit 01. Mai 2000.


§2 Anordnung des Fahrverbots


(2) Wird ein Fahrverbot wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers zum ersten Mal angeordnet, so ist seine Dauer in der Regel auf einen Monat festzusetzen. Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

By Greatblackbird (145.253.2.234) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 20:14:

Ähm, farendil, sollte das nicht woanders hin?

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:35:

uuups - sorry!
(ich bitte um vergebung!)

By Greatblackbird (145.253.2.237) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 11:23:

stattgegeben :)


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