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Laserstörer - neue Hintergrundinfos

Radarfalle.de Forum: Archiv: 2002: Warn- & Störtechnik: Laserstörer - neue Hintergrundinfos
By me (212.169.140.71) on Freitag, den 9. Februar, 2001 - 22:34:

Um mal wieder etwas Substanz in die Diskussion zum Thema "Laserstörer" zu bringen, hier ein Auszug eines "Rundschreibens" an verschiedene Polizeidienststellen. Inwieweit der Chemnitzer damit etwas zu tun, wird leider nicht klar.

- Seite 1 -

Betreff: Ermittlung Betreiber von Laserstörern

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Durchsuchung wurden Belege über den Verkauf von Laser-Störgeräten sichergestellt. Ein Beleg ist an folgenden Kunden adressiert:

[Firmenanschrift]

Er trägt das Datum [Datum]

Laserstörer („Laserzapper") stören durch die Aussendung von Infrarotsignalen die Meßsignale von Laser-Geschwindigkeitsmeßgeräten und verhindern damit ein auswertbares Meßergebnis.

Infrarot-Funkanlagen sind in der Regel gem. Amtsblatt 4/98 der Reg TP, Vfg. 20/1998 allgemeingenehmigt und bedürfen keiner Frequenzzuteilung durch die Regulierungsberhörde. Die Nebenbestimmungen dieser Verfügung schließen hiervon jedoch Geräte aus, die Telekommunikationsanlagen und Funkanlagen stören. Da es alleiniger Zweck der Laserstörer ist, andere Anlagen zu stören, unterliegt ihr Betrieb - wie der anderer Sendefunkanlagen auch § 47 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG). Die Geräte sind nicht zugelassen und eine Frequenzzuteilung erfolgt für sie nicht. Der Betrieb von Laserstörern ist gem. § 96 Abs. 1 Nr. 10 TKG ordnungswidrig. Gegen die Betroffenen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ich möchte Sie bitten, die Privat- und Firmenfahrzeuge der

[Firmenanschrift]

auf das Vorhandensein von Laserstörgeräten zu überprüfen und die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Soweit die Möglichkeit besteht, sollte die Anhörung gem. § 55 OWiG von Ihnen vor Ort durchgeführt werden.

[...]

- Seite 2 -

Verweigern die Betroffenen die freiwillige Herausgabe der Gegenstände, sollte die Beschlagnahme wegen Gefahr im Verzuge in Betracht gezogen werden. Andernfalls beabsichtige ich, die richterliche Beschlagnahme zu beantragen.

[...]

By garfield (129.143.4.34) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 08:39:

Wer entwirft einen Empfänger für einen Garagentoröffner, der mit einem "Laserstörer" betätigt werden kann?

Damit wäre der Zweck des Geräts nicht mehr, andere Anlagen zu stören, sondern möglichst komfortabel das eigene Garagentor zu öffnen. Daß das Gerät versehentlich noch andere Anlagen stört, ist nur noch ein lästiger Nebeneffekt, der durch weitere Entwicklungsarbeit zu unterbinden ist. Jedenfalls wird damit §96 TKG nicht mehr anwendbar ;-)

P.S.: @Schnüffler: Ich habe trotzdem kein solches Gerät, spart euch die Kontrolle.

By Radarfuzz (62.158.25.21) on Samstag, den 10. Februar, 2001 - 12:19:

Gibts schon:
uk speedtraps.com

Dann auf der linken Seite nach Laser Echo 850 blättern.

By P&P (217.4.169.39) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 18:32:

Sag ich doch, der Blinder ist nicht verboten! Also Leute kauft am besten anonym, dann kann Euch keiner was. Bei mir kommen auch hin und wieder Kunden vorbei, die keine Adresse hinterlassen wollen.
mfg
T. Pecher
www.radarwarner-online.de

By TrampYou (62.226.22.34) on Freitag, den 16. Februar, 2001 - 21:49:

ich habe auch so einen Brief bekommen, ein Herr Zielke der RegTP in Rostock denkt sich besonders schlau indem er als Mittel zum Zweck den Blindern auf der Spur ist und solche Durchsuchungen erzwingt. Der alte Mann muss eben irgendwo seine Bestätigung suchen. Ich weiß nicht, immer wenn man sich wichtig vorkommen will, redet man vom Schutz der Kinder vorm totfahren. Ich glaub bei uns, Dresden, sind letztes Jahr 8 Mio. Bußgelder in die Stadtkasse geflossen. (Die würde ich auch so verteidigen!?) Gegen PS-starke Wagen tut man nichts(die bringen ja Geld) aber Radarschutz versucht man zu eliminieren. Das Mittelalter ist zu heute kein Unterschied. Lasse sich das keiner gefallen!

By Blocker (217.2.28.215) on Samstag, den 16. Juni, 2001 - 16:55:

Ich versuche eher die Methode des zivilen Ungehorsams und blockiere die Blitzer wenn es möglich ist und ich die Zeit dazu habe. Einfach davorstellen, Mittagspause. Da werden die Herren aber aufgeregt und können nichts machen. Zweimal ist es gut gegangen und die Beamten sind davon gezogen. Einmal hat mich ein Streifenwagen weggeschickt.

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.166.38) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 01:00:

Gibts blinder unter 500dm (auch gebraucht, aber funktionstüchtig) ??? Wollte so max. 450dm ausgeben, denn zu meinem radarwarner gehört noch ein laserstörer ;-)))

By alfa55 (216.34.244.105) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 01:50:

Also zu dem preis würde ich auch kaufen.vielleicht rotten wir uns zusammen grins.
das billigste was ich gesehen habe ist 549,- bei Vos* electronic.Aber ob der seriös ist kann ich nicht sagen habe da NOCH nichts gekauft.Grüsse

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.167.205) on Sonntag, den 17. Juni, 2001 - 16:12:

hi alfa55

wenn der Preis stimmt und wir mehrere finden koennen bin ich auf jedenfall auch dabei. 549dm liegt ueber meiner Schmerzgrenze, zumal die Technik sicherlich viel weniger kostet....

By DAXtuning (62.104.208.83) on Montag, den 30. Juli, 2001 - 22:17:

Wenn man nur eine Blindereinheit verwendet, kann man die Messung auf über 80 Meter verhindern ;-)
Erst unter dieser Distanz ist, durch nur eine Einheit geschützt, ggf. eine Messung auf den Aussenspiegel möglich.
Bis dahin sollte man aber ausreichend gewarnt worden sein, sowie den Beamten eigentlich auch schon mit blossem Auge gesehen haben.

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Laserblinder.de

By Freund_des_schnellen_fahrens (217.0.167.82) on Donnerstag, den 2. August, 2001 - 01:30:

Was kostet die version mit einer einheit ? würde mich sehr interessieren. so 300dm wuerde ich ausgeben.

By DAXtuning (62.104.208.83) on Freitag, den 3. August, 2001 - 11:40:

So ca. 300 bis 335,- DM, je nach Zubehör.
Für die 35,- DM bekommt man einen speziellen, kleinen Schalter, sowie eine sehr helle Anzeigelampe, (Motorradversion) wobei man natürlich beim Auto aus meiner Sicht wenn möglich einen fehlenden Orginalschalter nachrüsten sollte, um nicht ungewollt das Design im Innenraum zu verändern.

Mit sportlichen Grüssen,
Barry Fischer
http://www.Laserblinder.de


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