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Private Anzeige

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2001: Allgemein: Private Anzeige
By Olli (193.196.182.73) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 13:36:

Hallo!

Wie sieht es bei privaten Anzeigen aus (von Privatpersonen).

Habe im Überholverbot einen PKW überholt, und der gute Mann hat sich meine Autonummer aufgeschrieben.
Wie sieht es bei einer privaten Anzeige mit der Beweislast aus ?
Er saß alleine im Auto.
Ein Kollege war hinter mir, der bezeugen könnte, daß ich "korrekt" gefahren bin.

Wie sollte man sich verhalten, falls etwas kommt?
Sagen ich weiß nicht wer gefahren ist, oder Gegendarstellung mit zwei Zeugen?

By kalkman (62.104.219.81) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 13:55:

Lassen wir Moral und Ehrlichkeit beiseite. So etwas teures gibts nur selten - Habe mit der Staatsmacht so meine Erfahrungen gemacht.

Ich würde es auf eine Gegendarstellung ankommen lassen. Nur solltest du ein selbstbewußtes Auftreten, falls du es nicht schon hast, üben und
dich von Uniformen und üblichem Gefasel - "Wir
finden alles raus" - nicht beindrucken lassen.

By Olli (193.196.182.73) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 13:58:

Wenn Jemand zur Polizei geht und sagt das Farhrzeug mit dem Kennzeichen xxx hat mich im Überholverbot überholt.
Wie gehen sie denn dann weiter vor?
Schicken sie dem Fahrer einen A-Bogen ?

By kalkman (62.104.219.87) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 14:22:

@ Olli
Das kann ich dir auch nicht beantworten. Ich habe
noch nie jemanden denunziert, was mir ein Staats-
anwalt einmal beinahe als Art "Beihilfe" ausgelegt
hat. Deshalb meine Ausführungen zu "Moral ..."

Viel Glück!

By Olli (193.196.182.73) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 14:26:

Ich bin ja nicht als Halter automatisch für alles verantwortlich. Ich sage, daß verschiedene Personen mit meinem Fahrzeug fahren, und daß ich es nicht mehr nachhalten kann wer damit unterwegs war.

By alpak (62.226.177.116) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 14:48:

Wenn Dein Kollege bestätigen kann, daß du "brav" warst, sollte das doch eigentlich kein Problem sein.

Um dem Richter Deine Glaubwürdigkeit zu verdeutlichen, könntest Du den Trottel, der Dich angezeigt hat, in ein schlechtes Licht rücken. Z.B. hast Du an der letzten Ampel kurz gehupt, weil er lange nicht losfuhr, und aus lauter Sozialneid hat er Dich angezeigt, er war halt sauer.... rechnete mit Erfolg, wußte ja nix von dem Kollegen hinter Dir. An der Ampel könnte noch ein Kollege stehen, der daß alles gesehen bzw. gehört hat.

By Olli (193.196.182.73) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 14:53:

Mal angenommen der Kollege macht keine Falschaussage. Wie stehen dann die Aktien?

By Alberto (62.158.213.241) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 15:34:

Olli, das ist alles zu hypothetisch.
Fakt ist, der andere war allein und wird den Fahrer vermutlich nicht beschreiben können.
Solltest Du nun zu der Sache verhört werden, mach b i t t e keine Aussage. Gar keine.
Auch nicht, ob du normalerweise den Wagen fährst - ob du in dieser Gegend warst etc. Keine Aussage!!

Privatanzeigen sind sehr gefährlich (ich weiß, wovon ich spreche)! Aber - einer allein im anderen Auto - der hat normalerweise schlechte Karten - es sei denn, er hat sich Dein Gesicht gut gemerkt und kann es sehr gut beschreiben.

Dann mußt Du einen Anwalt nehmen, die Akten einsehen, damit du weißt, was der andere überhaupt auch weiß und was nicht. Dann kannst du die Nummer mit dem Freund immer noch nachschieben.

Aber nur, wenn du keinerlei Aussage gemacht hast.!!!

By andy2 (193.158.141.122) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 17:34:

Wie kann ein solcher Bürger eigentlich die Anzeige erstatten? Muß er zur Polizei rennen, oder reicht es, wenn er dem Ordnungsamt schreibt(Der böse Autofahrer hat am...um... falsch geparkt)?

By Olli (172.184.38.108) on Montag, den 12. Februar, 2001 - 19:10:

Alberto:
Das mit keiner Aussage ist wohl wirklich immer am Besten, da in Deutschland vor ordentlichen Gerichten entschieden wird und nicht vor irgendeiner Behörde.

Wie ist denn eigentlich der Ablauf bei einer privaten Anzeige? Werde ich angehört wie bei einer "normalen" OWi ?

