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Parkverstoß im verkehrsberuhigten Bereich - ja oder nein?

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Ruhender Verkehr: Parkverstoß im verkehrsberuhigten Bereich - ja oder nein?
By michael (62.227.3.228) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 14:47:

Moin moin!

Ich will euch mal eine kleine Interpretationsaufgabe ans Herz legen.

Schaut euch mal die Bilder auf der Seite Parken im Verkehrsberuhigten Bereich an.

Gemäß § 42 Abs. 4a Nr. 5 ist "das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen".

Soweit, so gut. Nun stellt sich aber die Frage, ob es sich bei der Lücke zwischen den abgebildeten Steinquadern mit der seitlichen Markierung im Boden um eine solche Parkfläche handelt.

Die Stadt Esslingen meinte dazu: "Es befindet sich [...] kein deutlich erkennbarer Pflasterwechsel, der die entsprechende Größe für Parkflächenmarkierungen aufweist. Die von Ihnen erwähnten, eingelassenen Quadrate sind eine optische 'Gehwegabtrennung' für Fußgänger (Schulweg)"

Bin mal gespannt, wie ihr darüber denkt.

Zur Info: Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem ich mit der Verwarnung nicht einverstanden war und das Verwarnungsgeld nicht bezahlt hatte.

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 15:25:

Ich würde es nicht für einen Pflasterwechsel halten. Genauso wenig, wie die Flächen zwischen den abgerundeten Klötzen, die in der Verlängerung dieser Straße vor wenigen Monaten angebracht wurden. Noch weniger stört mich aber in dieser Straße §42 Abs.4a. Auf dieser Straße herrscht so wenig Fußgängerverkehr, daß diese Zwischenräume von jedem als Parkplatz gebraucht werden, also parke ich dort auch, wenn ich etwas größeres bei M*kra oder *rlt kaufen will. Diese Straße zur verkehrsberuhigten Zone zu machen, ist eine Willkürmaßnahme der übelsten Sorte. Bisher war es eine 20er-Zone mit breiten Gehwegen, einer Einbahnstraßenregelung, die das Einfahren nur für direkte Kunden der anliegenden Läden interessant machte und Parkplätzen auf beiden Seiten der Straße. Diese Regelung hätte beibehalten werden können.

Danke für den Tip, ich werde genauso reagieren, wenn ich dort mal einen Zettel kassieren werde :-)

By officer (213.187.67.30) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 20:07:

Pflasterwechsel interessiert nicht! Die Kennzeichnung der Parkflächen hat mit weißer Farbe zu erfolgen! So stehts jedenfalls in den dicken schlauen Büchern!

By michael (62.227.14.204) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 20:57:

@officer:

Nö, vergleiche Jagusch/Hentschel § 42 StVO Rdnr. 181 bzw. Berr DAR 1982, 137.

By garfield (129.143.4.34) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 22:15:

oder VwV-StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche RN8:

"Die zum Parken bestimmten Flächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs brauchen nicht durch Parkplatzschilder gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine andere Kennzeichnung, z.B. eine Bodenmarkierung (§41 Abs.3 Nr.7) oder Pflasterwechsel"

Tja, man muß halt die richtigen Bücher wälzen...

By officer (213.187.67.73) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 09:13:

Leider gibt es so viele Bücher. "Das Parken ist außerhalb der dafür markierten Flächen unzulässig. Die Parkflächen brauchen aber nicht durch Parkplatzschilder (Z 315) gekennzeichnet zu sein. Es genügt eine Kennzeichnung durch Bodenmarkierung. Ein bloßer Pflasterwechsel ohne zusätzliche Hinweise - wie weiße Bodenmarkierung - reicht nicht aus.

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 09:57:

tja, das mit den markierungen "drehen" sich dei behörden scheinbar auch, wie sie es brauchen.

bei uns um die ecke hat vor ca. 2 jahren das ordnungsamt durch eine ortsbesichtigung festgestellt, daß es sich bei dem randstreifen, auf dem schon immer die fahrzeuge parken aufgrund der beschaffenheit um einen fußweg handeln soll.

zur beschreibung: die gesamte fläche ist asphaltiert, der ranstreifen/fußweg ist durch eine 2 pflastersteine breite regenrinne (d.h. die pflastersteine bilden durch eine schräge anordnung eine kleine vertiefung.
eine erkennbar höhere kante, die einen bordstein signalisieren soll gibt es nicht.

nun ja, mir solls egal sein, ich muß dort nicht parken....

