Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

§5 StVO

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: §5 StVO
By andy2 (193.158.141.123) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 22:44:

§5,Abs.5 besagt:Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Lichtzeichen angekündigt werden.Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.


Also darf ich auf der BAB mein Überholmanöver mit Lichthupe ankündigen, ohne das mich eine Anzeige wegen Nötigung erwartet?!?
Nur denken dann bestimmt andere Autofahrer, das ich drängele....

By farendil (217.0.226.196) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 22:54:

@andy2: das ganze ist eine frage der verhältnismäßigkeit.

also: fährst du auf der autobahn hinter jemandem mit ordentlich abstand her und blinkst ein, zweimal mit der Lichthupe, und nach 5 min meinetwegen auch noch ein-, zweimal, so ist das niemals eine nötigung.

hängst du dem anderen allerdings mit 5m abstand im kofferraum und gibst ein lichhupengewitter ab, so ist dies ganz sicher nötigung.


alles dazwischen ist ermessenssache, d.h. das hängt von der konkreten situation, der glaubwürdigkeit der aussagen und dem richter uns seiner laune ab.


übrigens: auch ein linker blinker ist nicht verboten....

By michael (62.227.26.195) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 12:13:

siehe auch "Wann ist dichtes Auffahren Nötigung?"


Das Senden ist in diesem Themengebiet nicht unterstützt. Kontaktieren Sie den Diskussions-Moderator für weitere Informationen.

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page