By Polizist (217.4.95.29) on Dienstag, den 13. Februar, 2001 - 11:12:

@ andy2: Beides ist möglich.

Gruß,

ein Polizist

By Alberto (193.159.128.90) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 10:13:

Ja, Olli, sie werden dich verhören wollen - denn, wenn du total unschuldig bist, wird so was u.U. auch nicht weiterverfolgt.

Bei uns haben sie mal erfahren müssen, daß wir alle keine Aussage zu so einer Privatanzeige machen. Dann haben sie dies der anderen Behörde mitgeteilt. Darauf hin kam nichts mehr.

Keine Aussage heißt: Du hilfst einfach nicht mit bei der Aufklärung. Und dann reichen meistens die Fakten nicht aus.

By officer (213.187.67.77) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 10:37:

wenn er sich Dein Gesicht gemerkt hat und dich vor Gericht zweifelsfrei wiedererkennt, wirds wohl ein Urteil zu Deinem Ungunsten geben. Einen A-Bogen wirst Du wohl auf jeden Fall bekommen. Ich glaube kaum daß die Polizei Dich vorläd oder aufsucht nur wegen eines Überholverbotes.

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 14:59:

Richtig, ich vergaß, daß es nur ein Bußgeldtatbestand war, dann kommt natürlich der Anhörungsbogen.

Bei mir waren es immer Anzeigen wg. angeblicher "Straßenverkehrsgefährdung" - die unterliegen dem Strafrecht - deshalb der Besuch der Polizei.

Das kommt immer dann zustande, wenn man jemanden rechts überholt (Normalerweise ohne Gefährdung 100 DM und 3 Punkte).
Aber - diese Kameraden machen dann etwas schreckliches daraus. Sie sagen dann, daß man sie nach links beim Einscheren geschnitten hat und nur durch eine beherzte Vollbremsung ein schwerer Unfall vermieden werden konnte.

Das bestätigen dann noch 2 Mitfahrende und man ist schwer dran, wenn die sich das Gesicht gemerkt haben. Selbst wenn man einen eigenen zeugen im Auto hat, hat man sehr schlechte Karten, weil die Gerichte natürlich einen vermeintlichen Verkehrsrowdy aus dem Verkehr ziehen wollen.

Deshalb: Wenn man nach langem langem Warten - den Vordermann nun endlich rechts überholt, um überhaupt mal weiterzukommen, dann nie links rüberschauen - nie vorher mit Lichthupe irgendwie drängeln, sondern mit Vollgas rechts vorbei - und möglichst lange noch rechts bleiben, bis er wieder langsam näher kommt, dann erst gemütlich den linken Blinker setzen - und anständig wieder links raus. Wichtig ist - nie das Gesicht zeigen!!
Private "Schulmeister" sind sehr gefährlich!!!!

By Coolman (62.158.194.226) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:22:

@Alberto:

...um überhaupt mal weiterzukommen...

Na ja, immerhin fahrt Ihr ja beide, oder? "Nicht so schnell wie ich will" ist ja noch nicht dasselbe wie Stillstand. Irgendwie muß das Problem "notorische Linksfahrer" auch etwas mit der individuellen Wahrnehmung zu tun haben.

Ich plane einfach genug Zeit ein und freue mich, wenn es mal flotter geht. Ich kann mich nicht erinnern, jemals länger als fünf Minuten hinter so jemandem hergefahren zu sein - dadurch kam ich aber nicht 5, sondern vielleicht 2 Minuten später an. Und dafür die ganze Aufregung?

By Alberto (62.158.213.196) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:38:

@Coolman. Ja, - dafür die ganze Aufregung. Es ist nämlich sehr anstrengend, hinter so einem herzufahren. Der läßt dann wieder LKW´s heraus - dieser wieder einen Wohnwagen usw.
Bald hat man eine Kolonne und die ist prinzipiell sehr unfallträchtig.
Deshalb, es gibt nichts sichereres, als ein Stück "freie Fahrt". Das entspannt und ist auch nicht gefährlich.

Und überhaupt: Mit welchem Recht bestimmt mein Vordermann eigentlich für mich gleich das Tempo mit?. Wenn er rechts frei hat (hat er ja wohl - sonst könnte ich dort nicht überholen) dann soll er auch mal rechts fahren, oder?
Und nicht einfach sich die ganze Straße - mit allen Spuren für sich nehmen! Er hat es vorne gemütlich, wir beißen hinten ins Lenkrad.

Der vorne weiß aber genau, daß das Rechtsüberholen verboten ist - und im Gegensatz dazu "sein Linksblockieren" eher als Bagatelle geahndet wird. Schließlich kann man ihn ja kaum zwingen in eine Lücke von 200 m. hineinzufahren.
(Wohlgemerkt: 200m - dynamisch - nicht statisch)
Der Lkw vorne, der fährt ja auch mit 80 kmh weiter, und bis dieser Kamerad aufläuft mit seinen 100kmh - da fährt er noch gut 1 - 2 Kilometer! So sieht das aus, nicht wegen des Zeitgewinnes.