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 13:38:

Die Verwaltungsvorschriften sind für die Gemeinden verbindlich und der Text, den ich zitiert habe, aus der aktuellsten Ausgabe. Pflasterwechsel reicht.

By michael (62.227.26.136) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 17:19:

Pflasterwechsel reicht, so auch die von mir oben zitierten Fundstellen.
Fragt sich bloß, ob die im Boden eingelassenen weißen Quadrate (auf den Fotos zu erkennen) auch als "Pflasterwechsel" zählen, zumal ja auch für Fußgänger immer noch genügend Platz bleibt und auch die Behörde schreibt, daß die weißen Quadrätchen zur Abgrenzung eines "Fußgängerbereiches" dienen.

PS: In den "Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs" (EAR 91) war diesbezüglich auch nichts zu finden.

By Alberto (212.185.252.140) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:54:

Hallo Garfield, Pflasterwechsel reicht??
Dann fahr mal durch die "Lange Str" in Stuttgart.
Direkt am "Calwer Eck" überquert theoretisch die Fußgängerzone der Calwer Str diese Lange Straße und dort sitze ich im Sommer öfters im "Piazzetta".

Dort ist keinerlei Schild für die Autofahrer, daß sie die Fußgänger vorbeilassen sollen. Auch kein "Fußgängerüberweg" ist dort gekennzeichnet. Aber das Kopfsteinpflaster aus der Calwer Str. setzt sich über die Fahrstraße hinweg fort, so daß jeder Fußgänger meint, er sei noch im "Geschützten Bereich". Entsprechend frech laufen sie einem dann auch vor das Auto - und schimpfen, wenn man nicht anhält.
Ich hab dort vor Ort schon mit Polizisten gestritten, die mir aber nichts dazu sagen konnten.
Wenn Deine Theorie stimmt, daß dieses Pflaster - quer über eine Fahrstraße, die theoretisch für 50 kmh zugelassen ist - plötzlich einen "Fußgängerbereich" markiert, dann wissen das aber wenige! Und daran halten tut sich keiner.

By garfield (129.143.4.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 20:14:

Moment, da hast Du etwas mißverstanden.

Ein Pflasterwechsel reicht innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, der durch Zeichen 325 und 326 markiert ist, um Parkplätze als solche zu kennzeichnen.

Außerhalb eines solchen Bereichs kann ein Pflasterwechsel höchstens dazu verwendet werden, um die Fahrer auf eine veränderte Situation hinzuweisen (rattert, also fahr ich langsam). Er bedeutet weder einen Fußgängerüberweg noch einen markierten Parkplatz. Daß viele Fußgänger das gerne falsch verstehen (wollen), ist ja leider üblich. Es ist sowieso in letzter Zeit immer mehr zu beobachten, daß sich Fußgänger einen Dreck um ein herannahendes Auto kümmern und einfach auf der Fahrbahn herumlatschen >:-(

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:42:

@garfield: das erinnert mich stark an einen Spruch meines fahrlehrers:
Es gibt nur zwei Arten von Fußgängern:
tote und schnelle

:-)

By Alberto (212.185.252.132) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 17:51:

Die schnellen sind mir lieber, bei den anderen scheppert es immer so gräßlich!

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 19:29:

Kuhfänger am Ferrari macht sich nicht so gut ;-)

An anderen Fahrzeugen dafür umso besser. Seit ich das Ding habe, sehe ich nur noch schnelle Fußgänger :-)

By Walker (216.110.36.120) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 11:36:

@garfield:

"Es ist sowieso in letzter Zeit immer mehr zu beobachten, daß sich Fußgänger einen Dreck um ein herannahendes Auto kümmern und einfach auf der Fahrbahn herumlatschen."

Stimmt, mache ich auch so, seit sich immer mehr Autofahrer einen Dreck um Gehwege kümmern und parken wo es ihnen paßt. Hab keine Lust mehr zum Slalom. Garfield, hilf doch einfach mit, die Ursache des Ärgernisses abzustellen.

By farendil (217.0.226.248) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 12:16:

na klar, walker! weil ein autofahrer sein fahrzeug auf dem gehweg abstellt, mußt du einem anderen vor den kühler springen!
SIPPENHAFT??
Und weil mir vorhin in Fußgänger vor das Auto geprungen ist und ich meine Bremse belasten mußte, fahre ich den nächsten (vielleicht dich?) auf dem Fußweg mal eben über den Haufen!

Klasse Logik!

Mensch, Kind, wenn du hier nur provozieren willst, dann geh wieder in den Sandkasten spielen!

