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Probezeit 2 mal zu schnell....

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Geschwindigkeitsverstoß: Probezeit 2 mal zu schnell....
By Peer (62.104.214.101) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 18:03:

Moin !

Es handelt sich mal nicht um mich ;-)...bin in letzter zeit sehr aufmerksam...kriegen mich nicht ;-)
Nen Kumpel von mir(keine dummes rumreden, wirklich nicht ich)ist jetzt zum zweiten mal in der Probezeit geblitz worden. Das erste mal nur Verwanungsgeld so 12 km/h über oder so...und jetzt 20 km/h drüber aber abzüglich tollerantz wird das wohl wieder nicht so teuer bzw. nen Bußgeld !
wie sieht es mit seiner Probezeit aus ?
Nachschulung ? Wie oft darf man während der Probezeit geblitz werden bis was passiert ?
Der Wagen ist leider auch auf Ihn zugelassen...
Danke im voraus....!
Ciao

Peer !

By Greatblackbird (145.253.2.238) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 23:13:

Wenn es nur bei Verwarnungen bleibt, kann er sooft geblitz werden, wie er will, auch innerhalb der Probezeit

By garfield (129.143.4.34) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 07:10:

Gibt es den Katalog der "A"- und "B"-Verstöße eigentlich schon bei radarfalle.de?

By Peter (193.159.83.236) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 15:40:

hi! zu greatblackbirds eintrag:
"[...] gilt eine Probezeit von 2 Jahren. Wer in dieser Zeit nicht mit einem schweren Verkehrsverstoß auffällig wird, hat die Probezeit überstanden. Wer jedoch auffällt hat eine verlängerte Probezeit von insgesamt 4 Jahren.
Ein schwerer Verkehrsverstoss wird engenommen, wenn [...] oder ein Bußgeldbescheid von 80,- DM oder höher verhängt wird. [...] Bei anderen Zuwiderhandlungen, die weniger schwerwiegend sind, führt erst der ZWEITE Verstoß dazu, dass die Probezeit nicht bestanden ist."
aus: Lehrbuch autofahren top VVR
Ich denke dass damit Verwarnungen gemeint sind. Kann es aber nicht garantieren. Warte einfach mal ab.
peter

By farendil (217.0.227.21) on Mittwoch, den 14. Februar, 2001 - 15:48:

ja. verwarnungen (bis 75,- buße ohne evtl. anfallende verwaltungsgebühren) werden nie mit punkten belegt und auch nirgends eingetragen.

sie können also in beliebiger anzahl "gesammelt" werden.


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