By me (212.169.140.71) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 15:59:

@Alberto

In solchen Fällen fahre ich einfach rechts vorbei, da mir die Lust und die Nerven fehlen, mich über einen Linksschleicher Gedanken zu machen. Es mag auch einige geben, die bewußt die Spur blockieren, aber die meisten dürften einfach nur "pennen" oder Angst vorm "Lückenspringen" haben. Deshalb mein Rat, mit äußerster Vorsicht rechts auf gleiche Höhe beschleunigen, und dann, immer mit einer "Panikreaktion" des Linksfahrenden rechnend, langsam vorbeiziehen. Niemand wird gestört und man schont seine Nerven.

By me (212.169.140.71) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 16:01:

PS: man schont übrigens durch unnötiges Bremsen und Beschleunigen durch einen Linksschleicher auch die Umwelt durch verminderten Benzinverbrauch, also haben alle etwas davon. :)

By Alberto (212.185.252.132) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:24:

So geht es natürlich auch. Der Tenor ist aber der Gleiche:
Linksblockierer stören erheblich - das Rechtsüberholverbot gehört endlich abgeschafft, wenigstens in einem Geschw.-Bereich bis 120 kmh.

Ihr werdet sehen, wie die dann plötzlich alle doch rechts fahren können!
Wenn in weiter Entfernung nur ein Polizei-Auto fährt - dann können die es sofort auch!
Was sagt uns das? Die wissen sehr wohl, was sie tun - aber es ist ihnen einfach egal. Aber.... schlafen tun die eher nicht.

By andy2 (193.158.141.122) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:28:

Ich habe zu diesem Problem (Links und Mittelspurfahrer) mal mit meinem zuständigen
Autobahnpolizeirevierleiter korrespondiert.
Er versprach, das besser darauf geachtet wird, aber er personell nichts weiteres dafür aufwenden kann.(Das ProViDa jagt ja lieber Tempo - Sünder...)
Was hat einem Links-bzw Mittelspurblockierer für eine Strafe zu erwarten?

By farendil (217.80.147.114) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:33:

@andy2: normalerweise nur ein verwarngeld...

es ist allerdings in extremfällen möglich, daß es eine verkehrsstraftat wird. (meist nötigung)
das kann dann richtig extrem werden.

es gab vor ein paar jahren mal ein urteil dazu. da ist ein audi s6 auf der a4 richtung dresden eine größere 2 stellige km zahl hinter einem linksschleicher hergefahren.
das gab dann eine verurteilung wegen nötigung...

By andy2 (193.158.141.123) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 22:43:

@farendil: Danke erst mal für Deine Mail,werden wir so machen! Ich melde mich bei Dir!

Meine Anfrage bei der Polizei betraf ebenfalls die A4 Richtung DD und zurück.

Dort passiert es oft: rechte Spur kilometerweit frei und die fahren alle in der Mitte!

Ich denke aber, da fehlt Verkehrsaufklärungsarbeit...

By officer (213.187.66.232) on Samstag, den 17. Februar, 2001 - 10:11:

Bin auch dafür das man rechts überholen darf. War schon zwei mal längere Zeit in den USA und dort geht es doch auch. Natürlich haben die fast überall Speedlimit und da ist das mit dem Rechtsüberholen auch weniger dramatisch.

By Egi (62.153.9.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 21:46:

A 4 um DD ist auch meine Beobachtung, vor allem am Wochenende. Bei 3 Spuren pro Fahrbahn und VÖLLIG FREIER RECHTER SPUR fahren fast alle in der Mitte. Und am Wochenende sind ja keine LKW unterwegs, die als Ausrede herhalten können. Leider lasse ich mich auch manchmal provozieren und schnippe rechts vorbei. Dazu noch eine Frage: Mal angenommen, man bekommt eine Anzeige, und der clevere Anwalt nimmt einfach eine andere Person mit zum Prozess. Dann fragt er die Denunzianten, ob sie den Fahrer wiedererkennen. Falls sie das bestätigen, kann er beweisen, dass der Betreffende an diesem Tag ganz woanders war. Damit dürfte doch die Glaubwürdigkeit der Zeugen ruiniert sein. Denn oftmals wird es doch so ablaufen: Wenn der Fahrzeughalter selbst beim Prozess erscheint, sagen die Gegner einfach "der war es". Was meinen unsere Rechtsexperten zu dieser Gegenstrategie?