PS:Ja, ich stehe zu diesm Aufruf an Walker das Forum zu verlassen und wenn er dies nicht will, dann werde ich auch zu einem Zenzsuraufruf stehen.
Jemand, der keine Diskussion sondern ausschließlich Provokation will braucht hier kein einziges Byte des Speicherplatzes und keine Minute der Zeit des Lesers zu verschwenden!

noch was (für die, die andere Postings nicht gelesen haben): allein die Beiträge unter dem Namen "Walker" sind ausschließlich Provokationen.
Von eventuellen anderen Namen werde ich hier nicht sprechen.

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 14:05:

Zumindest dieser Beitrag von "Walker" ist nur eins: lächerlich.

Warum sollte ich auf Gehwegen parken? Die sind für Fußgänger da. Und im Usenet wird immer wieder von Radfahrern befürwortet, daß die Autos auf den Radwegen parken sollen. Denn dadurch erhalten sie einen plausiblen Grund, den Radweg nicht benutzen zu müssen und dürfen auf die Fahrbahn ausweichen und dort den motorisierten Verkehr behindern. Das will doch nun wirklich keiner, deshalb sollte man keinesfalls auf dem Radweg parken, zumindest dann nicht, wenn es sich um einen benutzungspflichtigen Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) handelt :-)

By Walker (62.158.206.198) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 15:40:

@farendil:

"Es gibt nur zwei Arten von Fußgängern: tote und schnelle"

Jemand, der keine Diskussion sondern ausschließlich Provokation will braucht hier kein einziges Byte des Speicherplatzes und keine Minute der Zeit des Lesers zu verschwenden! Sehr bedenklich, daß Leute, die solche Bemerkungen witzig finden, Auto fahren dürfen.

By garfield (129.143.4.34) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 18:31:

Oha, political correctness mit Löffeln gefressen oder was?

By Billy Bob (24.226.74.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 19:51:

Walker!
Kleiner Vorschlag!Nehme eine Plastik Tuete mit einigen Buechsen Lebensmittel so um die 1KG schwer,kommst ja gerade vom Einkauf,und wenn du die Strasse Ueberquerst und ein
Schneller Autofahrer erschreckt dich,schmeisst du einfach die Tuete in die luft,und so eine KG schwere Buechse macht einen guten eindruck auf die Windschutzscheibe dess schnellen Fahrers,
du bist ja nur erschrocken,war ja keine boesse Absicht!
Billy Bob

By H. (217.2.42.135) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 21:59:

Ui! Prima Idee; dann erschreckt sich der Fahrer wenigstens zünftig, verliert die Kontrolle über das Auto, fährt ein paar Fußgänger tot, kommt ins Schleudern, rutscht in den Gegenverkehr und räumt da mal ordentlich auf. Der dosenwerfende Terrorist (warum nicht gleich ein Molotow?) freut sich den Sack ab, hat er doch gerade wieder eine gute revolutionäre Tat vollbracht...

Tja, und dachte man schon, die RAF hätte sich aufgelöst...

By Billy Bob (24.226.74.228) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 04:57:

Ne die Royal Air Force ist noch im Einsatz,moglicher weise kann mal ein Tornado einen
schnellen Fussgaengerjager Stoppen!Heatseeker oder Sidewinder tuts auch!
Kann genauso einen Quatsch wie H loslassen!

By Walker (212.184.147.105) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 07:33:

@Billy Bob:

Etwas ähnliches ist mir schon mal passiert, ganz aus Versehen: War per Fahrrad auf Radweg unterwegs und hatte eine Eistüte in der Hand. Als ein Auto aus der Seitenstraße mir vor die Nase fuhr, brauchte ich beide Hände zum Bremsen. Das Auto war ein Cabrio... gab einen ziemlichen Tumult damals.

By Stefan (212.62.68.34) on Montag, den 19. Februar, 2001 - 19:44:

@Walker: Ich schlage mich ja selten auf die Seite von Garfield, Farendil usw. aber das ist wirklich dämlich. Jeder Ochse merkt doch wohl, daß diese Äußerungen nicht ganz ernst gemeint sind. Bald kannst Du Deinen Namen in "Odie" ändern.

Billy Bob: Wenn mich der Fahrer gefährdet hätte, würde ich versuchen ihm die Dose in die Heckscheibe zu schmeißen :-)

@Walker (Nachtrag): Übrigens hast Du als Radfahrer beide Hände am Lenker zu haben (was also zeigt, daß Du an der Sache mit der Eistüte nicht ganz unschuldig warst).

