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Fahrverbot droht, bitte dringend um Hilfe!

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Fahrverbot droht, bitte dringend um Hilfe!
By mav111 (62.158.21.62) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 21:33:

Im Juni 2000 war ich außerorts 32 km/h zu schnell, 3 Punkte + 186 DM Bußgeld, kein Fahrverbot und auch kein Hinweis auf ein drohendes Fahrverbot.

Am 06.12.2000 wurde ich außerorts mit 37 km/h zu schnell geblitzt, am 05.01.2001 kommt der Anhörungsbogen mit einem saumäßig schlechten Blitzfoto (Dämmerung, Regen + Nebel), wo absolut nichts drauf zu erkennen ist. Den Anhörungsbogen habe ich am selben Tag ausgefüllt, und angekreuzt, daß ich die mir zu Last gelegte Ordnungswidrigkeit nicht zugebe und zurückgeschickt.

Seither ist nichts passiert, keine Besuche von der Polizei, keine weiteren Schreiben ect. Heute kommt plötzlich der Bußgeldbescheid über 231 DM, von Punkte keine Rede, aber Anordnung von 1 Monat Fahrverbot!!!

Wie kann es sein, daß trotz meines Widerspruchs im Anhörungsbogen und ohne weitere Versuche der Fahrerermittlung der Bußgeldbescheid erlassen wird? Und ist es korrekt, daß jetzt ein Fahrverbot angeordnet wird, obwohl mir im Rahmen der Ordnungswidrigkeit vom Sommer 2000 kein Hinweis auf ein drohendes Fahrverbot im Wiederholungsfall gemacht wurde?

By m3 (217.2.190.113) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 23:06:

dieser Warnheis ist scheinbar vom jeweiligen Bundesland abhängig. Ist aber nicht Plicht! Siehe hierzu ein Zitat aus Oberlandesgerichtsurteil, München:
"Daß der frühere Bußgeldbescheid keinen warnenden Hinweis auf §2 Abs. 2 Satz 2 enthalten haben soll, ist ohne Relevanz für die zutreffende Rechtsfolgeentscheidung des Amtsgericht. Der Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber hat einen solchen Hinweis nicht vorgesehen. Er erscheint auch nicht erforderlich. Für jeden sachlich und vernünftig Denkenden versteht es sich von selbst, daß die wiederholte Begehung einer Verfehlung schärfer zu ahnden ist als die erstmalige. Daß bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht kommt, ist allgemein bekannt."

By Mc Fly (53.122.34.112) on Donnerstag, den 15. Februar, 2001 - 09:53:

Wenn auf Foto nix zu erkennen ist nicht lang rummachen Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen gut. Klärung das man nicht gefahren ist dann allerdings vor dem Richter. Also das Foto sollte so sein das einen nicht mal die eigene Mutter erkennt.


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