By farendil (217.0.226.248) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 21:51:

Problem: der Prozess beginnt so, daß der Angeklagte zunächst ohne die Zeugen im Saal zu seinen Personalien (und dem Sachverhalt) gefragt wird.

Wenn er seine Personalien angibt, wird der Richter dem treiben ein Ende setzen, wenn er die falschen angibt, so ist das uneidliche Falschaussage (böse, böse)

By Egi (62.153.9.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 21:54:

Ja, aber dann werden die "Zeugen" immer sagen, dass es der Anwesende war. Wie soll man dem entgegenwirken?

By officer (213.187.66.149) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 22:04:

Ob Du der Fahrer bist, wird doch schon im Vorfeld ermittelt, noch bevor die Akte irgendwohin geht. Der Fahrer muß Dich schon aus einer Hand voll Leuten herauspicken (Lichtbildvorlage)

By Egi (62.153.9.228) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 22:07:

geht es dabei objektiv zu? Wieviele Bilder werden dem denn vorgelegt? Und ihm gibt auch keiner einen "Tipp", wer es sein könnte?

By officer (213.187.66.149) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 22:14:

so ca 10 Bilder von Leuten die sich alle ähnlich sehen. Also nicht z.B. 9 80 Jährige Opas und 1 jugendlicher Fahrer. Tips gibt es keine.

By farendil (217.0.226.248) on Sonntag, den 18. Februar, 2001 - 23:12:

@officer: ja, so sollte es eigentlich sein.
gleiche fotos, gleiche größe, gleiche aufnahmeart etc.
dazu noch ein ähnliches (scheinbares) alter und auch sonst ein personenbeschreibung, die auf den verdächtigen passt.

in der realität wird bei soetwas aber des öfteren "geschlampt".
dies ist dann für den anwalt ein fall einzuhaken, da die lichtbildvorlage, anhand der verdächtige erkannt wird, zur ermittlungsakte gehört.

By Olli (172.185.139.74) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:30:

Es ist doch echt ein Witz!
Vorhin bin ich von Baden Würrtemberg heim nach NRW gefahren. Und wieder die gleiche Situation.

Zweispurige Autobahn. Total frei, bis auf einen Caravan der meinte in Deutschland gilt das Linksfahrgebot. Ich habe Lichthupe gegeben und Hupzeichen. Das ist ja auch erlaubt (kurze Schall und Leuchtzeichen dürfen das Überholen andeuten). Als das nichts half bin ich zügig rechts vorbei.

Kurz danach ging es runter auf Tempo 120, wo ich mich auch dran gehalten habe. Der Caravan holte auf und wedelte mit einem Blatt Papier. Dann ist er bei der Autobahnpolizei rausgefahren.

Er wird wahrscheinlich eine Nötigung draus machen mit nahem Auffahren und permanenten Schall und Lichtzeichen! Bestimmt sagt er auch ich habe ihn geschnitten.

Wie wird vorgegangen wenn einer solche wilden Geschichten erzählt? Denn Nötigung wäre ja eine Straftat?

Wie wäre es mit der Aussage, daß der Vordermann auf Lichtzeichen nicht reagiert hat und stattdessen auf die Bremse gedrückt hat, so daß ein Rechtsüberholen unumgänglich war um einen Unfall zu vermeiden? Natürlich erst vor Gericht und durch einen Anwalt. Daß man am Anfang die Aussage verweigert ist klar. Aber mal generell würde es mich interessieren.

Was habe ich zu erwarten bei einer Anzeige wegen Nötigung?
Der Typ war zum Glück alleine. Ich aber auch.

By andy2 (193.158.141.122) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 21:36:

@ Olli : Hast Du sein Kennzeichen?

By me (212.169.140.71) on Freitag, den 23. Februar, 2001 - 23:39:

@ olli,

Ich will Dir ja keine Absicht unterstellen, aber was Dir in einem Jahr passiert, passiert anderen in ihrem ganzen Leben nicht. Vielleicht solltest Du die Sache in Zukunft mal etwas relaxter angehen, nur mal so als Idee von mir.

By Olli (172.184.130.244) on Samstag, den 24. Februar, 2001 - 18:03:

@andy2:
Ich habe sein Kennzeichen leider nicht.

@me:
Du hast schon Recht; ich werde schnell erregt bei sowas. Aber Kraftfahrer gegen Kraftfahrer ist doch einfach scheiße und gehört sich nicht. Ich habe den weder geschnitten, noch sonst irgendwas gemacht. Nur mit Leuchtzeichen auf mich aufmerksam gemacht weil ich vorbei wollte. Und zwar als die rechte Spur FREI war. Sonst wäre ich ja auch kaum vorbeigekommen. Damit reitet er sich ja selbst in die Scheiße, weil er damit nachweislich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hat, denn sonst wäre ich wohl kaum rechts vorbeigekommen.


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