By Walker (62.153.19.101) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 08:07:

@Stefan:

"Übrigens hast Du als Radfahrer beide Hände am Lenker zu haben "

Echt? Und da bin ich doch bisher immer vor dem Abbiegen einhändig gefahren, damit die anderen wissen, daß ich links abbiegen will. Das sogar über zwei stark befahrene Spuren hinweg auf Kopfsteinpflaster. Wenn Du meinst, man darf das nicht, dann laß ich das lieber sein. Das Einhändigfahren.

By Stefan (212.62.68.34) on Dienstag, den 20. Februar, 2001 - 20:34:

@Walker: Du merkst es wirklich nicht, oder???

By Walker (62.158.198.61) on Mittwoch, den 21. Februar, 2001 - 07:40:

@Stefan:

Offenbar nicht - also hilf mir bitte.

By garfield (129.143.4.34) on Montag, den 2. April, 2001 - 23:55:

Abschlußbericht:

Wie man sieht, haben sich die Ordnungsbeamten etwas einfallen lassen: Hier parkt jedenfalls keiner mehr :-(

so vernichtet man elegant einen Parkplatz

By michael (62.227.7.128) on Dienstag, den 3. April, 2001 - 20:49:

Mist, verd***ter!!! :-(

By Alberto (212.185.252.137) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 00:02:

Ja, so sind sie eben. Blumenkübel sind bei denen hoch in Mode.
Oder... die Rache des kleinen Beamten...

By Alberto (212.185.252.139) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 00:05:

Ach, was für schöne Blumen.... sind die auch resistent gegen chemische Stoffe?

By farendil (217.80.147.59) on Mittwoch, den 4. April, 2001 - 00:35:

@alberto: die blumen nicht, die kübel schon...
:-((

By kirk (217.49.208.159) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 10:30:

Naja, aber eins müßt ihr doch wohl zugeben:
Die Blumenkübel sehen jedenfalls besser aus, als eine zugeparkte Straße. Und einmal um die Ecke zum Parken und danach ein paar Schritte zu Fuß haben auch noch niemadem geschadet.

Aber jetzt mal was anderes:
Wenn es sich bei dieser Straße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, wieso ist dann überhapt eine optische bzw. räumliche Abtrennung zu einem Fußgängerbereich notwendig. In einem verkehrsberuhigten Bereich können Fußgänger doch die gesamte Straßenbreite benutzen. Das ist doch gerade das, was eine solche Zone erst ausmacht.

By traffic (149.225.92.31) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 10:39:

@kirk: Optisch ja. Wenn aber Anlieger Straßenbaugebühren zahlen müssen und dann noch nicht einmal ihr Auto dort abstellen können, finde ich das nicht richtig. Ecken für Pflanzen, die den Verkehr nicht stören, gibt es genug.

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 10:50:

Das auf dem Bild oben ist keine Begrünung, das sind ausgemachte Scheusslichkeiten, typische Archtekten-Petersilie, nur noch deutlich unter Architekten Niveau. Aufgestellt von kleinen Geistern.

By michael (62.227.0.228) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 21:38:

Naja, ich nehme mal an, nachdem man an dieser Stelle lange genug zu Unrecht mit Verwarnungsgeldern abgezockt hat, blieb jetzt auch ein bißchen Geld für ein paar Bäumchen übrig...

By garfield (129.143.4.35) on Donnerstag, den 5. April, 2001 - 23:23:

Na, die Stelle bietet sich ja auch förmlich zum Abzocken an (für die Ortsfremden: Das rechte Haus in meinem Bild ist das Ordnungsamt, das linke Haus das Polizeirevier) ;-)

By indy (195.93.65.189) on Freitag, den 6. April, 2001 - 00:34:

Jaja... Aktion "Unser Dorf soll schöner werden"... *g*

By alfa (195.124.135.4) on Freitag, den 6. April, 2001 - 09:32:

@garfield
Aha, dann will man den Ausblick aus den Beamtenbüros -entsprechend der Hirarchieebene und der Arbeitsbelastung der Fenstergucker- gärtnerisch gestalten. Dann ist natürlich der gewählte Aufwand sachgerecht und angemessen!

By michael (172.177.232.61) on Freitag, den 6. April, 2001 - 12:26:

Genau, der Anblick von parkenden Autos, denen man kein Knöllchen an den Scheibenwischer stecken darf, tut so manchem Vollzugsbediensteten nicht gut :-)


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